Einblattdruck

Demnach Ein Wohl-Edler, Hoch- und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath, mit nicht geringen Mißfallen wahrnehmen müssen, welchergestalten zu unleidentlicher Schmälerung Gemeiner Stadt Ungeld und Burgerlicher Nahrung eine Zeithero die Winckel-Schencken in grosser Menge angewachsen, indem bey selbigen ohne Unterschied an männiglich beydes Wein, als allerhand Closter- und frembdes Bier an dem Zapffen unbefugt verschenckt und verleutgegeben wird, ... : Decretum in Senatu, Den 26. August 1732.

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Weitere Titel
Stadtkämmerer Rat Bürgerlicher beides Kloster fremdes verschenkt Zapfen
Standort
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/2Rat.civ.187#134
VD18
VD18 90768485-001
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
1732
Beteiligte Personen und Organisationen
Regensburg

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11156298-0
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:43 MESZ

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Objekttyp

  • Einblattdruck

Beteiligte

  • Regensburg

Entstanden

  • 1732

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