Akten

Appellationis Auseinandersetzung um freies Brenn- und Nutzholz

Kläger: (2) P.G. Willich, Pastor zu Sagard, Samuel G. Wilcke, Pastor zu Altenkirchen, J.C Baier, Pastor zu Bobbin und E.G. Schwarz, Pastor zu Wiek als sämtliche Prediger zu Jasmund und Wittow

Beklagter: E.H. von Bohlen und H. von der Lancken als Deputierte und Landbegüterte auf Jasmund und Wittow

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Bogislaw Stegemann (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Adam Gottfried Fabricius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 31.05. und 28.06.1782 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Mandat der Landesregierung und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 04.06. und 01.07. legen die Kl. am 11.07. ihren Schriftsatz vor. Darin berichten sie, daß die Landesregierung bereits im Jahre 1780 angewiesen habe, den Holzverbrauch aus der Stubnitz einzuschränken. Seinerzeit haben die Deputierten der Landbegüterten die Aufteilung des Holzes festgelegt und den Predigerwitwen jedes Holz verweigert, den Predigern aber je 75 Fuder zugestanden. Die Prediger protestieren dagegen und fordern, wenigstens wie eine adlige Wirtschaft mit 80 Fudern veranschlagt zu werden. Da die Landesregierung im Jahre 1781 eine weitere Reduzierung fordert, setzen die Deputierten für die Prediger je 50 Fuder an, Küster und Armenhäuser erhalten fast nichts. Die Kl. beschweren sich deshalb beid er Landesregierung, die darauf verweist, daß die Verteilung des Holzes ein Mehrheitsbeschluß der Landgesessenen auf beiden Halbinseln sei, den sie nicht ändern wolle. Dagegen appellieren die Kl. und bitten darum, ihnen soviel Holz zuzugestehen, daß sie damit ihre Wirtschaften unterhalten können. Sie bitten außerdem die erhebliche Benachteiligung gegenüber den Bekl. aufzuheben und ihre alten Rechte auf freie Nutzung der Stubnitz zu schützen. Das Tribunal weist die Landesregierung am 15.11.1782 zur Einsendung der Akten an. Am 20.01.1783 bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die sie am 24.01. erhalten. Am 05.05. bitten die Kl. um einen Termin zur Akteneröffnung, den das Tribunal am 09.05. auf den 13.05. ansetzt. Am 07.07.1783 bestätigt das Tribunal den Pastoren, Diakonen, ihren Witwen und den Küstern die matrikelmäßige freie Nutzung der Stubnitz und verweist sie wegen der Armenhäuser an die Landesregierung, an die die Akten zurückgeschickt werden. Der Anwalt der Kl. wird wegen nicht vorgelegten Appellationsbescheinigung zu 2 Rtlr Strafe verurteilt. Am 08.08. bitten die Bekl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Rechtsmittel und Kopie des Schriftsatzes der Kl., die ihnen am 09.08. gewährt wird. Am 04.09. bitten die Kl. den Bekl. keine weitere Fristverlängerung zuzugestehen, da diese nur die Prozesse in die Länge ziehen wollen. Am 25.09. bittet der Anwalt der Bekl. um eine kurze Fristverlängerung, am 06.10. legt er den Schriftsatz vor, in dem die Kirchenmatrikel angezweifelt und darauf verwiesen wird, daß die Küster, Diakone und deren Witwen nur eine kleine Wirtschaft führen würden, in der sie wenig Holz brauchten, weshalb die Verfügung der Landesregierung in Kraft bleiben sollte. Am 20.10.1783 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1784 bestätigt das Tribunal sein Urteil, stellt es der Regierung aber frei, ein Gutachten über die Nutzung der Stubnitz anzufertigen und alle Interessenten an deren Holzung entsprechend zur eingeschränkten Nutzung anzuweisen. Am 24.01.1784 sendet das Tribunal die Akten an die Landesregierung zurück.

Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1782 2. Tribunal 1782-1783 3. Tribunal 1783-

Prozessbeilagen: (7) Mandat der Pommerschen Landesregierung vom 01.03.1782; vom Sagarder Pastor P.G. Willich am 02.05.1782 angefertigter Auszug aus der Sagarder Kirchenmatrikel, bestätigt am 05.05.1685; vom Bobbiner Pastor J.G. Baier am 06.05.1782 angefertigter Auszug aus der Bobbiner Kirchenmatrikel (o.D.); vom Wieker Pastor E.G. Schwartz am 01.07.1782 angefertigter Auszug aus der Wieker Kirchenmatrikel von 1747; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 14.01.1783 und der Bekl. für Dr. Nürenberg vom 26.09.1783; Pro Memoria des Pastors Willich vom 09.01.1780; Aussage des Kgl. Landjägers in der Stubnitz Friedrich Stühring vom 28.09.1783; Quittung des Wismarer Postkontors über Ablieferung eines Aktenpaketes vom 28.01.1784

Archivaliensignatur
(1) 0459
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 567

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.16. 1. Kläger P
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1685-1782) 31.05.1782-19.01.1784 (1784)

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1685-1782) 31.05.1782-19.01.1784 (1784)

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