Des durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Johans Wilhelmen, Hertzogen zu Sachssen, Landgrauen in Düringen, vn[d] Marggrauen zu Meissen, vnterthenigen getrewen Landschafft, der beiden Landstende, von Ritterschafft vnd Stedten, ferner bewilligte newe Tranckstewer, Auch wie dieselbe hinfürder geraicht vnd gegeben, Desgleichen vff was vnterschiedentliche zeit, sie jedes orts vberantwortet werden sol : [geben zu Weimar... den ersten Septemb. Anno Domini 1570]
- Alternative title
-
Ferner bewilligte newe Tranckstewer, Auch wie dieselbe hinfürder geraicht vnd gegeben, Desgleichen vff was vnterschiedentliche zeit, sie jedes orts vberantwortet werden sol
Des durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Johans Wilhelmen, Hertzogen zu Sachssen, Landgraven in Düringen, un[d] Marggraven zu Meissen, unterthenigen getrewen Landschafft, der beiden Landstende, von Ritterschafft und Stedten, ferner bewilligte newe Tranckstewer, Auch wie dieselbe hinfürder geraicht und gegeben, Desgleichen uff was unterschiedentliche zeit, sie jedes orts uberantwortet werden sol
Johann Wilhelms Herzog Sachsen Landgrafen Thüringen Markgrafen untertänigen getreuen Landschaft Landstände Ritterschaft Städten neue Tranksteuer
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.germ. 276 r
- VD16
-
VD16 ZV 30107
- Dimensions
-
4
- Extent
-
[24] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
-
Ill. (Titelholzschn.: Sächs. Wappen)
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[S.l.]
- (when)
-
1570
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11174463-1
- Last update
-
16.04.2025, 8:44 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
Time of origin
- 1570
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Confession vnd Bekentnis des Glaubens der durchleuchten Hochgebornen Fürsten vnd herrn herrn Johans Fridrichen des mitlern, herrn Johans Wilhelm, vn[d] herrn Johans Fridrichen des jüngern hertzogen zu Sachsen Landgrauen zu Düringen vnd Marggrauen zu Meissen etc. landschafft zu Düringen : vbergeben auffm landtage zu Weimar. Anno M.D.XXXXIX

Der Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herren, Herren Friederich Wilhelms, vnd Herren Johansen Gebrüdern, Herzogen zu Sachsen, Landgrauen in Düringen, vnd Marggrauen zu Meissen, etc. Policey vnd Landesordnunge : zu wolfart, nutz vnd besten derselben Vnderthanen vnd Fürstenthumb bedacht vnd ausgangen ; 1589

Der durchleuchtigen/ hoch=||gebornen Fürsten vnd Herrn/ Herrn Johans=|| Friderichen/ des Mittlern/ Herrn Johans Wilhelm/|| vnd Herrn Johans Friderichen/ des Jüngern/|| gebrüdere/ Hertzogen zu Sachssen/ Land=||grauen in Düringen ... || Pollicey vnd Landtsor=||denung/ zu wolfart vnd bestem/ der || selben Landen vnd Vnterthanen/ bedacht || vnd ausgangen.||
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