Einblattdruck

ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser deß Heil. Röm. Reichs Stadt Nurnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Müntz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... zum theil gantz falsch nachgemüntzte Sorten, gäntzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde dieser Ihrer ... Verordnung, gebührender massen nachgelebet, und dergleichen ohntüchtige Müntz-Sorten weiters nicht eingeschoben ... oder unter Dero liebe Burgerschafft ... eingeschleichet werden ... : Decretum in Senatu, den 28. Febr. 1713

Weitere Titel
ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser deß Heil. Röm. Reichs Stadt Nurnberg
Orts-Gulden. Zehen Kreutzerer
Rat; Reichsstadt; Nürnberg; Druck; Wissenschaft; Publikation; Münzedikt; Abdruck; Sorte; Reichssatzung; Halt; Verruf; Verbot; Verordnung; Münzsorte; Schiebung; Annahme; Bürgerschaft; Einschleichung
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 n
Maße
Satzspiegel 31 x 35,5 cm (Textteil mit Abbildungen); 28,5 x 38 cm (Abbildungsteil)
Umfang
1 Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
98 Ill.; Radierung 3 x 3 cm (14 x); 2,5 x 2,5 cm (26 x); 2 x 2 cm (22 x); 1,5 x 1,5 cm (32 x); 1 x 1 cm (4 x); 9 Platten mit Abschnitten
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1713, 28. Februar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Schlagwort
Münzordnungen und Münzverrufe

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099405-8
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:45 MESZ

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Objekttyp

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