Bestand
Amt Rommerskirchen/Nettesheim (bis 1974) (Bestand)
Der Bestand (ca. 4.020 VE) enthält im Kern die Überlieferung der 1816 eingerichteten Bürgermeistereien (seit 1927 Ämter) Rommerskirchen und Nettesheim sowie des 1966 in der Rechtsnachfolge der genannten Gemeinden gebildeten Amtes Rommerskirchen-Nettesheim bis zum Jahr 1974. Die Bürgermeistereien Rommerskirchen und Nettesheim wurden 1816 gebildet. Während die Bürgermeisterei Rommerskirchen nicht in einzelne Verwaltungsbezirke aufgeteilt war, umfasste die Bürgermeisterei Nettesheim die Gemeinden Nettesheim-Butzheim, Frixheim-Anstel und Gohr. Die Gemeinde Gohr schied 1870 aus dem Bürgermeistereiverband aus und war fortan Bestandteil des Amtes Nievenheim. Zwischen den beiden Bürgermeistereien respektive Ämtern bestand durch eine seit dem Ende 19. Jahrhunderts bestehende Personalunion im Bürgermeisteramt eine enge Beziehung. Spätestens seit dem Bau eines gemeinsamen Rathauses in Eckum im Jahr 1936 hatten sie eine gemeinsame Verwaltung. Im Jahr 1966 wurden die Gemeinden Nettesheim-Butzheim, Frixheim-Anstel und die amtsfreie Gemeinde Rommerskirchen zum Amt Rommerskirchen-Nettesheim vereinigt, ehe im Zuge der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 die heutige Gemeinde Rommerskirchen entstand. Inhaltliche Schwerpunkte sind vor allem die folgenden Themen: Hoheitssachen, Wahlen, Provinzial- und Kreisverwaltung; Gemeindeverwaltung; Vermögen, Schulden; Steuerwesen; Polizeiwesen; Bauwesen; Straßenbau; Schulwesen; Kirchen; Gesundheits- und Veterinärwesen; Armen- und Fürsorgewesen; Gewerbe, Handel; Energie, Wasserversorgung, Verkehrswesen, Post; Forst- und Landwirtschaft. Besonders umfangreich ist die Überlieferung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens. Der Bestand wurde von Februar 2015 bis November 2017 gereinigt, verpackt, teils revidiert, teils gänzlich neu verzeichnet. Ergänzende Überlieferung zur Geschichte der Bürgermeistereien respektive Ämter Rommerskirchen und Nettesheim bis 1975 findet sich insbesondere in den Beständen RO 06 bis RO 10 (Rats- und Ausschussprotokolle, Schulüberlieferung einschließlich Schulchroniken, Zivil- und Personenstandsregister sowie Meldeunterlagen). Einzelne Unterlagen unterliegen noch der personenbezogenen Schutzfrist gemäß § 7 Abs. 1 ArchivG NRW. Eine Nutzung dieser Unterlagen ist nur auf Basis einer Ausnahmegenehmigung ("Schutzfristenverkürzung") möglich. Akten, die als personenbezogenes Archivgut gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 des Landesarchivgesetzes NRW Schutzfristen unterliegen und für die Benutzung folglich gesperrt sind, sind entsprechend gekennzeichnet. Um den rechtlichen Anforderungen an Onlinefindmitteln zu genügen, musste in den Verzeichnungsangaben teilweise auf die Nennung personenbezogener Daten verzichtet und stattdessen generalisierende Begrifflichkeit (z. B. "Einzelakten") verwendet werden. Für solche Verzeichnungseinheiten stehen im Archiv im Rhein-Kreis Neuss ausführlichere Verzeichnungsinformationen zur Verfügung.
- Bestandssignatur
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RO 01
- Kontext
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Archiv im Rhein-Kreis Neuss >> Kreisangehörige Städte und Gemeinden >> Rommerskirchen
- Bestandslaufzeit
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1779 - 1974
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1779 - 1974