Bestand
Amt Rommerskirchen/Nettesheim (bis 1974) (Bestand)
Der Bestand (ca. 4.020 VE) enthält im Kern die Überlieferung der 1816 eingerichteten Bürgermeistereien (seit 1927 Ämter) Rommerskirchen und Nettesheim sowie des 1966 in der Rechtsnachfolge der genannten Gemeinden gebildeten Amtes Rommerskirchen-Nettesheim bis zum Jahr 1974.
Die Bürgermeistereien Rommerskirchen und Nettesheim wurden 1816 gebildet. Während die Bürgermeisterei Rommerskirchen nicht in einzelne Verwaltungsbezirke aufgeteilt war, umfasste die Bürgermeisterei Nettesheim die Gemeinden Nettesheim-Butzheim, Frixheim-Anstel und Gohr. Die Gemeinde Gohr schied 1870 aus dem Bürgermeistereiverband aus und war fortan Bestandteil des Amtes Nievenheim. Zwischen den beiden Bürgermeistereien respektive Ämtern bestand durch eine seit dem Ende 19. Jahrhunderts bestehende Personalunion im Bürgermeisteramt eine enge Beziehung. Spätestens seit dem Bau eines gemeinsamen Rathauses in Eckum im Jahr 1936 hatten sie eine gemeinsame Verwaltung. Im Jahr 1966 wurden die Gemeinden Nettesheim-Butzheim, Frixheim-Anstel und die amtsfreie Gemeinde Rommerskirchen zum Amt Rommerskirchen-Nettesheim vereinigt, ehe im Zuge der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 die heutige Gemeinde Rommerskirchen entstand.
Inhaltliche Schwerpunkte sind vor allem die folgenden Themen: Hoheitssachen, Wahlen, Provinzial- und Kreisverwaltung; Gemeindeverwaltung; Vermögen, Schulden; Steuerwesen; Polizeiwesen; Bauwesen; Straßenbau; Schulwesen; Kirchen; Gesundheits- und Veterinärwesen; Armen- und Fürsorgewesen; Gewerbe, Handel; Energie, Wasserversorgung, Verkehrswesen, Post; Forst- und Landwirtschaft. Besonders umfangreich ist die Überlieferung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens.
Der Bestand wurde von Februar 2015 bis November 2017 gereinigt, verpackt, teils revidiert, teils gänzlich neu verzeichnet.
Ergänzende Überlieferung zur Geschichte der Bürgermeistereien respektive Ämter Rommerskirchen und Nettesheim bis 1975 findet sich insbesondere in den Beständen RO 06 bis RO 10 (Rats- und Ausschussprotokolle, Schulüberlieferung einschließlich Schulchroniken, Zivil- und Personenstandsregister sowie Meldeunterlagen).
Einzelne Unterlagen unterliegen noch der personenbezogenen Schutzfrist gemäß § 7 Abs. 1 ArchivG NRW. Eine Nutzung dieser Unterlagen ist nur auf Basis einer Ausnahmegenehmigung ("Schutzfristenverkürzung") möglich. Akten, die als personenbezogenes Archivgut gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 des Landesarchivgesetzes NRW Schutzfristen unterliegen und für die Benutzung folglich gesperrt sind, sind entsprechend gekennzeichnet.
Um den rechtlichen Anforderungen an Onlinefindmitteln zu genügen, musste in den Verzeichnungsangaben teilweise auf die Nennung personenbezogener Daten verzichtet und stattdessen generalisierende Begrifflichkeit (z. B. "Einzelakten") verwendet werden. Für solche Verzeichnungseinheiten stehen im Archiv im Rhein-Kreis Neuss ausführlichere Verzeichnungsinformationen zur Verfügung.
Vorwort: Der Bestand (ca. 4.020 VE) enthält im Kern die Überlieferung der 1816 eingerichteten Bürgermeistereien (seit 1927 Ämter) Rommerskirchen und Nettesheim sowie des 1966 in der Rechtsnachfolge der genannten kommunalen Verwaltungseinheiten gebildeten Amtes Rommerskirchen-Nettesheim bis zum Jahr 1974.
Die Bürgermeistereien Rommerskirchen und Nettesheim wurden 1816 gebildet. Die Bürgermeisterei Nettesheim umfasste die Gemeinden Nettesheim-Butzheim, Frixheim-Anstel und Gohr. Die Gemeinde Gohr schied 1870 aus dem Bürgermeistereiverband aus und war fortan Bestandteil des Amtes Nievenheim. Die Bürgermeisterei Rommerskirchen war nicht in weitere Gemeinden unterteilt. Zwischen den beiden Bürgermeistereien respektive Ämtern (seit 1927) bestand durch eine seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bestehende Personalunion im Bürgermeisteramt eine enge Beziehung. Spätestens seit dem Bau eines gemeinsamen Rathauses in Eckum im Jahr 1936 hatten sie eine gemeinsame Verwaltung. Im Jahr 1966 wurden die Gemeinden Nettesheim-Butzheim, Frixheim-Anstel und die amtsfreie Gemeinde Rommerskirchen zum Amt Rommerskirchen-Nettesheim vereinigt, ehe im Zuge der kommunalen Neugliederung unter Einbeziehung des ehemals selbstständigen Amtes Evinghoven im Jahr 1975 die heutige Gemeinde Rommerskirchen entstand.
Inhaltliche Schwerpunkte sind vor allem die folgenden Themen: Hoheitssachen, Wahlen, Provinzial- und Kreisverwaltung; Gemeindeverwaltung; Vermögen, Schulden; Steuerwesen; Polizeiwesen; Bauwesen; Straßenbau; Schulwesen; Kirchen; Gesundheits- und Veterinärwesen; Armen- und Fürsorgewesen; Gewerbe, Handel; Energie, Wasserversorgung, Verkehrswesen, Post; Forst- und Landwirtschaft. Besonders umfangreich ist die Überlieferung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens.
Der Bestand wurde von Februar 2015 bis November 2017 durch den Archivmitarbeiter Martin Lambertz gereinigt, verpackt, teils revidiert, teils gänzlich neu verzeichnet. Im nun gebildeten Bestand wurden verschiedene Bestände zusammengefasst, die entweder bereits im ehemals selbstständigen Gemeindearchiv Rommerskirchen geführt wurden oder während des Umzugs des selbigen in das Archiv im Rhein-Kreis Neuss entstanden. Die Zugehörigkeit der einzelnen Verzeichnunseinheiten hinsichtlich dieser Altbestände wurde im Bemerkungsfeld jeweils vermerkt. Ein Teil der Verzeichnungseinheiten war zuvor gänzlich unerfasst, sodass hier keine entsprechenden alten Bestandszugehörigkeiten bestehen.
Aufgrund des vor der Ordnung und Verzeichnung teils sehr schlechten Ordnungs- und Lagerungszustandes der Unterlagen musste im Verlauf der Verzeichnung an einigen Stellen von den üblichen Verzeichnungsmethoden abgewichen werden. Auf einige Besonderheiten sei an dieser Stelle daher hingewiesen:
- Aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lagen im Bestand diverse ungeordnete Aktenbündel vor, die ohne thematischen Zusammenhang in den damaligen Verwaltungsbüros abgelegt worden waren. Um eine sinnvolle Nutzung zu ermöglichen, wurden diese durch den Verzeichner, abweichend vom Provenienzprinzip, nach Pertinenz geordnet und zu neuen Einheiten zusammengefasst. Bei den so entstandenen Verzeichnungseinheiten findet sich ein passender Vermerk im Bemerkungsfeld.
- Viele der im Bestand verzeichneten Akten sind aufgrund der Personalunion und der über mehrere Jahrzehnte bestehenden Verwaltungsgemeinschaft nicht eindeutig einer der beiden Bürgermeistereien bzw. einem der beiden Ämter zuzuordnen. Soweit möglich, wurde im Provenienzfeld die jeweilige Zuordnung vorgenommen. Oftmals wurden Akten allerdings auch für beide Bürgermeistereien/Ämter gemeinsam geführt. Hierin liegt auch der Grund, weshalb die Überlieferung der beiden formell ehemals eigenständigen Bürgermeistereien/Ämter Rommerskirchen und Nettesheim in einem Bestand zusammengefasst wurde.
- Der Verzeichner fand im Bestand einige bereits erfasste Akten vor, die allerdings aufgrund ihrer Provenienz anderen Beständen zuzuordnen waren. Die Einheiten wurden den entsprechenden Beständen zugeführt und ein Vermerk zur Überführung im Bemerkungsfeld vorgenommen. Betroffene Bestände waren: RO 03 - Amt Evinghoven, RO 05 - Gemeinde Rommerskirchen und RO 07 - Ratsprotokolle Rommerskirchen.
- Einzelne Akten konnten aufgrund ihrer bei verschiedenen Stellen liegenden Provenienz wie durch ihre thematische Vielfalt nicht eindeutig einer bestimmten Systematikgruppe zugeordnet werden. Hier wurde versucht, die Akten nach dem jeweiligen Schwerpunkt in die für das Gros der Akte treffenden Systematikgruppe einzupflegen. Akten mit allzu diverenter Herkunft wurden der Systematikgruppe 1.2 Geschäftsführung zugeführt.
- Aufgrund großer Schäden und z. T. starkem Schimmelbefall musste einzelnen Verzeichnungseinheiten die Archivfähigkeit abgesprochen werden. Die Einheiten sind weiterhin in der Datenbank vorhanden und mit einem entsprechenden Kassationsvermerk im Bemerkungsfeld versehen.
Ergänzende Überlieferung zur Geschichte des Amtes Rommerskirchen-Nettesheim und seiner Rechtsvorgänger bis 1974 findet sich insbesondere in den Beständen RO 06 bis RO 10 (Rats- und Ausschussprotokolle, Schulüberlieferung einschließlich Schulchroniken, Zivil- und Personenstandsregister sowie Meldeunterlagen).
Einzelne Unterlagen unterliegen noch der personenbezogenen Schutzfrist gemäß § 7 Abs. 1 ArchivG NRW. Eine Nutzung dieser Unterlagen ist nur auf Basis einer Ausnahmegenehmigung ("Schutzfristenverkürzung") möglich. Akten, die als personenbezogenes Archivgut gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 des Landesarchivgesetzes NRW Schutzfristen unterliegen und für die Benutzung folglich gesperrt sind, sind entsprechend gekennzeichnet.
Um den rechtlichen Anforderungen an Onlinefindmitteln zu genügen, musste in den Verzeichnungsangaben teilweise auf die Nennung personenbezogener Daten verzichtet und stattdessen generalisierende Begrifflichkeit (z. B. "Einzelakten") verwendet werden. Für solche Verzeichnungseinheiten stehen im Archiv im Rhein-Kreis Neuss ausführlichere Verzeichnungsinformationen zur Verfügung.
- Bestandssignatur
-
RO 01 Online
- Kontext
-
Archiv im Rhein-Kreis Neuss
- Bestandslaufzeit
-
1779 - 1974
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1779 - 1974