Akten

Caspar Rham, Richter, Wilhelm Brandis, Bürgermeister, und Hinrich Rovendiß und sämtliche Schöffen des weltlichen Gerichts zu Werll bekennen, das Bürgermeister Gerhard Kleinsorgh und Jacob Lilie, als Vormünder der nachgelassenen Kinder des Caspar Brandis, sowie die Gebrüder Eberhard und Dietrich Brandis zur Vermeidung gerichtlicher Exekution und Distraktion wegen einer aus einer Pfandverschreibung des Caspar Brandis und seiner Ehefrau Carissima von Plettenbergh herrührenden Schuld- und Baukostenforderung des Franz Schermer auf insgesamt 380 Taler diesem das verpfändete Brandische Haus genannt die Duncken, gelegen an der Stadtmauer zwischen dem Schloss und der Büdericher Pforte für die Summe der Forderung verkauft haben.

Enthält: Christoph Meier, Gerichtsschreiber, hat unterschrieben. Eberhard Kleinsorg bekennt, dass die Erben Brandis diesen Vertrag propter evidentem utilitatem zu halten schuldig seien. Das Gerichtssiegel ist ab. Or. Pgt.; Rückaufschrift: fasc. C, No. 4

Archivaliensignatur
v. Papen-Westrich, Bestand St, St 071

Kontext
v. Papen-Westrich, Bestand St >> C - Urkunden
Bestand
v. Papen-Westrich, Bestand St

Laufzeit
1609 Jan. 25

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:09 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1609 Jan. 25

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