Archivale
Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz.
1. Korrektur bei nicht genügenden Justizurteilen durch polizeichliche Sonderbehandlung.
2. Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer-SS zur Vernichtung durch Arbeit.
3. Rechtsprechung durch das Volk.
4. Verordnungen, die die Polizei und Justiz betreffen, sollen abgestimmt herausgegeben werden.
5. Straftilgung für Polizeiangehörige verbleibt beim Reichsminister der Justiz
6. Reichsführer-SS stimmt der Regelung der Prügelstrafe zu.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/0484a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 44
former reference number: I59, Folio 107-104
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Besprechung mit Reichsführer-SS am in dessen Feldquartier in Gegenwart des St. Dr. Rothenberger, SS-Gruf. Streckenbach und SS-Ostubaf. Bender
- Laufzeit
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16.09.1942
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Besprechung mit Reichsführer-SS am in dessen Feldquartier in Gegenwart des St. Dr. Rothenberger, SS-Gruf. Streckenbach und SS-Ostubaf. Bender
Entstanden
- 16.09.1942