Archivale

Klärung von Zuständigkeit zwischen der Polizei und der Justiz.

1. Korrektur bei nicht genügenden Justizurteilen durch polizeichliche Sonderbehandlung.
2. Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer-SS zur Vernichtung durch Arbeit.
3. Rechtsprechung durch das Volk.
4. Verordnungen, die die Polizei und Justiz betreffen, sollen abgestimmt herausgegeben werden.
5. Straftilgung für Polizeiangehörige verbleibt beim Reichsminister der Justiz
6. Reichsführer-SS stimmt der Regelung der Prügelstrafe zu.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0484a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 44
former reference number: I59, Folio 107-104
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Besprechung mit Reichsführer-SS am in dessen Feldquartier in Gegenwart des St. Dr. Rothenberger, SS-Gruf. Streckenbach und SS-Ostubaf. Bender
Laufzeit
16.09.1942

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Besprechung mit Reichsführer-SS am in dessen Feldquartier in Gegenwart des St. Dr. Rothenberger, SS-Gruf. Streckenbach und SS-Ostubaf. Bender

Entstanden

  • 16.09.1942

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