Urkunden
Graf Ludwig von Stolberg-Königstein vergleicht sich mit der Stadt Wertheim über Einkünfte und Zahlungspflichten wie folgt: Graf Ludwig überlässt der Stadt unter Wahrung der Befreiungen und Vergünstigungen seiner Dienerschaft die Erhebung und Nutzung der Bede; er setzt das Ungeld auf einen alten Pfennig für 1 Maß Wein oder Bier fest, wovon jedoch die Mengen, die die Bürger in ihren Haushaltungen verbrauchen, ausgenommen sind, und weist der Stadt ein Viertel, sich selbst drei Viertel der Einnahmen zu. Außerdem überträgt Graf Ludwig der Stadt die vollständige Nutzung des Niederlagegeldes, der Nachsteuer, des Einzuggeldes, der Waage sowie des Standgeldes. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Wertheim alle auf sie verschriebenen Schulden, die bisher aus den genannten Einkünften bezahlt wurden. Sie verpflichtet sich außerdem zur Zahlung von 1000 Gulden jährlich und zur alleinigen Unterhaltung von Wegen und Stegen, Wachen, Torhut, Stadt- und Brückenbau sowie der Dienerbesoldung.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 101 Nr. 51/10
- Alt-/Vorsignatur
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StAWt-G Rep. 51 Nr. 83
- Maße
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41 x 55 cm (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Graf Ludwig von Stolberg-Königstein (nur Ankündigung)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegelschnitt
- Kontext
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Urkunden, Nachträge aus Akten (UNA) >> 4. 1550-1599
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 101 Urkunden, Nachträge aus Akten (UNA)
- Laufzeit
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1562 März 11
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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26.03.2024, 09:04 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1562 März 11