Urkunden

Graf Ludwig von Stolberg-Königstein vergleicht sich mit der Stadt Wertheim über Einkünfte und Zahlungspflichten wie folgt: Graf Ludwig überlässt der Stadt unter Wahrung der Befreiungen und Vergünstigungen seiner Dienerschaft die Erhebung und Nutzung der Bede; er setzt das Ungeld auf einen alten Pfennig für 1 Maß Wein oder Bier fest, wovon jedoch die Mengen, die die Bürger in ihren Haushaltungen verbrauchen, ausgenommen sind, und weist der Stadt ein Viertel, sich selbst drei Viertel der Einnahmen zu. Außerdem überträgt Graf Ludwig der Stadt die vollständige Nutzung des Niederlagegeldes, der Nachsteuer, des Einzuggeldes, der Waage sowie des Standgeldes. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Wertheim alle auf sie verschriebenen Schulden, die bisher aus den genannten Einkünften bezahlt wurden. Sie verpflichtet sich außerdem zur Zahlung von 1000 Gulden jährlich und zur alleinigen Unterhaltung von Wegen und Stegen, Wachen, Torhut, Stadt- und Brückenbau sowie der Dienerbesoldung.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 101 Nr. 51/10
Alt-/Vorsignatur
StAWt-G Rep. 51 Nr. 83
Maße
41 x 55 cm (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Graf Ludwig von Stolberg-Königstein (nur Ankündigung)

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 1 Siegelschnitt

Kontext
Urkunden, Nachträge aus Akten (UNA) >> 4. 1550-1599
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 101 Urkunden, Nachträge aus Akten (UNA)

Laufzeit
1562 März 11

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
26.03.2024, 09:04 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1562 März 11

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