Text
Kurtze Informatio Facti, Wie das Jus Primogeniturae, vnd was deme anhängig, im Fürstlichen Hause Hessen-Cassel eingeführet vnd confirmiret worden
- Alternative title
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Kurtze Informatio Facti, Wie das Ius Primogeniturae, und was deme anhängig, im Fürstlichen Hause Hessen-Cassel eingeführet und confirmiret worden
kurze Hessen-Kassel
- Location
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Caps.27(26
- VD17
-
VD17 14:079281Q
- Extent
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[12] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Erscheinungsjahr nach der Datierung der Beil.
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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[S.l.]
- (when)
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[ca. 1649]
- Contributor
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Hessen-Kassel (Sonstige)
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11299323-1
- Last update
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27.11.2025, 8:32 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
- Hessen-Kassel (Sonstige)
Time of origin
- [ca. 1649]
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Unsern Demnach die Erfahrung gelehret, daß auch viele von Schul-Bedienten, durch verbottenen Wege zu ihren Bedienungen sich einzudringen gesucht, ... deßfals Ihro Königliche Majestät ... hierauff in Gnaden resolviret und befohlen, daß alle diejenige, so zu Schul-Bedienungen gelangen wollen, den gewöhnlichen Eyd, ... abschwören, und solchemnach confirmiret und bestellet werden sollen ... : Datum Cassel den 29. Tag Novemb. 1737
Unsern Als Unsers Allergnädigsten Königs und Herrn Majestät mißfällig vorgekommen, ... welcher gestalt das Schul-Wesen in hiesigen Landen ... aus Nachlässigkeit dererjenigen, denen die Aufsicht über die Schulen absonderlich anvertrauet, in starcken Verfall gerahten ... : [Cassel den 1. Tag Februarii 1732.]
Gründliche Untersuchung der von Seiten Hessen-Cassel ohnnöthiger Weiß formirten Frage: Ob Ihro Hochfürstliche Durchläucht, Herr Landgraf Wilhelm zu Hessen-Cassel, an die mit Hanau und respective dem Fürstlichen Hauß Hessen-Darmstadt Anno 1714 und 1718 errichtete Pacta überhaupt, und in specie so viel das Amt Babenhaußen betrifft, gebunden seye? : Wobey zugleich Ex Ipsis Pactis Et Statutis Illustrissimae Domus Hanoicae deutlich bewiesen wird, daß nach gäntzlicher Erlöschung des Hanauischen Manns-Stammen die Graffschafft Hanau-Müntzenberg ...
Gründliche Demonstration, Daß Dem Fürstlichen Hauß Hessen Jn- und über den Buseckerthal Die Landesfürstl. Hohe Obrigkeit ... competiret, sondern solche von Gan-Erben und übrigen so adel- als unadelichen Eingesessenen auch je und allezeit agnosciret, durch errichtete Verträge aber allein, quà Exercitium, in gewisse Schranken, und allenfalls durch den Westphälischen Frieden-Schluß ausser aller Contestation gesetzet worden. Zu dem Ende verfast, Damit männiglich des Fürstlichen Hauses Hessen Befugsame und hingegen derer Gan-Erben Zunöthigungen zu demselben daraus klärlich ersehen, folglichen auch diesen dereinst ein gerechtes Ende gemachet werden möge. Samt Zweyer unpartheyischen Juristen-Facultäten Rechtlichen Responsis
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem Unsers allergnädigsten Landes-Fürsten und Herrn Königliche Majestät zum besten derer litigirenden Partheyen und Abkürtzung derer Consistorial-Processe anliegende General-Verordnung ergehen zu lassen ...bewogen worden; ... : Cassel, den 7. Tag Julii 1738.