Urkunden
Jos, Sohn des ¿Heinz Egen von Gessenried ("Gössenried"), schwört Urfehde anläßlich der Freilassung aus dem Gefängnis, in das er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Sein Vergehen bestand darin, daß er seiner Ehefrau "unzucht und schmachait angeleit und erbotten" hatte. Er wird sie künftig korrekt behandeln, wie es sich für einen "frommen" Mann gehört, auch dem Kloster gehorsam und "unfluchtsam" sein. Bei Verstoß gegen sein Versprechen zahlt er eine Strafe von 100 fl rh. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er den Bruder Sepp Egen, Vetter Jos Egen von Katzheim, Peter Felber von Brügen ("Prügen") und Heinz Kaiser zu Altdorf.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 444
- Maße
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26,9 x 36 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Jos, Sohn des ¿Heinz Egen von Gessenried ("Gössenried")
Empfänger: Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Junker Mark Schellenberger, Reichsunterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Egen, Heinz
Egen, Jos
Egen, Sepp
Felber, Peter
Kaiser, Heinz
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Brügen = Briach : Baienfurt RV; Einwohner
Gessenried : Schlier RV; Einwohner
Katzheim : Schlier RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1459 Januar 19 (am fritag vor sant Sebastians tag)
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Peter Felber von Brügen (=Briach) schwört Urfehde, nachdem er sich gegen seinen Leibherrn, Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten vergangen hatte. Er war ins Gefängnis gekommen, weil er Gebote seiner Amtleute mißachtet hatte. Nach der Freilassung wird er sich nicht am Kloster rächen und diesem gehorsam und "unfluchtsam" sein wie andere Eigenleute. Insbesondere wird er Grete Egin, seine Ehefrau, behandeln, wie es ein "biderb" Mann tun soll. Streitigkeiten mit dem Kloster und dessen Leuten wird er nicht vor fremden Gerichten austragen. Bei Zuwiderhandlung zahlt er eine Strafe von 100 fl rh. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er Peter Vesar von Brügen sowie Klaus und Michel die Hussen.
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Frik Höwmaister von Brügen (=Briach) schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war wegen frevelhafter Worte über ein gefälltes Urteil. Er wird sich an dem Kloster nicht rächen, diesem gehorsam und "unfluchtsam" sein und weder einen fremden Herrn noch Schirm suchen. Bei Zuwiderhandlung zahlt er 30 lb d. Dafür stellt er als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, seinen Bruder Jos Höwmaister, Heinz Spieß und Konrad Schärpflin. In Streitigkeiten mit dem Abt und seinen Leuten wird er sich mit den örtlichen Gerichten begnügen und keine fremden anrufen.
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Peter Felber von Brügen ("Prügen"=Briach) bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn er sie aus der Genossame des Klosters wählt, und den Kindern dieser Ehe das Gut in Prügen verliehen hat, das früher ¿Klas Felber, Vater des Ausstellers, in Hubers Weise innehatte. Er muß das Gut als Huber persönlich bewirtschaften, in gutem Zustand halten und darf es weder schlaizen, verpfänden noch verkaufen. Jährlich zu Martini reicht er als Zins und Hubgeld, was bisher entrichtet wurde und aus dem Rodel des Klosters hervorgeht. Beim Abzug müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden, ohne daß dabei ein Anspruch auf Aufwendungsersatz bestünde.
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