Urkunde
Schultheiß, Gemeinde und Gericht zu Boll beurkunden eine Einigung mit Propst und Kapitel des Stifts Oberhofen wegen der Steuer aus einer dort gelegenen Scheuer, die das Stift von Peter Schmid gekauft hat.
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {U 169 = H 102/25 Bd. 44 Bl. 55v ff.}
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
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Siegler: Junker Jörg Staufer von Bloßenstaufen
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Original: A 510 U 151
- Context
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Geistliche Lagerbücher: StV Göppingen >> 2. Urkundenabschriften
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 102/25 Geistliche Lagerbücher: StV Göppingen
- Indexentry person
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Schmid, Peter
- Indexentry place
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Bad Boll GP; Steuer
Boll = Bad Boll GP; Scheuer
Oberhofen, aufgeg. in Göppingen GP; Stift
- Date of creation
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1520 Juni 11
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:26 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1520 Juni 11
Other Objects (12)
Peter Schmid von Murr, gef. zu Marbach wegen des Verdachts, einer armen Frau zu Murr Geld gestohlen zu haben - er war schon vor Jahren wegen Diebstahls gef. -, auf Fürbitten und gegen das Versprechen, mit Frau und Kindern unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg zu ziehen und seine Atzung zu bezahlen, freigelassen und weiterer Strafen enthoben, schwört U.
Peter Schmid von Unterlenningen, wegen etlicher Vergehen einige Zeit im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, jedoch gegen eine Bürgschaft von 100 fl freigelassen, schwört U. und verpflichtet sich, Ansprüche gegen de obengenannten Grafen und die Angehörigen der Herrschaft nur an den für diese zuständigen Gerichten geltend zu machen. Bürgen: sein Vater Hans Schmid, sein Schwager Peter Schnider, beide von Unterlenningen, und sein Vetter Paul Muchßell, B. zu Göppingen, mit der Verpflichtung, den Peter Schmid den Amtleuten, wann und wo es von diesen gewünscht wird, zum weiteren Verhör zu übergeben, sich selbst jedoch auf Anforderung innerhalb einer Frist von 8 Tagen zu stellen.