Amtsbücher / Akten

Relation der Hessen-Darmstädtischen Regierung, Beilagen Bd. III (Nr. 74-139)

enthält u.a.: Enthält:
74.) Kirchenordnung im Fürstentum Hessen, mit den dabei gedruckten Verordnungen, 3. Aufl. Darmstadt 1724 (Druck)
75.) Fundation des Geistl. Land-Kastens
76.) Extrakt der beim Waisenhaus fallenden Gelder
77.-79.) Verordnung, was dem Waisenhaus zugelegt worden
80.) Was für Sachen bei der fürstlichen Rentkammer traktiert und expediert werden
81.) Kammerordnung
82.) Verordnung, wie die Amts- und anderen Rechnungen eingerichtet werden müssen
83.) Verordnung wegen den Beamten, so in herrschaftliche Gelder greifen, und ihren Nutzen verwenden, und was denselben als Strafe auszusetzen
84.-87.) Quartals-Extrakte
88.) Tabellen über die Quartals-Extrakte (Druck)
89.) Verordnung, in welchen Sachen der Kriegsrat unangafragt resolvieren und expedieren kann
90.-91.) Musterlisten
92.) Verordnung, wonach gemustert und die Listen eingerichtet werden sollen
93.) Marsch-Reglement, 1709 (Druck)
94.) Marsch-Zettel (Druck)
95.) Verordnung, was bei Märschen einem Unteroffizier und Gemeinen von den Regimentern zu Pferd und zu Fuß für die tägliche Mundportion (Mundration) abgezogen und den quartierleistenden Untertanen gegeben werden solle
96.) desgleichen Verordnung, und dass bei Mäschen die Gemeinden jeden Orts, so berührt werden, richtig und deutlich über die Anzahl der Mannschaft quittiert werden sollen
97.) Verordnung, wie es bei fremden Truppenmärschen ratione der vorgehenden Exzesse und Desordres gehalten werden, und dass alle Unterbeamten ihre Diaetenzettel von den Marschkommissären sich attestieren lassen sollen
98.) Tabelle, wie solche die Kontributions-Einnehmer über die eingegangenen Gelder zum Kriegsrat einschicken sollen
99.) Instruktion für einen Kontributionseinnehmer
100.-102.) Exekutions-Ordnungen (Drucke)
103.-104.) Regelment für die Garde zu Pferd, 1708
105.) Modell der Zahlliste für die Garde zu Pferd
106.) Zahl- und Montierungs-Regelement bei der Garde zu Pferd, 1711
107.) Verordnung, wie die Kopfzahlung bei der Garde geschehen habe
108.) Reglement für die Garde zu Pferd, 1715
109.) Reglement der Regimenter zu Pferd und Dragoner
110.) Reglement für das Kreis-Regiment
111.) Reglement des Schrautenbachischen Regiments
112.) Formular einer Quittung über die empfangenen Bord-Portionen, worauf dem Lieferanten die Zahlung dekretiert wird
113.) Verordnung, dass bei der Kavallerie die Abzüge nicht mehr en general, sonmdern specifice und deutlich in die Kompagniebüchlein eingetragen werden sollen
114.) Formular der effectiven Stands-Tabelle des Leibregiments zu Pferd
115.) Formular der effectiven Stands-Tabelle des Schrautenbachischen Regiments zu Fuß
116.) Extrakt, was bei dem Schrautenbachischen Regiment zu Fuß in dem Monat Dezember 1723 zu- und abgegangen
117.) Friedens-Reglement für das Leibregiment zu Pferd
118.) Friedens-Reglement für die Regimenter zu Fuß, 1718
119.) Friedens-Reglement für die beiden Regimenter zu Fuß, 1718
120.) Verordnung, wie die Regimenter über ihren empfangenen Sold quittieren sollen
121.) Verordnung, was jede Kompagnie, sodann Leutnants, Fähnriche und Stabspersonen zur Kaution stellen und in Cassa stehen lassen sollen
122.) Verordnung, was bei der Infanterie ein Unteroffizier und Gemeiner Gut haben solle
123.) Rimonta-Cassa-Ordnung
124.) Verordnung, dass den Wacht- und Quartiermeistern, wenn ihnen ein Pferd krepiert, zu einem anderen ein Zuschuss geschehen solle
125.) Verordnung, dass in Campagne bei der Kavallerie nicht rekrutiert werden solle
126.) Verordnung, dass die Montur zwei Jahre und drei Monate getragen und das Tuch im Land angeschafft werden solle
127.) Verordnung, wie sich sämtliche Offiziere die Regimentsmontur machen lassen sollen
128.) Verordnung, dass Kappen und Patronentaschen nebst den Flinten den Oberoffizieren der Grenadiere ex Cassa angeschafft, diese aber bei eines Abgang solche zurückliefern sollen
129.) Verordnung, was die Reiter, so entlassen werden, zurückliefern sollen
130.) Verordnung, wie es mit Anschaffung der Kleinen Montur und Pferdedecken gehalten werden soll
131.) Invaliden-Kassa-Ordnung
132.-134.) Verordnung, wie esm kt der Verehelichung der Unteroffiziere und Gemeinen geahlten werden soll
135.) Verordnung, was jedem Unteroffizier und Gemeinen zu der Hospitalskassa abgezogen werden soll
136.) Verordnung wegen der Regiments-Unkosten
137.) Kriegsartikel, 1715 (Druck)
138.) Auditeurs-Instruktion
139.) Manuale wegen des eingeführten Exercicii, sowohl bei der regulären als der Landmiliz
Hinweis: Bestellsignatur nicht gültig, Verbleib des Bandes muss noch geklärt werden!

Reference number
Staatsarchiv Nürnberg, Ansbacher Archivalien
Notes
Bestellsignatur nicht gültig, Verbleib des Bandes muss noch geklärt werden!

Context
Ansbacher Archivalien >> Ansbacher Zentralbehörden >> Ansbach, Fürstentum, Geheimes Archiv >> Bibliothek des Geheimen Archivs
Holding
Ansbacher Archivalien

Indexbegriff subject
Instruktion, Auditeur
Ordnung, Militär-
Ordnung, Rimonta-Cassa-
Ordnung, Kriegsartikel
Ordnung, Invalidenkassa-
Ordnung, Kammer-
Waisenhaus
Ordnung, Kirchen-
Militärreglement
Kriegsartikel
geklärt werden
Indexentry person
Hessen-Darmstadt

Date of creation
[um 1724]

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Last update
18.10.2023, 10:58 AM CEST

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  • Amtsbücher / Akten

Time of origin

  • [um 1724]

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