Decolonial Comparative Law: Thoughts from South Africa

Zusammenfassung: Dekoloniale Rechtsvergleichung: Gedanken aus Südafrika. – Dieser Artikel problematisiert einen in Südafrika weit verbreiteten Ansatz der Rechtsvergleichung, der Antworten auf rechtliche Probleme stets im europäischen Recht sucht. Dieser Ansatz hat potenzielle neokoloniale Effekte. Eine Form eines dekolonialen rechtsvergleichenden Ansatzes könnte dagegen die Vergleichung von Südafrikas europäischer Rechtstradition (heute als common law bezeichnet) mit seiner afrikanischen Rechtstradition (heute als Gewohnheitsrecht bezeichnet) umfassen. Unter Rückgriff auf postkoloniale, dekoloniale und rechtspluralistische Theorien und unter Bezugnahme auf jüngste Entwicklungen im südafrikanischen Deliktsrecht erweist sich die Schnittstelle zwischen common law und Gewohnheitsrecht als ein Ort von Widerstand wie auch von Aktivismus. Den Paradigmen von »Separatismus«, »Nachahmung« und »Universalismus« sollte mit Widerstand begegnet werden. Gleichzeitig sollten »aktive subversive Hybridität«, »Pluriversalität« und »Delinking« begrüßt werden. In einer solchen Matrix von Widerstand und Aktivismus kann wenigstens eine Version dekolonialer Rechtsvergleichung gefunden werden

Location
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Extent
1 Online-Ressource (37 Seiten)
Language
Englisch

Bibliographic citation
Decolonial Comparative Law: Thoughts from South Africa ; volume:86 ; number:1 ; year:2022 ; pages:189-225
Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht ; 86, Heft 1 (2022), 189-225

Creator
Zitzke, Emile

DOI
10.1628/rabelsz-2022-0008
URN
urn:nbn:de:101:1-2022031803120771738940
Rights
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Last update
15.08.2025, 7:37 AM CEST

Data provider

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