Bestand
Gerichtsamt Königsbrück (Bestand)
Inhalt: Grundakten.- Testamente.
Ausführliche Einleitung: Das Gerichtsamt Königsbrück wurde zum 1. Oktober 1856 auf Grundlage des Gesetzes über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856 errichtet. Es unterstand dem Bezirksgericht Kamenz. Zu seinem Gerichtssprengel zählten die Stadt Königsbrück und die Dörfer Bohra, Cosel, Glauschnitz, Gottschdorf, Gräfenhain, Grüngräbchen, Höckendorf, Koitsch, Krakau, Laußnitz, Lüttichau, Neukirch, Otterschütz, Quoosdorf, Reichenau, Reichenbach, Röhrsdorf, Rohna, Schmorkau, Schwepnitz, Sella, Steinborn, Stenz, Weißbach, Zeisholz, Zietzsch und Zochau. Damit übernahm das Gerichtsamt den Sprengel des aufgelösten Königlichen Gerichts Königsbrück. Die Verwaltungsbefugnisse gingen mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 auf die neu gebildete Amtshauptmannschaft Kamenz über. Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 wurde das Gerichtsamt Königsbrück im Oktober 1879 aufgelöst. Das neu errichtete Amtsgericht Königsbrück übernahm daraufhin dessen Justizaufgaben.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 50535
- Umfang
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0,11 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.05 Gerichtsämter
- Bestandslaufzeit
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1828 - 1873
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1828 - 1873