Bestand

Gerichtsamt Marienberg (Bestand)

Geschichte: Mit dem Gesetz über die Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichts-bezirke vom 2. September 1856 traten zum 1. Oktober 1856 an Stelle der bisherigen Gerichte der untersten Instanz die Bezirksgerichte und Gerichtsämter. In Marienberg wurde an Stelle des Königlichen Gerichts das Gerichtsamt Marienberg eingerichtet. Die Gerichtsbarkeit erstreckte sich über Güter in Gebirge, Großrückerswalde, Hüttengrund (bei Marienberg), Marienberg, Pobershau und Wüstenschletta. Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" vom 1. März 1879 wurden die Gerichtsämter durch Amtsgerichte abgelöst.

Inhalt: Hypothekenangelegenheiten.- Kirchenangelegenheiten.- Erwerbsverhältnisse.- Nahrungsverhältnisse.- Salzwesen.- Ölmühle und Wehr Hirschleithe.- Dispensationen und Konzessionen.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 33029
Umfang
0,30 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.05 Gerichtsämter

Bestandslaufzeit
1827 - 1888

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1827 - 1888

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