Public Interest Litigation in Indien

Abstract: Indien ist ein Rechtsstaat. Diese Feststellung ist allerdings mit äußerster Vorsicht zu genießen. Im Hinblick auf die Analphabetenrate im Milliardenvolk Indiens erscheint es zweifelhaft, ob rechtsstaatliche Verfassungsgarantien für gut die Hälfte der Inder überhaupt von Belang sein können. Die Alphabetisierungsquote reicht von 39 bis 44 Prozent in den BIMARU-Staaten, den vor allem wirtschaftlich "kranken" Bundesstaaten Indiens, bis zum absoluten und einsamen Spitzenwert von 90 Prozent in Kerala. Daraus ergibt sich ein landesweiter Durchschnitt von knapp über 50 Prozent. Unter diesen Voraussetzungen bleibt es aber für viele benachteiligte und am Rande der Gesellschaft lebende Menschen schlichtweg illusorisch, sich auf ihr Recht zu berufen, geschweige denn, dieses einzuklagen. Wie soll ein mittelloser, des Lesens und Schreibens unkundiger Untersuchungshäftling in Bihar seinen Anspruch auf richterliche Haftprüfung vor Gericht geltend machen? Wie sollten "bonded labourers" die Aufhebun

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet
In: Indien - Politik, Wirtschaft, Gesellschaft (2001) ; 145-168

Klassifikation
Recht
Schlagwort
Öffentliches Interesse
Klagebefugnis
Gericht
Popularklage
Indien

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Mannheim
(wer)
SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
(wann)
2001
Urheber
Dohrmann, Jona Aravind
Fischer, Alexander

DOI
10.11588/ijb.2001.0.1251
URN
urn:nbn:de:bsz:16-ijb-12510
Rechteinformation
Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 13:56 MEZ

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Beteiligte

  • Dohrmann, Jona Aravind
  • Fischer, Alexander
  • SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.

Entstanden

  • 2001

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