Public Interest Litigation in Indien
Abstract: Indien ist ein Rechtsstaat. Diese Feststellung ist allerdings mit äußerster Vorsicht zu genießen. Im Hinblick auf die Analphabetenrate im Milliardenvolk Indiens erscheint es zweifelhaft, ob rechtsstaatliche Verfassungsgarantien für gut die Hälfte der Inder überhaupt von Belang sein können. Die Alphabetisierungsquote reicht von 39 bis 44 Prozent in den BIMARU-Staaten, den vor allem wirtschaftlich "kranken" Bundesstaaten Indiens, bis zum absoluten und einsamen Spitzenwert von 90 Prozent in Kerala. Daraus ergibt sich ein landesweiter Durchschnitt von knapp über 50 Prozent. Unter diesen Voraussetzungen bleibt es aber für viele benachteiligte und am Rande der Gesellschaft lebende Menschen schlichtweg illusorisch, sich auf ihr Recht zu berufen, geschweige denn, dieses einzuklagen. Wie soll ein mittelloser, des Lesens und Schreibens unkundiger Untersuchungshäftling in Bihar seinen Anspruch auf richterliche Haftprüfung vor Gericht geltend machen? Wie sollten "bonded labourers" die Aufhebun
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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Online-Ressource
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Veröffentlichungsversion
begutachtet
In: Indien - Politik, Wirtschaft, Gesellschaft (2001) ; 145-168
- Klassifikation
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Recht
- Schlagwort
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Öffentliches Interesse
Klagebefugnis
Gericht
Popularklage
Indien
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Mannheim
- (wer)
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SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
- (wann)
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2001
- Urheber
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Dohrmann, Jona Aravind
Fischer, Alexander
- DOI
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10.11588/ijb.2001.0.1251
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-ijb-12510
- Rechteinformation
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Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
25.03.2025, 13:56 MEZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Dohrmann, Jona Aravind
- Fischer, Alexander
- SSOAR, GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
Entstanden
- 2001