Urkunden

Der Hof-, Pfalz- und Reichshofgraf Johann Wolfgang Dorlch, Licentiat beider Rechte, hochgräflich-öttingischer Regierungsrat zu Wallerstein und Spielberg, Lehenprobst und Oberamtmann der Herrschaften Hohenburg, Markt [Bissingen] und Unterbissingen, beurkundet, dass ihn Graf Anton Maria Friedrich von Fürstenberg (vollständiger Titel) als Senior des hochfürstlichen und hochlandgräflichen Hauses von Fürstenberg zu einem kaiserlichen Pfalz- und Reichshofgraf (Comes Palatinus) ernannt und ihm unter anderen Privilegien und Freiheiten in einem am 3. April 1716 in Eichstätt erteilten Palatinats- und Freiheitsbrief auch die besondere Gnade bewilligt hat, Männer und Frauen als ehelich zu legitimieren, die sich in einem verdunkelten Stand der Ehre befinden, welche Namen die auch immer haben mögen. Unter Berufung auf diese Gnade setzt der Aussteller Rosina Dürr aus Amerdingen und ihre unehelich geborene Tochter Maria Barbara in die Würde des Ehrenstandes, so dass ihrer Tochter dieser Fehler weder inner- noch außerhalb eines Gerichtes oder auf eine andere Art und Weise vorgehalten, sondern ihre Tochter als im heiligen Ehestand geboren betrachtet werden soll. Die Bittstellerin hatte zuvor dem Aussteller vorgetragen, dass sie sei zwar von ehelichen Eltern geboren sei, sich aber vor ungefähr fünf Jahren mit einem Schäfer namens Melchior Baumann von Blindheim, der das ihm anvertraute Vieh entwendet hatte, verfehlt und mit ihm in Unehre ein Kind namens Maria Barbara gezeugt habe. Rosina und Maria Barbara Dürr werden dadurch zu allen Ehren, Würden, Zünften und Handwerken als ehrlich und ehelich zugelassen und können alle Gnaden, Freiheiten und Güter genießen. Außerdem erklärt der Aussteller, dass Maria Barbara Dürr alle Erbschaften durch Testamente, Bekundungen des letzten Willens, Schenkungen, ohne Testamente oder auf andere Art und Weise empfangen kann. Die Erbrechte der anderen ehelich geborenen natürlichen Erben in ab- und aufsteigender Linie und ihrer Geschlechte bleiben davon unbeeinträchtigt. Bei Verstößen ist eine Strafe von 200 Mark lötigem Gold jeweils zur Hälfte zum einen an die Kammer des Kaisers und Heiligen Reiches und zum anderen an Fürst Anton Maria Friedrich von Fürstenberg und seine Nachkommen zu bezahlen.

Reference number
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 1437
Former reference number
IV Nachtrag 20
Language of the material
Deutsch
Further information
Ausstellungsort: Markt Bissingen

Siegler: Aussteller

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Obere Siegelkapsel abgegangen.

Context
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Amerdingen
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden

Indexbegriff subject
Hofpfalzgrafen
Legitimierung unehelicher Kinder
Indexentry person
Baumann; Melchior (Blindheim DLG)
Dorlch, Johann Wolfgang
Dürr; Maria Barbara (Amerdingen DON)
Dürr; Rosina (Amerdingen DON)
Fürstenberg, Grafen und Fürsten von; Anton Maria Friedrich
Indexentry place
Amerdingen DON; Gemeinde; Einwohner
Bissingen DLG (Ausstellungsort) | 4080418-5
Bissingen DLG; Herrschaft; Oberamtmänner | 4080418-5
Blindheim DLG; Schäfer
Hohenburg, Herrschaft; Lehenpröbste
Hohenburg, Herrschaft; Oberamtmänner
Wallerstein DON; Herrschaft; Regierungsräte

Date of creation
1722 Januar 27

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Provenance
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Rights
Last update
03.04.2025, 1:42 PM CEST

Data provider

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1722 Januar 27

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