Bestand Akten
Landgericht ä.O. Passau (Bestand)
Vorwort: Die Landgerichte älterer Ordnung (so benannt zur Unterscheidung zu den heute existierenden Justizstellen) entstanden im Rahmen der Monteglas´schen Verwaltungsreform nach der Verordnung vom 24.03.1802 im Lauf des Jahres 1803. Sie lösten die früheren Land- bzw. Pfleggerichte ab, deren Sprengel sie nur zum Teil übernahmen, da jetzt möglichst gleich große Behördensprengel entstehen sollten. Ihrer Aufgabe nach waren sie jedoch nach wie vor sowohl erstinstanzliche Gerichte als auch untere Verwaltungsbehörde. Neben ihnen bestanden bis 1848 noch die adeligen Hofmarken bzw. (ab 1808) Patrimonialgerichte, die gleichfalls Verwaltungs- und Jurisdiktionskompetenzen besaßen. Das Landgericht ä.O. Passau hatte eine etwas komplexere Entstehungsgeschichte, da sein Gebiet nicht nur altbayerische Territorien umfasste. Das Territorium des Hochstifts Passau hatte mit dem Reichsdeputationshauptschluß 1803 seine Reichsunmittelbarkeit verloren und wurden entlang von Inn und Ilz in ein westliches bayerisches und ein östliches salzburgisches Gebiet aufgeteilt. Damit wurde auch die Passauer Innenstadt bayerisch. Vor allem aus diesen Teilen formte man 1805 das neue Landgericht Passau. 1838 wurde es in zwei Landerichte, Passau I für die links der Donau liegenden Gemeinden und Passau II für die rechts der Donau gelegenen Gemeinden, aufgeteilt, eine Teilung, die bei dem hier vorliegenden Bestand nicht berücksichtigt wurde. Die beiden Landgericht umfassen folgende Gebiete: Passau I: Au vorm Wald, Büchlberg, Donauwetzdorf, Eging, Fürstenstein, Grubweg, Hacklberg, Hals, Haselbach, Hutthurm, Kellberg, Leoprechting, München, Neukirchen vorm Wald, Nirsching, Oberdiendorf, Prag, Raßberg, Rieß, Ruderting, Salzweg, Straßkirchen, Thyrnau, Tiefenbach, Tittling, Witzmannsberg, Wotzdorf; Passau II: Altenmarkt, (Bad) Höhenstadt, Beiderwies, Dorfbach, Eglsee, Eholfing, Engertsham, Fürstenzell, Haidenhof, Heining, Neuburg a.Inn, Neuhaus a.Inn, Neukirchen a.Inn, Sandbach, St. Nikola, Sulzbach a.Inn, Voglarn, Vornbach. Ab 1862 wurden beide Landgerichte Teil des neuen Bezirksamts Passau. Der Justizbereich wurde den sog. Landgerichten mittlerer Ordnung Passau I und II zugeteilt und 1879 zu einem Amtsgericht zusammengefasst. Dir Briefprotokolle aller Landgerichte ä.O. bilden einen Selekt mit einheitlicher Nummernserie und sind unter Rep. 228/0 zu finden. Der Bestand wurde in der Masse aus der Provenienzbereinigung des BezA/LRA Passau (Rep. 164/13) gebildet und in Faust eingegeben.
- Bestandssignatur
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Staatsarchiv Landshut, Landgericht ä.O. Passau
- Umfang
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1803
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Kontext
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Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden >> Landgerichte älterer Ordnung (1802-1862)
- Vorprovenienz
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Landgericht ä.O. Passau
- Bestandslaufzeit
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1802 - 1862
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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02.05.2023, 09:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand; Akten
Beteiligte
- Landgericht ä.O. Passau
Entstanden
- 1802 - 1862