Bestand

Finanzamt Borna (Bestand)

Geschichte: Das Finanzamt Borna nahm zum 1. Juli 1990 seine Arbeit auf. Alle Steuern, die nicht von Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden eingezogen werden, werden von den Landesfinanzbehörden erhoben. Das Finanzamt Borna erhebt vor allem Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz- und Grunderwerbssteuer. Gemäß Kirchensteuergesetz zieht es zudem Kirchensteuer ein. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Erbschafts- und Schenkungs- sowie der Kraftfahrzeugssteuer wurde an das Finanzamt Leipzig I abgegeben. Für die Bereiche Betriebsprüfungen, Straf- und Bußgeld und die Steuerfahndung ist das Finanzamt Leipzig II zuständig.
Zum Steuerbezirk des Finanzamtes Borna gehören folgende Orte: Böhlen, Borna, Deutzen, Elstertrebnitz, Espenhain, Eulatal (ab 2009 nach Frohburg eingemeindet) , Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großlehna (ab 2006 nach Markranstädt eingemeindet), Großpösna, Kitzen, Kitzscher, Kohren-Sahlis, Markkleeberg, Markranstädt, Narsdorf, Neukiritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Zwenkau.
Das Finanzamt gehört seit Ende Juni 2016 zum Finanzamt Grimma.
Weitere Angaben siehe 5.3.3.2 Finanzämter.

Inhalt: Geschäftsverteilungspläne.- Einkommenssteuer.- Umsatzsteuer.- Gewinn- und Verlustrechnungen.- Bilanzen.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 22188
Umfang
7,36 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 05.03.03 Finanzen >> 05.03.03.02 Finanzämter

Bestandslaufzeit
1990 - 2016

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1990 - 2016

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