Akten

Querulationis Auseinandersetzung um freie Mahlgerechtigkeit und Benachteiligung durch Akziseordnung

Kläger: (2) Eigentümer der Mühlen vor dem Mecklenburger Tor zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P) Bekl.: Dr. Erich Hertzberg (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 22.04., 03. und 24.06. sowie 05.08. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 23.04., 05. und 27.06. legen Kl. am 06.08. ihren Schriftsatz vor. Die 1743 erlassene Akziseordnung regelt, daß alles Malz, das in Wismar verbraucht wird und alles Korn, das die Mehlkäufer mahlen lassen, nur auf der Grubenmühle gemahlen werden darf. Dadurch werden die Müller vor den Toren massiv benachteiligt, sie können ihre Mühlenknechte und vorgeschriebenen Wagen nicht mehr halten, ihre Pacht nicht bezahlen und klagen deshalb vor dem Ratsgericht gegen die Einschränkung ihrer Rechte. Da dieser seine Beschlüsse bestätigt, appellieren sie vor dem Tribunal, argumentieren mit der alten Gewohnheit und dem wirtschaftlichen Schaden für die Stadt und bitten darum, sie bei ihren früheren Privilegien zu schützen. Das Tribunal fordert am 01.12.1744 die Akten der Vorinstanz vom Rat an, am 15.01.1745 gehen die Akten ein, am 18.01. bitten Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 22.01. auf den 23.01. ansetzt. Am 31.03. lädt das Tribunal beide Parteien zu einem gütlichen Vergleich auf den 09.04. ein, der jedoch scheitert. Die Bekl. argumentieren am 26.04. damit, daß die Kgl. Kommission, die 1725 in Wismar war, die Privilegierung der Grubenmüller angeordnet hat und bitten um ein Urteil des Tribunals. Dieses entscheidet am 03.05.1745, daß es wegen des Mahlens von Malz bei dem Ratsbeschluß zu belassen sei, das übrige Korn aber von allen Müllern gemahlen werden dürfe, bis der Rat seine Gründe besser begründet vorträgt. Am 12.06.1745 ergreift der Rat gegen dieses Urteil restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Frisatverlängerung, die ihm am 14.05. gewährt wird. Am 05.07. tragen Bekl. ihre Argumente gegen das Ureil vor, am 09.07. bitten Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.10.1745 bestätigt das Tribunal sein Urteil.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1744 2. Tribunal 1744-1745 3. Tribunal 1745

Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 18.03.1744; Ratsgerichtsurteil vom 11.03.1744; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Gröning vom 13.03. und 01.05.1745

Archivaliensignatur
(1) 2190
Alt-/Vorsignatur
Wismar M 132 (W M 3 n. 132)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1744) 22.04.1744-20.10.1745

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1744) 22.04.1744-20.10.1745

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