Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um Leistung von Schadensersatz

Kläger: (2) Georg Christoph Krüger zu Katelbogen und Steinhagen

Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning, Bürgermeister und Prokurator am Tribunal

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P); seit 30.04.1755: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Fallbeschreibung: Bekl. hat in Vollmacht des Rittmeisters Christian Ludwig von Plessen dem Kl. die Güter Katelbogen und Steinhagen als Allodien verkauft und am 19.06.1752 übergeben. Als Kl. sich von der Mecklenburgischen Lehnkammer mit beiden Gütern belehnen lassen will, erfährt er, daß beide als wahre Lehen vergeben werden. Für die Lehnsnahme entstehen Kl. Kosten in Höhe von über 450 Rtlr., für die er sich mit Hilfe des Tribunals an Bekl. schadlos halten will. Er bittet um ein Mandat zur Leistung von Schadensersatz und ein Verbot an Gröning, das Gut Sagstorf, das er ebenfalls von Plessen erworben hat, weiterzuverkaufen, bis der Fall erledigt ist. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.07. auf, sich dazu zu äußern. Am 27.10. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem nicht nachgekommen sei und erbittet verschärftes Mandat, das er am 29.10. erhält. Am 11.12. erklärt Bekl., daß er guten Glaubens und unwissend über die wahre Lehnsqualität der Güter gehandelt habe und weist die Ansprüche des Kl.s zurück. Stattdessen macht er eigene Ansprüche an Kl. geltend, da er diesem zum Ankauf der Güter 1.000 Rtlr geliehen, bisher aber erst für ein Jahr Zinsen von dieser Summe erhalten habe, weshalb er das Geld zurückgefordert hat. Bekl.bittet, sich erst auf die Klage einlassen zu müssen, nachdem Kl. seine ausstehenden Zinsen bezahlt und Kaution für Prozeß als auch für Rückzahlung des Geldes erlegt hat. Das Tribunal weist Kl. am 14.12.1753 zur Kautionsleistung an, am 31.01.1754 bringt Kl. die Kaution für Prozeß bei, weist aber die für Rückzahlung zurück. Das Tribunal teilt Bekl. dies am 01.02. mit und fordert Kl. zur Beantwortung der Gegenvorstellung des Bekl. auf, am 20.02. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 22.02. erhält. Am 12.03. bezieht Kl. ausführlich Stellung zur Anleihe bei Bekl. und deren Kündigung, beharrt aber auf seiner Klage gegen Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 14.03. zur Antwort auf, am 06.07. beschwert sich Kl., daß diese noch nicht erfolgt ist und bittet um erneutes Mandat, das er am 08.07. erhält. Am 10.09. weigert sich Bekl. erneut, sich auf die Klage einzulassen, bevor Kl. ihm nicht sein Geld zurückgezahlt habe. Das Tribunal schließt am 11.09. die Beweisaufnahme, am 21.10.1754 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.01.1755 fordert das Tribunal Bekl. zur Einlassung auf die Klage auf. Da dies bis zum 14.03.1755 nicht erfolgt ist, bittet Kl. um erneutes Mandat an Bekl. und erhält es am 18.03. Am 30.04. bittet Bekl. um Fristverlängerung, die er am 02.05. erhält, am 14.06. besteht er auf seinen bisherigen Einwänden gegen die Klage. Daraufhin schließt das Tribunal am 16.06. die Beweisaufnahme, am 07.07. und 20.10. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 24.11. fordert das Tribunal beide Parteien zur Vorlage des Kaufvertrages und der Vollmachten auf, die Gröning von Plessen hatte. Am 05.12.1755 reicht Kl. den Kaufvertrag ein, am 08.01.1756 erklärt Bekl., nur Blankovollmacht von Plessens zu besitzen. Das Tribunal fordert Kl. am 09.01. zur Erklärung auf, dieser sieht die fehlende Vollmacht als Argument für sich an, Bekl. persönlich zur Verantwortung zu ziehen. Am 21.02. fordert das Tribunal Eid von Bekl., daß ihm nicht bekannt war, daß der Status der Güter verändert werden sollte bei Verkauf und setzt einen Termin auf den 16.03. dazu an. Daraufhin wird Bekl. am 20.03.1756 vom Schadensersatz freigesprochen, Kl. muß ihm stattdessen die 1.000 Rtlr nebst Zinsen auszahlen, die er in den Gütern übernommen hatte und die er für die Dauer des Prozesses als Pfand für den Schadensersatz betrachtet hatte. Am 02.04. bittet Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen eines Rechtsmittels gegen dieses Urteil. Am 30.04. ergreift Kl. gegen das Urteil das Remedium deductionis und bittet um Änderung des Tribunalsurteils. Am 03.05. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.05. bittet Kl. um Fristverlängerung, da er seinen Schriftsatz ergänzen will. Nach Genehmigung des Tribunals vom 07.05. legt Kl. diese Ergänzung am 22.05. vor. Am 05.07.1756 bestätigt das Tribunal sein Urteil.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1753-1756

Prozessbeilagen: (7) Schreiben Dr. Theodor Johann Quistorps an Bürgermeister Gröning vom 16.04.1753; Auszug aus dessen Antwort vom 20.04.1753; von Notar Ernst August Leich aufgenommenes Protokoll über ein Gespräch mit Dr. Gröning im Auftrag des Kl.s vom 05.09.1752; Auszug aus Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 07.07.1753; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 19. und 31.08.1752; Ablieferungsprotokoll über die fraglichen Güter vom 19.06.1751; Urteil der Schweriner Justizkanzlei in Sachen des Rittmeisters von Plessen gegen seine Gläubiger vom 23.11.1750; Erklärung Christian Ludwigs, Herzog von Mecklenburg, über Aufhebung der Allodialität des Gutes Katelbogen vom 17.04.1751; Übernahme der Kaution für Kl. in dem Fall durch Johann Ernst Karthaus vom 30.01.1754; Vergleich über die Kontributionszahlung von Steinhagen vom 27.01.1705; Schreiben des Hauptmann von Plüskow an Kl. vom 17.11.1753; Erklärung des Herzogs Carl Leopold von Mecklenburg zur Umwandlung des Gutes Katelbogen in ein Allodiallehen vom 31.05.1734; Schreiben der mecklenburgischen Lehnkammer an Kl. vom 24.08., 23.09. und 23.10.1752; Supplik Krügers an Lehnkammer vom 21.10.1752; Lehnbrief Christian Ludwigs, Hz. v. Mecklenburg für Katelbogen vom 07.12.1752; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Quistorp vom 18.03.1754 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 07.07.1755; Obligation des J.F. v. Plessen über 1.000 Rtlr in Katelbogen von Trinitatis 1733; Übernahme eines zinsbar angelegten Kapitals von 1.000 Rtlr in den beiden Gütern durch Kl. vom 18.05.1751; Schreiben des Kl.s an Herzog von Mecklenburg vom 01.07.1754; Kaufvertrag über Katelbogen und Steinhagen vom 12.01.1751; Supplik der Ritterschaft des Fürstentums Schwerin an Herzog von Mecklenburg vom 08.06.1751; Forderungen der mecklenburgischen Ritterschaft an das Gut Katelbogen (869 Rtlr 3 s); Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Bekl. vom 08.06.1751

Reference number
(1) 1766
Former reference number
Wismar K 152 (W K 5 n. 152)

Context
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
Holding
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Date of creation
(1705-1752) 11.07.1753-05.07.1756

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  • Gerichtsakten

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  • (1705-1752) 11.07.1753-05.07.1756

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