Aufsatz
Entscheidung des Reichsgerichts über die Rechtsgültigkeit der süddeutschen Organisation der Fürsorgeverbände
In Süddeutschland wird die Armenfürsorge bei den Gemeinden und die Sonderfürsorge bei den Bezirken organisiert. Das Reichsgericht hatte 1925 diese Struktur zunächst als nicht im Einklang mit dem Reichsrecht stehend erklärt. Diese Entscheidung wurde zurückgenommen und es wird erläutert, warum die badenwürttembergische- und bayrische Form der Organisation zweckmäßig ist.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 3
- Urheber
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Schmidt
- Erschienen
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1927-04 - 1928-03
- Geliefert über
- Förderung
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Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
- Letzte Aktualisierung
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21.04.2023, 10:39 MESZ
Datenpartner
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Aufsatz
Beteiligte
- Schmidt
Entstanden
- 1927-04 - 1928-03