Aufsatz

Entscheidung des Reichsgerichts über die Rechtsgültigkeit der süddeutschen Organisation der Fürsorgeverbände

In Süddeutschland wird die Armenfürsorge bei den Gemeinden und die Sonderfürsorge bei den Bezirken organisiert. Das Reichsgericht hatte 1925 diese Struktur zunächst als nicht im Einklang mit dem Reichsrecht stehend erklärt. Diese Entscheidung wurde zurückgenommen und es wird erläutert, warum die badenwürttembergische- und bayrische Form der Organisation zweckmäßig ist.

Entscheidung des Reichsgerichts über die Rechtsgültigkeit der süddeutschen Organisation der Fürsorgeverbände

Digitalisierung: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen

Namensnennung 3.0 Deutschland

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 3

Urheber
Schmidt
Erschienen
1927-04 - 1928-03

Geliefert über
Förderung
Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
Letzte Aktualisierung
21.04.2023, 10:39 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Aufsatz

Beteiligte

  • Schmidt

Entstanden

  • 1927-04 - 1928-03

Ähnliche Objekte (12)