Abschnitt
Titulus VI. Wie deren von der Ritterschafft Töchter, wie auch die Söhn (wan deren mehr als einer im Leben) ihre Elteren und sich undereinander erben.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Ertz-Stiffts Cöllnische Rechts-Ordnung Deß Hochwürdigst- und Durchleuchtigsten Fürsten und Herren/ Herrn Maximilian Henrichen Ertz-Bischoffen zu Cöllen/ des Heiligen Römischen Reichs/ durch Italien Ertz-Cantzlern und Churfürsten/ Bischoffen zu Hildeßheimb und Lüttig/ Administratoren der Stiffter Berchteßgaden und Stablo/ ...
- Erschienen
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1730
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:12 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1730