Abschnitt

Titulus VI. Wie deren von der Ritterschafft Töchter/ wie auch die Söhn (wan deren mehr als einer im leben) ihre Elteren und sich undereinander erben.

Titulus VI. Wie deren von der Ritterschafft Töchter/ wie auch die Söhn (wan deren mehr als einer im leben) ihre Elteren und sich undereinander erben.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Ertz Stiffts Cöllnische Rechts-Ordnung Des Hochwürdigst- und Durchleuchtigsten Fürsten und Herren/ Herren Maximilian Henrichen Ertzbischoffen zu Cöllen/ des Heiligen Römischen Reichs durch Italien ErtzCantzlern und Churfürsten/ Bischoffen zu Hildeßheimb und Lüttig ...

Erschienen
1663

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:07 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1663

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