Archivale

Urfehde Nr. 171

Regest: Michel Blänncklin, Bürger zu Reutlingen, bekennt folgendes. Als Anna Diether, Witib des Wolf Fuchs, angezeigt hat, dass er mit ihr Ehebruch begangen und sie schwanger gemacht habe, ist er ins Gefängnis von Bürgermeister und Rat zu Reutlingen gelegt worden. Weil er aber solche Handlung nicht gestehen wollte, ist er des Gefängnisses entledigt worden. Er hat einen Eid geschworen, wegen der Sache und des Gefängnisses gegen die Herren von Reutlingen, die Stadt und ihre Bürger ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Wenn er künftig an sie oder die Ihren eine Forderung zu haben vermeinte, so will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Er soll und will in Kraft dieses Eides seinen Leib und Gut nicht aus der Stadt Reutlingen verändern (= anderswohin bringen) ohne Erlaubnis des Rats oder der jeweiligen Amtleute, sondern der Anna Diether wegen des Anspruchs, den sie an ihn zu haben vermeint, vor dem Stadtgericht zu Reutlingen fürstehen (= sich stellen) und den rechtlichen Entscheid erwarten. Wenn er Eid und Urfehde nicht hielte, soll und will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger Mann, den die Herren von Reutlingen als einen solchen richten oder richten lassen mögen.

Reference number
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7248
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Königgott, Bürger zu Reutlingen

Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Holding
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Date of creation
1540 November 27

Other object pages
Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Stadtarchiv Reutlingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1540 November 27

Other Objects (12)