Archivale

Schreiben des Amtsbürgermeisters an die Ratsgeheimbe

Regest: Der Strumpfstricker Seutterer klagt dem Amtsbürgermeister täglich seinen armseligen Stand. Er und seine Frau seien so lange krank darnieder gelegen. Er sei fast bei einem 1 1/2 Jahr in der Fremde herum terminiert (= umhergezogen), habe jedoch kein Stücklein Brot erwerben können. Jetzt habe er Arbeit bei Conrad Ziegler. Die Meisterschaft aber wolle es nicht gestatten, weil es gegen die Ordnung laufe.
Der Amtsbürgermeister will zwar gern ob alten guten Ordnungen halten, meint aber in einem Fall wie diesem könne man eine Ausnahme machen. Er will für den Mann eine Collect (= Bitte) eingelegt haben.
Es aedibus (= aus seinem Hause).
Amtsbürgermeister J. L. Camerer.

Dorsal-/Marginalvermerke: Vermerk auf der Rückseite: Den 8. (?) August 1715 ist des Seyterers Begehren willfahrt worden. Damit der Handwerksordnung nichts praeiudiciert werde, sind Conrad Ziegler und Seyterer zu dem Handgelübde angehalten worden, dass Seyterer nur Garn machen und nimmermehr was wirken dürfe. Damit kein Schlaich (= Betrug, Umgehung) dabei vorgehe, soll jeder Meister befugt sein, den Seyterer zu seiner Arbeit zu erfordern. Damit sind sämtliche Meister zufrieden gewesen.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3911
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Bemerkungen: Handschrift des Joh. Georg Beger

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Strumpfstricker
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1715 August 6

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1715 August 6

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