Archivale

Anweisung des Amtsbürgermeisters

Regest: Den sämtlichen Hutmacher-Meistern wird von Amts wegen anbefohlen, bei bisheriger Gewohnheit an Jahrmärkten feil zu haben und also keine Gelegenheit zu Handwerksirrungen und Streit zu geben. Widrigenfalls soll jeder Meister auf jeden Übertretungsfall, wenn er von bisheriger Gewohnheit abgehen und sich unterfangen sollte, vor seinem oder einem andern Haus seine Ware feil zu haben, um 5 fl unablösig gestraft werden.
Amtsbürgermeister Fehleisen.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3777
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegel der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Hutmacher
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1794 Oktober 26

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1794 Oktober 26

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