Urkunden
Graf Jakob [I.] von Moers und Saarwerden, Herr zu Lahr, belehnt Gebhart von Neuenstein zu Mannlehen mit Einkünften und Gülten, die bereits seine Vorfahren innehatten, nämlich: 22 Viertel Roggen und 1 Viertel Erbsen von dem Hof zu Nesselried, baut Walter Han; 10 Viertel Roggen von dem Hof bei des Roten Hof zwischen Fernach (vernach) und Sinzenhofen, baut der Propst; 10 Viertel Roggen von dem Hof zu Müllen, baut Claus Vischer von Stadelhofen; 16 Viertel Roggen, 2 Schilling Pfennig und 2 Kapaune von Claus Vischers Hof zu Müllen (mülnen); 12 Schilling Pfennig und 6 Kapaune von den Matten, die zu diesem Hof gehören; 6 Viertel Roggen, 2 Sester Erbsen und 2 Kapaune von dem Hof zu Nesselried, baut Obret Wyger; 22 Viertel Roggen, 1 Viertel Erbsen, 2 Kapaune, 2 Herbsthühner, 1 Fasnachtshuhn, 100 Eier und 2 Schilling Pfennig zur Weisung; 12 Viertel Roggen und 2 Kapaune von Elhartz Hof zu Nesselried; 8 Viertel Roggen, 2 Hühner und 2 Kapaune von des Reben Hans Hof zu Nesselried; 10 Viertel Roggengeld, 2 Kapaune, 1 Huhn, 1 Fasnachtshuhn und 50 Eier von dem Hof zu Sinzenhofen (Sintzenhoffen); 6 Schilling Pfennig und 2 Pfennig von des Hirten Gut zu Haslach (haselach).
- Archivaliensignatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein Nr. 30
- Alt-/Vorsignatur
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Nr. 54
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Bemerkungen
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Rückvermerk: "Lehenbrief an Jakob Kraft hern von Nassauwe 1563."
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
- Kontext
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Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein >> Urkunden (chronologisch)
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein
- Laufzeit
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1463 April 17 (Sonntag vor Georg)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
-
04.04.2025, 08:02 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1463 April 17 (Sonntag vor Georg)
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Ursula, Äbtissin des Kl. H., leiht dem Theiß Schwanntz von Baustetten das daselbst gelegene Gut des Kl. um 9 Viertel 2 Metzen Roggen, 11 Viertel Haber aus dem Esch hinter der "Kürchen", 11 Viertel Roggen, 12 Viertel Haber aus dem kleinen Esch, 7 Viertel Roggen, 8 Viertel Haber aus dem Esch gegen Weiler, 2 lb h, 60 Eier, 4 H. 1 Fh. und beim Todesfall 1 Hauptrecht zu Leiblehen.

Äbtissin Agnes und Convent zu Heggbach, Zisterzienser Ordens, und Stoffel Boller, Bürger zu Pfullendorf, bekunden, daß sie um 100 rh. Gulden dem Abte Johann und dem Convent zu Salmansweyler ihr Vogtrecht und Gülten, an denen die beiden Verkäufer je das Halbteil hatten, verkauft haben. Verkauft wurden die Vogtrechte und Gülten von folgenden Höfen 1. Zu Hausen (am Andelsbach) 1. von dem Hof, der St. Jos zu Pfullendorf gehört und den Ulrich Haß innehat, 1 Viertel Roggen und 1 Viertel Hafer. 2. Von dem Gut, das dem Heiligen zu Hausen gehört und das Conrad Berwart hat, 2 Viertel Roggen und 2 Viertel Hafer. 3. Von dem Gut, das dem Kloster Habstal gehört und das Hans Strasser innehat, 3 Viertel Roggen und 3 Viertel Hafer. 4. Von dem Gut, das Peter Märckh innehat, 2 1/2 Viertel Roggen und 2 1/2 Viertel Hafer. 5. Von dem Gut, das dem Spital Pfullendorf gehört und das Hans Raigel innehat, 2 1/2 Viertel Roggen und 2 1/2 Viertel Hafer. 6. Von dem Gut, das dem Spital Pfullendorf gehört und das Hans Bernhard innehat, 1 Viertel Roggen und 1 Viertel Hafer. 7. Von der Mühle, die Hans Müller innehat, 1 Viertel Roggen und 1 Viertel Hafer. 8. Von dem Gut, das dem Heiligen zu Hausen gehört und das Rhyßlin innehat, 1 Viertel Roggen und 1 Viertel Hafer. 9. Von dem Gut, das dem Kloster Wald gehört und das Hans Bengel innehat, 3 Viertel Roggen und 3 Viertel Hafer. 10. von dem Gut, das dem Kloster Wald gehört und Peter Ruoff innehat, 3 Viertel Roggen und 3 Viertel Hafer. 11. Von dem Gut, das Conrad Lutz innehat, 1 Viertel Hafer. Zu Ettisweiler (Ottenschwyler): Von dem Hof, der dem Spital Pfullendorf gehört und den Hans Funfi innehat, 3 Viertel Roggen und 3 Viertel Hafer. Zu Levertsweiler: 1. Von dem Gut, das dem Kloster Habstal gehört und Matheis Kray hat, 1 Viertel Roggen und 1 Viertel Hafer. 2. Von einem Gut, das auch dem Kloster Habstal gehört und Bartholomä Hastlach hat, 1 Viertel Roggen, 1 Viertel Hafer. 3. Von 2 Gütern, die dem Kloster Habstal gehören und beide Conrad Suther hat, 1 Scheffel Roggen und 1 Scheffel Hafer Pfullendorfer Meß. Zu Berenweyler: Von einem Hof, der dem Kloster Habstal gehört, 1 Scheffel Roggen und 1 Scheffel Hafer Menger Meß. Vogtrecht und Gülten sind jährlich auf Martini fällig. Alle Urkunden werden mit übergeben
