Zivilprozessakte

Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar gegen Albrecht Graf von Nassau-Weilburg, dessen Amtleute und Schultheißen zu Weilburg, Gleiberg, Dorlar und Garbenheim, Philipp von Waldmannshausen, Hans Conrad von Rehen, Wilhelm Keller, Theis Friedrich, Heinz Krombach

Archivaliensignatur
1, 2143
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Restitution des Viehs, welches Wetzlarer Einwohnern von den Beklagten in mehreren Akten auf Ländereien, die innerhalb der Wetzlarer Landwehr gelegen, von den Klägern als zum Wetzlarer Territorium gehörig angesehen werden, gepfändet worden waren, sowie auf Restitution der Stoffe der Wetzlarer Wollweber, der acht Käse, Eisenwaren und anderen Handelswaren, die Wetzlarer Einwohnern in landfriedensbrecherischer Weise während des Weilburger Jahrmarkts, auf dem die Wetzlarer ihre Ware feilgeboten hatten, gepfändet worden waren, weil die Wetzlarer ihrerseits zuvor Hans Conrad von Rehen ein Hundehalsband gepfändet hatten, weil dieser, da die Grenze zwischen Wetzlar und Nassau-Weilburg streitig war, nach Meinung der Wetzlarer [am Stoppelberg] unberechtigterweise auf Wetzlarer Gebiet gejagt hatte

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
(1574-) 1582-1586

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:06 MESZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • (1574-) 1582-1586

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