Vonn Erbschafften der Erb vnd Lehengüter, wie die nach Sechssischen Landt, Weichbildt, vnd Lehen, auch gemeinen Keiser rechten, ane Testament vnd ab intestato vorerbt, vnd vorfellet werden. : Was doran kinder vnnd ander verwanten, auch Weiber, Erster vnnd ander Ehe, zufordern befugt oder nicht, kurtzer vnd gründtlicher bericht
- Weitere Titel
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Vonn Erbschafften der Erb- und Lehengüter, wie die nach Sechssischen Landt-, Weichbildt-, und Lehen-, auch gemeinen Keiser rechten, ane Testament und ab intestato vorerbt, und vorfellet werden
Von Erbschaften der Erb- und Lehengüter, wie die nach sächsischen Land-, Weichbild- und Lehen-, auch gemeinen Kaiser-Rechten ohne Testament und ab intestato vererbt und verfällt werden
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.pract. 87 a#Beibd.2
- VD16
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VD16 L 2687
- Umfang
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XXXIII Bl. - 2
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Beitr.: Dürfeld, Christoph
Bibliogr. Nachweis: VD 16 L 2687
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10145108-7
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:39 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Lose, Wolf
- Zöpfel
Entstanden
- 1556
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