Akten

7/10 [Nr. 67]: Gutachten Besolds zur Widereinsezung Bidembachs

Enthält: Bl. 225-231v: Prof. Christoph Besold (ohne Us., nicht e.), Gutachten zu Nr. 64, im Senat abgelesen 8.1.1635: 1. Kann die Exekution des Urteils suspendiert oder hintertrieben werden? Nein.; 2.) Wie ist das Urteil auszuführen? Dr. Wilhelm Bidembach muss die Professur und die aufgelaufene Besoldung erhalten ohne die commoda Facultatis, die statutengemäß nur Anwesenden zustehen. Dr. (Joh. Ulr.) Rümelin könnte als prof. extraord. bestellt und salariert werden, da ein Professor todkrank und Dr. Bidembach [PIT 11340] abwesend ist. Den Besoldungsrückstand auf einmal zu begleichen, fällt schwer. Man müsste dem Notar bei Dr. Bidembachs Ehefrau plenariam paritionem "soviel möglich" offerieren und dann Rat und Hilfe der kaiserl. Regimentsräte zu St. anrufen. E. korr. v.a. Hd.

Archivalientitel
Auseinandersetzungen zwischen Reichshofrat, Herzog und Universität wegen Entlassung des Prof. pandect. Dr. iur. Wilhelm Bidembach.
Umfang
1 SSt

Kontext
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 7. Besoldungen (1579-1777) >> Auseinandersetzungen zwischen Reichshofrat, Herzog und Universität wegen Entlassung des Prof. pandect. Dr. iur. Wilhelm Bidembach.
Bestand
UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)

Laufzeit
1635

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Letzte Aktualisierung
02.07.2025, 11:48 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1635

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