Abschnitt
[Urkunde]
Kurfürst und Pfalzgraf Friedrich II. beurkundet, dass er für ein Kapital von 400 Gulden, das er von Martin Wetzel von Marsilien als Vormund der Ursula Mußler erhalten hat, jährlich am Martinstag (11. November) oder zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 20 Gulden zu zahlen habe. Dafür verpfändet er die pfälzischen Städte und Orte Lützelstein, Hagenbuch und Weingarten im Amt Bretten an die Geldgeber; die Bürgermeister und Räte der genannten Orte geben ihr Einverständnis. So lange Ursula Nußler noch unmündig ist, erhält ihr Vormund Martin Wetzel von Marsilien die Zinsen für sie; sobald sie mündig ist, fallen die Zinszahlungen direkt an sie bzw. ihre späteren Erben. Die Ablösung der Gültzahlungen wird verabredet. Sollten der Kurfürst oder seine Erben 400 Gulden an Wetzel von Marsilien oder – mit Erlangung der Mündigkeit – an Ursula Mußler bzw. deren mögliche Erben mit einer halbjährigen Vorankündigung zahlen, so fallen die Pfandschaften an die Pfalz zurück und die Geldgeber haben in dieser Sache keine Ansprüche mehr. Ankündigung des kurfürstlichen Siegels sowie der Siegel von Lützelstein, Hagenbuch und Weingarten.
Kurfürst und Pfalzgraf Friedrich II. beurkundet, dass er für ein Kapital von 400 Gulden, das er von Martin Wetzel von Marsilien als Vormund der Ursula Mußler erhalten hat, jährlich am Martinstag (11. November) oder zwei Wochen davor oder danach einen Zins von 20 Gulden zu zahlen habe. Dafür verpfändet er die pfälzischen Städte und Orte Lützelstein, Hagenbuch und Weingarten im Amt Bretten an die Geldgeber; die Bürgermeister und Räte der genannten Orte geben ihr Einverständnis. So lange Ursula Nußler noch unmündig ist, erhält ihr Vormund Martin Wetzel von Marsilien die Zinsen für sie; sobald sie mündig ist, fallen die Zinszahlungen direkt an sie bzw. ihre späteren Erben. Die Ablösung der Gültzahlungen wird verabredet. Sollten der Kurfürst oder seine Erben 400 Gulden an Wetzel von Marsilien oder – mit Erlangung der Mündigkeit – an Ursula Mußler bzw. deren mögliche Erben mit einer halbjährigen Vorankündigung zahlen, so fallen die Pfandschaften an die Pfalz zurück und die Geldgeber haben in dieser Sache keine Ansprüche mehr. Ankündigung des kurfürstlichen Siegels sowie der Siegel von Lützelstein, Hagenbuch und Weingarten.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Standort
-
Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Lehmann 74
- Reihe
-
UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
- Förderung
-
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- DOI
-
10.11588/diglit.9246
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-92464
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:58 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Beteiligte
- Friedrich <Kurfürst von der Pfalz, II.>, der Weise (1482–1556)
Entstanden
- Heidelberg , 1544-11-12