Archivale

Unterhaltsforderung und Deflorationsklage

Enthält: Am 3. August wird der Beklagte dazu verurteilt, die von der Klägerin geforderten Unterhaltsgelder zu zahlen und sie entweder zu heiraten oder ihr 200 Rtlr als Heiratsgut (loco dotis) zu geben. Offensichtlich ist er weder zum einen noch zum andern bereit, so dass die Schöffen Wolters und Werres am 27.9.1724 ausgesandt werden, seine mobile und, wenn diese nicht ausreicht, auch immobile Habe zu pfänden.

Archivaliensignatur
GerKer, 351
Umfang
Schriftstücke: 2

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.5 Vaterschafts- und Unterhaltsklagen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Deflorationsklage
Indexbegriff Person
Kayser, Sophia
Reiff, Arnold

Laufzeit
1724

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1724

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