Ohnumbgänglicher und beständigster Gegen Bericht/ Auff den/ Bey jetziger zu Oßnabrüg und Münster noch wärenden höchstansehnlichen Versamlung/ Im Namen Deß ... Ertzstiffts Meintz/ Wieder Die Stadt Erffurdt uberreichten Summarischen Bericht : Sambt ohnwiederleglicher Darthuung/ daß Hochgedachtes Ertzstifft/ in: oder an der Stadt Erffurdt ... viel weniger aller hoher Regalien berechtiget gewesen oder noch seye ...
- Weitere Titel
-
Unumgänglicher Gegenbericht Osnabrück währenden Versammlung Erzstifts Mainz Erfurt überreichten Urkunden
- Standort
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
-
2°
- Umfang
-
Online-Ressource (Text) [1] Bl., 48 S., [1] Bl., 81 S
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Enth. außerdem: Copiale Derer Uhrkunden und Schriften/ worauff die Stadt Erffurdt/ in ihrem GegenBericht/ auff des HochLöbl. ErtzStiffts Mäyntz/ wider Sie eingereicheten Summarischen Bericht/ sich bezogen. - Besprochen in: VD17 14:015225U
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Erffurdt
- (wer)
-
Dedekind
- (wann)
-
1646
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Erzstift Mainz
Erfurt
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-57951
- Rechteinformation
-
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
15.08.2025, 07:35 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Erzstift Mainz
- Erfurt
- Dedekind
Entstanden
- 1646
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Wir zur Kurfürstl. Mainzischen Regierung verordnete Präsident, Großhofmeister, Hofvicekanzler, Kanzeldirector, geheime Hof- und Regierungsräthe Fügen hiemit zu wissen: Es haben Seine Kurfürstlichen Gnaden ... : [Verordnung, daß das allgemeine Landesvermögen nicht zu häufig in den Besitz toter Hände übergehen solle]

Abdruck Des Keyserlichen Mandats, welchs von weilandt Herrn Albrechten, Cardinaln, Ertzbischoffen vnd Churfürsten zu Meintz, Anno 1521. wider E. E. Rhat vnd Gemeine Stadt Erffurdt ausgewonnen : Auch was darauff im Keyserlichen Cammergericht vor Klagen vnd Forderunge ... einbracht, Zusampt den Erffurdischen Peremptorialibus Articulis. Vnd Was endtlich M.D.LXXVIII. den XXII. Septembris darauff vor Vrtheil erfolget vnd publicirt worden seindt

Nohtwendige Gegen-Anzeige und wohlgegründete Uhrsachen/ Warumb die/ Durch deß Hochlöblichen Ertz-Stifts Maintz/ wieder die Stadt Erffurdt/ in locis Tractuum Pacis, zur dictatur gebrachte Deduction oder Summarischen Bericht veranlassete/ und von dem ... Chur- und Fürstlichen Hause Sachsen/ durch den Druck jüngsthin publicirte Anzeige und GegenInformation, Die Iura Superioritatis zu und umb Erffurdt belangend/ Rahtsmeister und Raht daselbst ... Mit Stillschweigen nicht ubergehen/ noch die darinnen geführte adsertiones einräumen können

Concordata und Vertrege, so zwischen den Hochwirdigsten, etc. Ertzbischoffen und Stifft Meintz, etc. und der Stad Erffurdt auffgericht : Item, Concordata und Verträge, zwischen den ... Fürsten des löblichen Hauses zu Sachssen ... und der Stad Erffurdt auffgericht. Item, Concordata und Verträge zwischen den ... Grauen zu Gleichen, Herren zu Thonna, und der Stad Erffurt auffgericht

Ohnvermeidliche VorAntwort/ Auff die also genante Refutation- Contradiction- Salvation- und Remonstration-Schrifft/ Welche/ im Monat Maio des nechstverwichenen 1647.ten Jahrs/ Denen Königlichen Schwedischen Herren Plenipotentiariis, bey der zu Oßnabrüg obschwebenden FriedensHandlung/ Von wegen Des ... Ertz-Stiffts Mäyntz/ wieder die Stadt Erffurdt/ ubergeben ... : Worinnen ... dargethan wird ... Daß hochermeltem ErtzStifft/ uber die Stadt Erffurt ... der Universal Erb- und Eigenthumb ... zugestanden habe ...
![Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3a427e06-fbe4-47b5-9f12-3ddbea7ad174/full/!306,450/0/default.jpg)