Urkunden

Die heimgelassenen Räte des Kurfürsten und Bischof

Regest: Die heimgelassenen Räte des Kurfürsten und Bischofs Ferdinand zu Münster setzen den Drosten zu Wolbeck davon in Kenntnis, daß fünf Kompanien zu Pferde des Regiments Obrist von Erwitte an verschiedenen Orten des Stifts einquartiert werden, u.a. haben Telgte und Sendenhorst eine halbe Kompanie aufzunehmen. Ihnen wird befohlen, darauf zu achten, dass die Untertanen nicht über Gebühr belastet und den Quartiergebern für Heu und Hafer eine Entschädigung gezahlt wird.

Reference number
Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 164
Formal description
Abschrift—Papier; Johann Hobbeling, Sekretär, unterzeichnet für die Räte. Postskriptum Hobbelings, wonach die jetzt um Münster liegenden Truppen am folgenden Tag in ihre Quartiere aufbrechen, daher Eile in der Quartierbeschaffung geboten sei. — Beiliegend dasselbe in Form eines knapperen Patents, unter-
zeichnet von Joh. Hobbeling, beglaubigt von Johann Lethmate, Notar.

Context
Stadt Telgte Urkunden
Holding
Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden

Indexentry place
Münster

Date of creation
1627 Jan. 2

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Delivered via
Zugangsbeschränkungen
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Last update
24.06.2025, 1:43 PM CEST

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Object type

  • Urkunde (vormodern)

Time of origin

  • 1627 Jan. 2

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