Akten
Einwände der heimgelassenen stift-münsterischen Räte
Enthält: u.a. Die heimgelassenen stift-münsterischen Räte an die [Beamten zu Wolbeck]: Die Räte halten den Bericht der Bürgermeister zu Telgte wegen der Gerichtsdiener in der Sache für nicht begründet, da die von ihnen vorgebrachten Gewohnheit aller redt- und billichkeit, auch der vernunfft selbst zugegen.", Die Einwände der Telgter seien unerheblich, daher bleibe es bei ihrem Befehl vom 19. Okt. 1619 und die Wolbecker Beamten hätten Sorge dafür zu tragen, daß man sich in Telgte danach richte.
- Archivaliensignatur
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Telgte A, 532
- Kontext
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Telgte A >> Gerichtswesen >> Städtisches Gericht >> Konkurrenz zwischen Richter und Rat bzw. Bürgermeistern
- Bestand
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Telgte A
- Laufzeit
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1621 Februar 7
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:36 MESZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1621 Februar 7
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