Akten

Einwände der heimgelassenen stift-münsterischen Räte

Enthält: u.a. Die heimgelassenen stift-münsterischen Räte an die [Beamten zu Wolbeck]: Die Räte halten den Bericht der Bürgermeister zu Telgte wegen der Gerichtsdiener in der Sache für nicht begründet, da die von ihnen vorgebrachten Gewohnheit aller redt- und billichkeit, auch der vernunfft selbst zugegen.", Die Einwände der Telgter seien unerheblich, daher bleibe es bei ihrem Befehl vom 19. Okt. 1619 und die Wolbecker Beamten hätten Sorge dafür zu tragen, daß man sich in Telgte danach richte.

Archivaliensignatur
Telgte A, 532

Kontext
Telgte A >> Gerichtswesen >> Städtisches Gericht >> Konkurrenz zwischen Richter und Rat bzw. Bürgermeistern
Bestand
Telgte A

Laufzeit
1621 Februar 7

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:36 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1621 Februar 7

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