Flugschrift | Vertrag
Universal Friedens Instrument, So zwischen Ihrer Königl. Mayt. zu Polen, und dero Hohen Bunds-Genossen, Als dero Röm. Käiserl. Mayt. Und Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg, [et]c. Mit dem Schwedischen Könige getroffen worden. Den 3. May deß 1660. Jahres
- Alternative title
 - 
                Universalfriedensinstrument königlichen Majestät römischen kaiserlichen kurfürstlichen Durchlaucht König Mai
 
- Location
 - 
                Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/4Jur.144
 
- VD17
 - 
                VD17 23:238010N
 
- Dimensions
 - 
                4°
 
- Extent
 - 
                [8] Bl.
 
- Language
 - 
                Deutsch
 
- Notes
 - 
                Signaturformel: A - B4
 
- Event
 - 
                Veröffentlichung
 
- (where)
 - 
                [S.l.]
 
- (when)
 - 
                1660
 
- Contributor
 - 
                Jan Kazimierz II. (Polen, König)
Karl X. Gustav (Schweden, König)
Polen
Schweden
Heiliges Römisches Reich
Brandenburg
 
- URN
 - 
                
                    
                        urn:nbn:de:bvb:12-bsb11066480-6
 
- Last update
 - 
                
                    
                        16.04.2025, 8:38 AM CEST
 
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Flugschrift
 - Vertrag
 
Associated
- Jan Kazimierz II. (Polen, König)
 - Karl X. Gustav (Schweden, König)
 - Polen
 - Schweden
 - Heiliges Römisches Reich
 - Brandenburg
 
Time of origin
- 1660
 
Other Objects (12)
        
    
    
        
    
    Friedens Instrument, Wie solches von beyderseits Plenipotentiarien Käyserlichen und Königl. Schwedischen/ zu Oßnabrück am 27. Tag Julii/ 6. Augusti/ im Jahr tausend sechshundert und acht und viertzig/ In gegenwart und mit einhelligem belieben Zustimm: und Verwilligung Der bey denen Herrn Schwedischen Legaten versambleten Des Heiligen Römischen Reichs-Ständen zu erst und vorhero klar und deutlich verlesen/ Nachmahls Mit Handversprechung solenniter approbiret worden
        
    
    
        
    
    Fridens-Executions Haupt Recess, Wie derselbe im Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu Gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beyseyn der samptlichen Chur-Fürsten vnd Stände anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunii Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
        
    
    
        
    
    Fridens-Executions Haupt Recess, Wie derselbe im Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu Gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beyseyn der samptlichen Chur-Fürsten vnd Stände anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunii Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
        
    
    
        
    
    Fridens-Executions Haupt Recess, Wie derselbe im Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu Gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beyseyn der samptlichen Chur-Fürsten vnd Stände anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunii Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
        
    
    
        
    
    Fridens-Executions Haupt Recess, Wie derselbe im Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu Gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beyseyn der samptlichen Chur-Fürsten vnd Stände anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunii Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
        
    
    
        
    
    Fridens-Executions Haupt Recess, Wie derselbe im Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu Gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beyseyn der samptlichen Chur-Fürsten vnd Stände anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunii Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
        
    
    
        
    
    Fridens-Executions Haupt Recess, Wie derselbe im Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu Gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beyseyn der samptlichen Chur-Fürsten vnd Stände anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunii Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden