Zivilprozessakte
Anton Waldbott zu Bassenheim, Bassenheim gegen Hermann Graf zu Sayn [-Hachenburg], Hachenburg, Schultheiß, Schöffen und Untertanen des Kirchspiels Kroppach
Enthält: Quad. 10: Schuldverschreibung (1561)
Enthält: Quad. 13, 18: Vergleichsvertrag (1581)
- Archivaliensignatur
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1, 2027
- Sonstige Erschließungsangaben
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Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Leistung der rückständigen Erbrente in Hohe von 85 Goldgulden und 30 Malter Hafer Koblenzer Maß gemäß dem im Jahre 1561 zwischen Anton d.Ä. Waldbott, Vater des Klägers und dem verstorbenen Adolf Graf zu Sayn, Bruder und Erblasser des Beklagten abgeschlossenen Erbkaufs in Höhe von 2000 Gulden, wofür das Kirchspiel Kroppach mit allen Einkünften als Sicherheit gesetzt worden war und sich alle Einwohner des Kirchspiels für die Schuld verbürgt hatten, die schuldige Erbrente aber seit 1562 rückständig und auf eine Höhe von 865 Gulden und 330 Malter Hafer angewachsen war
- Kontext
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Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
- Bestand
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1 Reichskammergericht
- Laufzeit
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(1561-) 1573-1588 (-1608)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 14:08 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Zivilprozessakte
Entstanden
- (1561-) 1573-1588 (-1608)
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