Urkunden
Stoffel Tuler schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war, weil er gegen klösterliche Amtleute frevenliche und bedrohliche Worte geäußert hatte. Er wird sich am Kloster nicht rächen, diesem...
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 413
- Maße
-
22,4 x 27,7 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Stoffel Tuler
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Junker Mark Schellenberg, Reichsunterlandvogt in Schwaben, Ulrich Schutz, Ammann in Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 Rest, 1 Hälfte
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Indexbegriff Person
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Erhart, Stefan
Lanz, Konrad
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Schutz, Ulrich, Ammann
Sorg, Klaus
Tuler, Hans
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Erhart, Stefan
Lanz, Konrad
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Schutz, Ulrich, Ammann
Sorg, Klaus
Tuler, Hans
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Indexbegriff Ort
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Ammann
Reute (?); Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Weingarten RV; Kloster, Amtmann
Altdorf = Weingarten RV; Ammann
Reute (?); Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Weingarten RV; Kloster, Amtmann
Laufzeit
1456 Oktober 1 (am fritag nach sant Michels tag)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:52 MEZ
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Urkunden
1456 Oktober 1 (am fritag nach sant Michels tag)
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![Michel Wiggenhuser ("Wigkenhuser") zu Niedersweiler ("Nidettswyler") schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung seines Leibherrn, des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten, ins Gefängnis gekommen war, weil er Amtleute des Klosters mit Waffen angegriffen und Drohworte ausgestoßen hatte. Er wird sich am Kloster nicht rächen und dieses künftig nicht mehr angreifen. Seine Ansprüche wird er vor klösterlichen Gerichten geltend machen und nicht vor fremden. Er wird dem Kloster wie andere Eigenleute gehorsam sein und keinen fremden Herrn oder Schirm suchen bei Strafe von 100 fl rh. Dafür stellt er als Bürgen seine Brüder Peter, Jos und Martin sowie seinen Schwager Kaspar Schiegg ("Schiegk"), Bürger zu Altdorf.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Michel Wiggenhuser ("Wigkenhuser") zu Niedersweiler ("Nidettswyler") schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung seines Leibherrn, des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten, ins Gefängnis gekommen war, weil er Amtleute des Klosters mit Waffen angegriffen und Drohworte ausgestoßen hatte. Er wird sich am Kloster nicht rächen und dieses künftig nicht mehr angreifen. Seine Ansprüche wird er vor klösterlichen Gerichten geltend machen und nicht vor fremden. Er wird dem Kloster wie andere Eigenleute gehorsam sein und keinen fremden Herrn oder Schirm suchen bei Strafe von 100 fl rh. Dafür stellt er als Bürgen seine Brüder Peter, Jos und Martin sowie seinen Schwager Kaspar Schiegg ("Schiegk"), Bürger zu Altdorf.
![Klaus Haß gen. Figkin von Immenstaad schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Er hatte sich nicht, wie er versprochen hatte, an die bei einer Schlichtung ("tädung") festgesetzten Punkte gehalten sowie frevelhafte Drohworte ausgestoßen. Er wird sich am Kloster nicht rächen und schwört "gehorsamy" wie andere Gotteshausleute. Bei künftigen Streitigkeiten wird er sich nur an klösterliche Gerichte wenden.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Klaus Haß gen. Figkin von Immenstaad schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Er hatte sich nicht, wie er versprochen hatte, an die bei einer Schlichtung ("tädung") festgesetzten Punkte gehalten sowie frevelhafte Drohworte ausgestoßen. Er wird sich am Kloster nicht rächen und schwört "gehorsamy" wie andere Gotteshausleute. Bei künftigen Streitigkeiten wird er sich nur an klösterliche Gerichte wenden.
![Klaus Lublin schwört Urfehde anläßlich der Freilassung aus dem Gefängnis, in das er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten wegen Drohworten gegen die klösterlichen Amtleute und Streit um ein Gut in Frimmenweiler ("Frümenwyler") gekommen war. Er wird sich am Kloster nicht rächen und künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein wie andere Eigenleute, will auch keinen anderen Herrn, Schirm oder Burgrecht suchen. Streitigkeiten mit den Gotteshausleuten wird er vor den klösterlichen und nicht vor fremden Gerichten austragen bei Strafe von 50 lb d. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung Eberlin von Baumgarten ("Bomga[r]ten"), Kunz den Meier ("maiger") zu Aichach, Ulrich Vögilin, seinen Stiefvater, und Hans Bodmer, Amtmann zu Weingarten. Er wird auch das Kloster im Besitz des Guts zu Frimmenweiler und des Guts zu Hasenhaus ("Hasenhusz") bzw. die Leute, die der Abt dort einsetzt, nicht stören. Hält er seine Zusagen nicht, ist er treulos und meineidig. Auch bei Zahlung der obigen Strafe bleibt er Leibeigener des Klosters und an diesen Eid gebunden.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Hans Turmaiger gen. Schmältzlin, Sohn des Klas Turmaiger von Steinenbach ("Stainibach"), schwört Urfehde, nachdem er wegen Frevel und Drohworten auf Veranlassung seines Leibherren, des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten, ins Gefängnis gekommen war. Er wird sich am Kloster und seinen Leuten nicht rächen. Wenn er etwas zu fordern hat wegen Gütern in Steinenbach soll er das vor dem Gericht (Ammann und Stab) Altdorf austragen, nicht aber an fremde Gerichte bringen. Dem Kloster will er gehorsam und "unfluchtsam" sein bei Strafe von 30 lb d. Dafür stellt er als Bürgen Jörg von Wald, seinen Stiefbruder, und Konrad Bodmer, beide von Altdorf. Wenn er seine Zusagen nicht hält, ist er ein treu- und ehrloser Mann. Er bleibt jedoch auch bei Zahlung seiner Strafe Leibeigener des Klosters.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Klaus Maiger der Schuhmacher von Malmishaus ("Almishus"), Bürger und seßhaft in Altdorf, schwört Urfehde anläßlich der Entlassung aus dem Gefängnis, in das ihn Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gebracht hatte. Der Abt hatte dem Aussteller erlaubt, das Burgrecht in Altdorf anzunehmen, doch hatte dieser Drohworte ausgestoßen und das Burgrecht ohne Zustimmung des Abts wieder aufgekündigt. Die Strafe wegen Frevel und "ungehorsämy" war ihm aufgrund von Bitten der Verwandtschaft erlassen worden. Er wird sich für die Gefangennahme nicht rächen und dem Kloster künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein. Bei Klagen gegen Klosteruntertanen wird er sich nur an die Gerichte der Orte wenden, in denen die Beklagten seßhaft sind. Die Urkunden, die er und seine Ehefrau Anna für den Abt über sein dem Kloster gehörendes Gut ausgestellt haben, bleiben in Kraft. Wenn er sich nicht an sein Versprechen hält, muß er 100 lb d zahlen. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er Klaus Sorg, Ammann zu Altdorf, Ulrich Schutz, Hans Bodmer, Jos Behem und Hans Gesen, alle Bürger zu Altdorf.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Klaus Maiger der Schuhmacher von Malmishaus ("Almishus"), Bürger und seßhaft in Altdorf, schwört Urfehde anläßlich der Entlassung aus dem Gefängnis, in das ihn Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gebracht hatte. Der Abt hatte dem Aussteller erlaubt, das Burgrecht in Altdorf anzunehmen, doch hatte dieser Drohworte ausgestoßen und das Burgrecht ohne Zustimmung des Abts wieder aufgekündigt. Die Strafe wegen Frevel und "ungehorsämy" war ihm aufgrund von Bitten der Verwandtschaft erlassen worden. Er wird sich für die Gefangennahme nicht rächen und dem Kloster künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein. Bei Klagen gegen Klosteruntertanen wird er sich nur an die Gerichte der Orte wenden, in denen die Beklagten seßhaft sind. Die Urkunden, die er und seine Ehefrau Anna für den Abt über sein dem Kloster gehörendes Gut ausgestellt haben, bleiben in Kraft. Wenn er sich nicht an sein Versprechen hält, muß er 100 lb d zahlen. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er Klaus Sorg, Ammann zu Altdorf, Ulrich Schutz, Hans Bodmer, Jos Behem und Hans Gesen, alle Bürger zu Altdorf.
![Michel Vischer schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er hatte eigenmächtig seinen Dienst verlassen, war dem klösterlichen Hofmeister ungehorsam gewesen und hatte Drohworte gebraucht. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Herrn, Schirm oder Burgrecht annehmen. Klagen gegen das Kloster und seine Leute wird er nur vor den zuständigen Gerichten anbringen, alles bei Strafe von 100 fl. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung Ulrich Widmer, Amman von Staig, und Michel Veser ("Vesar"), Bürger zu Altdorf.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Michel Vischer schwört Urfehde, nachdem er in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er hatte eigenmächtig seinen Dienst verlassen, war dem klösterlichen Hofmeister ungehorsam gewesen und hatte Drohworte gebraucht. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Herrn, Schirm oder Burgrecht annehmen. Klagen gegen das Kloster und seine Leute wird er nur vor den zuständigen Gerichten anbringen, alles bei Strafe von 100 fl. Als Bürgen stellt er unter Versprechen der Schadloshaltung Ulrich Widmer, Amman von Staig, und Michel Veser ("Vesar"), Bürger zu Altdorf.
![Hans Rotenhüsler der Bader, +Oswald Fröds Stiefsohn, Bürger zu Altdorf, verkauft Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und dem Kloster beim Kauf seines Leibgedings für 90 lb h seine Wiese genannt des Remelers Wiese im Ried, die unten an den Wolfsbrühl grenzt. Die Wiese ist eigen, doch schon belastet mit einem Zins zugunsten des Klosters.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Rotenhüsler der Bader, +Oswald Fröds Stiefsohn, Bürger zu Altdorf, verkauft Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und dem Kloster beim Kauf seines Leibgedings für 90 lb h seine Wiese genannt des Remelers Wiese im Ried, die unten an den Wolfsbrühl grenzt. Die Wiese ist eigen, doch schon belastet mit einem Zins zugunsten des Klosters.
![Jakob, Sohn des ¿Klaus Schälling, bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] und der Konvent von Weingarten ihm die Wiese des klösterlichen Siechhauses genannt Bibersees Wiese auf Lebenszeit verliehen haben. Sie liegt zwischen den Wiesen des Tegen und Hans Vischers, die ebenfalls dem Siechhaus gehören. Der Aussteller muß die Wiese persönlich nutzen und in gutem Zustand halten. Jährlich an Martini gibt er dem Siechmeister als Zins 1 lb 7 ß d Landswährung.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)