Bestand

Stiftmeißnische Regierung Wurzen (Bestand)

Geschichte: Seit der Resignation des letzten Meißner Bischofs im Jahr 1581 unterstanden die Gebiete des Hochstifts Meißen (Stiftsamt Wurzen mit der Exklave Belgern, Stiftsamt Mügeln und Klosteramt Sornzig) dem sächsischen Kurfürsten als postuliertem Stiftsherren, bewahrten formell aber weiterhin eine staatsrechtliche Sonderstellung. Die Stiftsregierung, die seit Ende des 15. Jahrunderts in Wurzen saß, war oberste Behörde des Territoriums. Sie nahm die Justiz- und Polizeipflege wahr, zog Einkünfte und Steuern ein und war für Lehnsangelegenheiten zuständig. Daneben trat als oberste geistliche Behörde das stiftmeißnische Konsistorium zu Wurzen, das sich aus Mitgliedern der Stiftsregierung und dem jeweiligen Wurzener Superintendenten zusammensetzte. 1818 wurden Regierung und Konsistorium aufgelöst und das Stiftsgebiet, soweit es nicht 1815 an Preußen abgetreten worden war, in die sächsischen Erblande eingegliedert.

Die Akten der Stiftsregierung gingen an die Landesregierung über und gelangten 1834 als IX. Abteilung in das Hauptstaatsarchiv. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden sie mit der Überlieferung der Landesregierung (VIII. Abteilung) in einem Bestand zusammengefasst.

Weitere Angaben siehe 1.6 Behörden und Einrichtungen der Nebenlande und der Oberlausitz

Inhalt: Generalia.- Absterben.- Archivsachen.- Bibliothekssachen.- Grenzsachen.- Justizsachen.- Kapitulationen.- Konsistorialsachen.- Landtage.- Lehnssachen.- Matrikeln.- Polizeisachen.- Präbenden.- Privilegien.- Schulden.- Sedisvakanzen.- Steuersachen.- Stiftstage.

Ausführliche Einleitung: Derzeit ist hier nur ein Teil des Bestands verzeichnet. Für die anderen Teile des Bestands liegen im Lesesaal Findmittel vor.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10117
Umfang
93,15 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.06 Behörden und Einrichtungen der Nebenlande >> 01.06.02 Andere Nebenlande

Bestandslaufzeit
15. Jh. - 19. Jh.

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 15. Jh. - 19. Jh.

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