Bestand
SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Die SS war das prägende und wirkungsvollste Terror- und
Vernichtungsinstrument des nationalsozialistischen Staates. Dies setzte
vor allem die vollständige Vereinnahmung der staatlich-polizeilichen
Exekutive durch die SS und die stufenweise Herauslösung der Polizeigewalt
aus der Normenkontrolle der Judikative voraus. Doch beschränkte sich die
Expansion der SS nicht auf den polizeilichen Sektor.
Niemand konnte im März 1923 anläßlich der Gründung der ersten
"Stabswache" und damit der frühesten Vorläuferorganisation der SS durch
Hitler die einzigartige Entwicklung der seit dem Frühjahr 1925 so
bezeichneten Schutzstaffel(n) der NSDAP (SS) vorausahnen. Als Personen-
und Versammlungsschutztrupp aufgestellt, auch mit Abonnentenwerbung und
Plakatklebeaktionen zugunsten der NSDAP und ihrer Organe befaßt und im
November 1930 als innerer Polizeidienst der Partei aufgewertet, konnte
sich die SS seit 1933/34 schrittweise nicht nur polizeiliche, sondern mit
der Waffen-SS und deren Vorläufern auch militärische Exekutivbefugnisse
des Staates aneignen. Die SS, spätestens nach den Ereignissen des 30.
Juni und des 1. und 2. Juli 1934 endgültig aus dem Schatten der
Sturmabteilung(en) der NSDAP (SA) herausgetreten, gestaltete,
perfektionierte und beherrschte das groß angelegte System der
Konzentrations- und Vernichtungslager; sie plante und vollstreckte den
rassenideologisch begründeten Völkermord an Juden, an Sinti und Roma und
anderen stigmatisierten Bevölkerungsgruppen, die sich im deutschen
Einfluss- und Herrschaftsbereich befanden. In der nationalsozialistischen
Rassen-, Volkstums- und Siedlungspolitik, die in der SS bereits seit
Januar 1932 mit den Vorläufern des erst seit Januar 1935 so bezeichneten
Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS eine institutionelle Grundlage gefunden
hatte, war der Reichsführer-SS (RFSS) seit Oktober 1939 in seiner neuen
Funktion als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKFV)
der ausschlaggebende Machtfaktor. Die deutsche Kultur- und
Wissenschaftspolitik wurde von der SS seit den dreißiger Jahren
vornehmlich mit Hilfe der "Forschungs- und Lehrgemeinschaft 'Das
Ahnenerbe' e.V." infiltriert.
Die SS, deren
Gesamtpersonalbestand sich bis Ende Juni 1944 auf nahezu 800.000 erhöhte,
diente nicht nur als zuverlässiges Machtinstrument des Führerwillens und
als bedeutsamstes Trägerorgan der nationalsozialistischen Ideologie; sie
konnte zudem im genuinen Herrschaftsinteresse Hitlers als vielseitig
verwendbare Alternativinstanz erforderlichenfalls Anpassungsdruck auf
konkurrierende Kompetenzträger des zivilen und des militärischen Sektors
ausüben.
Vor dem hier skizzierten Hintergrund wird
deutlich: Die Wirtschaft konnte im Gesamtgefüge der von der SS
beanspruchten und besetzten Zuständigkeitsbereiche nur ein Ausschnitt
sein, dem gleichwohl in der zweiten Kriegshälfte besondere Bedeutung
beizumessen war.
Der wirtschaftlichen Betätigung
der SS lagen verschiedenartige, teils miteinander unvereinbare Motive
zugrunde. Der Reichsführer-SS und die Vertreter der SS-Wirtschaft und der
SS-Verwaltung verknüpften die wirtschaftliche Funktion der SS
uneinheitlich, beeinflusst auch von jeweils vorherrschenden
Opportunitätserwägungen, mit Zielsetzungen der ideologischen
Selbstdarstellung jenseits aller Gewinnerwartungen, mit
Selbstversorgungs- und Autarkieplanungen wie auch mit zügellosen
wirtschaftlichen Ausdehnungstendenzen. Parallel dazu gewann seit 1940/41
auch für die SS die Perspektive einer künftigen Friedenswirtschaft an
Bedeutung; hier galt es, der SS gegenüber anderen Interessenten eine
günstige Ausgangsposition zu sichern.
In den
ersten Jahren des nationalsozialistischen Staates standen die
wirtschaftlichen Aktivitäten der SS nicht vorrangig unter der Prämisse
der Umsatz- und Gewinnmaximierung; wichtiger war in dieser ökonomischen
Aufbauphase vielmehr die einführende Auseinandersetzung der
Parteigliederung mit betriebswirtschaftlichen und handelsrechtlichen
Rahmenregularien. Über die im Wesentlichen lagerintern ausgerichteten
Werkstattbetriebe in den Konzentrationslagern hinaus gründete bzw.
übernahm die SS seit 1934 Gesellschaften, Vereine und Stiftungen
ideologisch-repräsentativer und kulturell-historischer Prägung.
Im Spannungsfeld aufrüstungsbedingter
gesamtwirtschaftlicher Bedarfsdeckungslücken, vor allem auf dem Gebiet
des so genannten "Arbeitseinsatzes", und der aus ideologischen Gründen
gleichwohl vorangetriebenen städtebaulichen Großprojekte des
nationalsozialisti‧schen Regimes gelangte die SS-Wirtschaft mit der
Gründung der Deutschen Erd- und Steinwerke GmbH (DESt) im April 1938 in
ein neues Entwicklungsstadium. Mit der Errichtung der Deutschen
Ausrüstungswerke GmbH (DAW) im Mai 1939 waren, neben weiteren
Gesellschaften, die beiden vorerst größten und bedeutendsten
SS-Unternehmen im Zeichen der forcierten wirtschaftlichen und politischen
Kriegsvorbereitung des Regimes entstanden.
Sowohl
die mit dem Kriegsbeginn eröffneten umfassenden wirtschaftlichen und
machtpolitischen Ausbaumöglichkeiten der SS als auch die ungünstige und
reformbedürftige ökonomische Anfangsentwicklung der wichtigsten
SS-Gesellschaften führten im Juli 1940 zur Gründung der Deutschen
Wirtschaftsbetriebe GmbH (DWB). Die in dieser Holding-Gesellschaft
zusammengeführten SS-Unternehmen bildeten Tochtergesellschaften des nun
errichteten SS-Konzerns. Zahlreiche Gesellschaften unterschiedlicher
Wirtschaftszweige mit einer Vielzahl von Betrieben waren im DWB-Konzern
formiert. Ferner wurden eine Reihe weiterer Gesellschaften, Stiftungen,
Vereine, Vermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit etc. unter der
Dienstaufsicht des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes verwaltet.
Nach dem Ende der "Blitzkriege" und unter dem Eindruck
der militärischen Winterkrise 1941/42 waren das nationalsozialistische
Regime und seine kriegswirtschaftlichen Steuerungsorgane, unterstützt von
staats- und privatwirtschaftlichen Interessenvertretern, bereit zur
Einbeziehung des Wirtschaftspotentials der SS in den Prozeß der
Rüstungsproduktion. Dementsprechend betrieb die Wirtschaftsverwaltung der
SS seit 1942 die Umstellung der SS-Unternehmen auf Rüstungsprojekte. Im
Gesamtrahmen der SS-Wirtschaft war eine bedeutsame Steigerung der Umsätze
seit 1941 und der Gewinne seit 1943 zu verzeichnen.
Die von der SS-Führung umfassend angestrebte eigenständige
Verankerung der SS in der industriellen Produktionsplanung und
Rüstungsendfertigung scheiterte außer an spezifischen Defiziten der
SS-Wirtschaft vor allem am Widerstand der staatlichen und der privaten
Rüstungsindustrie, militärischer Kriegswirtschaftsinstanzen, des
Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion und der von ihm
gelenkten staatlich-industriellen Rüstungsorganisation. Im Gesamtmaßstab
der deutschen Rüstungsendfertigung waren dem selbständigen Beitrag der
SS-eigenen Betriebe enge Grenzen gesetzt; die Funktion der SS in der
Rüstungswirtschaft bestand vorrangig in der Bereitstellung zusätzlicher
Arbeitskräfte für die SS-externe Rüstungsindustrie. Gleichwohl sicherte
die SS ihre kriegswirtschaftliche Position, indem sie die alleinige
Kontrolle über den wichtigsten ihr verfügbaren Produktionsfaktor, das
Arbeitskräftepotential der KZ-Häftlinge, behauptete; ferner stellte die
SS sicher, dass die in SS-externen Rüstungsbetrieben geleistete
Häftlingszwangsarbeit den von der SS geprägten Bedingungen des KZ-Wesens
angepasst wurde.
Das wirklichkeitsferne Ziel eines
Führungsmonopols der SS-Wirtschaft und des SS-WVHA im Gesamtgefüge der
deutschen Kriegswirtschaft wurde vom nationalsozialistischen Regime nicht
verfolgt. Sein Interesse richtete sich vielmehr auf die möglichst
weitgehende rüstungswirtschaftliche Ausbeutung der Häftlingszwangsarbeit
und auf den von der SS-Wirtschaft als Alternativpotential ausgehenden
politischen und ökonomischen Anpassungsdruck auf die
staatlich-industriellen Lenkungsorgane der Kriegswirtschaft und auf
industrielle Praktiker.
Die wirtschaftliche
Betätigung der SS war unmittelbar mit dem Verwaltungshandeln der
Organisation verschränkt. Grundsätzlich zu bedenken ist, daß die SS als
Gliederung der NSDAP ohne eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes
Vermögen war.[2] Die institutionelle und organisatorische Frühentwicklung
der Spitzengliederung der SS und insbesondere der SS-Verwaltung
gestaltete sich außerordentlich kompliziert. Im April 1934 erklärte
Himmler hierzu rückblickend:
"In den ersten Jahren
der Aufstellung der SS erschöpften sich die Verwaltungsarbeiten in der
Aufbringung von Geldern und ihrem sachgemäßen Nachweis, der, der
beruflichen Tätigkeit des 'Geldverwalters' entsprechend, von diesem meist
in der verschiedenartigsten Form erfolgte. [...]
Mit dem Wachsen der SS und ihrer organisatorischen Durchbildung
ergaben sich jedoch weitere und sehr wichtige Aufgaben durch Erweiterung
der Einnahmequellen, Erhöhung der einfließenden Mittel und durch
erhebliche vermehrte Beschaffung von Bekleidung und Ausrüstung.
Durch die Verwaltung dieser Mittel und durch den
Nachweis der Beschaffungen hat sich das Aufgabengebiet des Geldverwalters
derartig ausgeweitet, daß von einer nur 'Geld'-verwaltung nicht mehr
gesprochen werden kann, sondern von einer 'Verwaltung'
schlechthin."[3]
Der Ausbau der Geldverwaltung zu
einem allgemeinen Verwaltungswesen der SS erfolgte im Sommer 1932. Von
dieser Zeit an ist das zunächst von Gerhard Schneider geleitete
Verwaltungsamt-SS (VA-SS) dokumentarisch nachweisbar bis zur
Neugliederung in der Reichsführung-SS im Januar 1935, durch die das 1932
errichtete SS-Amt (SS-A) in das SS-Hauptamt (SS-HA) umgewandet wurde;
eines der Ämter des SS-Hauptamtes war das Verwaltungsamt-SS (IV).
Oswald Pohl, seit dem 01. Febr. 1934 als Nachfolger des
SS-Oberführers Gerhard Schneider Chef der Abteilung IV bzw. Chef des
Verwaltungsamtes-SS, nahm mit Wirkung vom 01. Juni 1935 zusätzlich die
Funktionen des Verwaltungschefs der SS im "persönlichen Stabe" des
Reichsführers-SS[4] und des Reichskassenverwalters der SS wahr. Innerhalb
der SS war ausschließlich der Verwaltungschef der SS, die oberste
SS-Verwaltungsdienststelle, zu Verhandlungen mit der Reichsleitung der
NSDAP und mit staatlichen Instanzen in Haushalts- und damit verbundenen
Verwaltungsangelegenheiten befugt. Als Reichskassenverwalter der SS war
Pohl Bevollmächtigter und Beauftragter des Reichsschatzmeisters der NSDAP
(RSM) und führte den etat- und verwaltungsmäßigen Geschäftsverkehr mit
der Dienststelle des Reichsschatzmeisters.
Angesichts der wirtschaftlichen und exekutiven Expansion der SS
wurde mit Wirkung vom 20. Apr. 1939 die Dienststelle des Verwaltungschefs
der SS zum Hauptamt in der Reichsführung-SS aufgewertet, das die
Bezeichnung "Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft" (HAVW) erhielt. Der Chef
des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft in der Reichsführung-SS, Pohl,
war zugleich Chef des Hauptamtes Haushalt und Bauten (HAHB) des
Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des
Innern (RFSSuCHdDtPol im RMdI). Die Bildung des HAVW war ein Jahr nach
der Gründung der DESt GmbH, des ersten großen SS-Unternehmens, ein
Anzeichen für die gewachsene Bedeutung und das untrennbare
Wechselverhältnis der SS-Wirtschaft und der SS-Verwaltung.
Als Chef des HAVW und nach wie vor als
Reichskassenverwalter der SS agierte Pohl auf der parteiamtlichen Ebene
und war insoweit für die von der Partei zur Unterhaltung der Allgemeinen
SS geleisteten Aufwendungen zuständig. Demgegenüber hatte das HAHB
formell ministeriellen Charakter, dem die am 20. Apr. 1939 erfolgte
Ernennung Pohls zum Ministerialdirektor beim RFSSuChdDtPol im RMdI,
Hauptamt Haushalt und Bauten, entsprach; diese manipulative Konstruktion
eröffnete der SS-Verwaltung den unmittelbaren Zugang zu den für die
Reichsmittelfinanzierung der SS-Verfügungstruppe (SS-VT), der
SS-Totenkopfverbände (SS-TV) und der Konzentrationslager verantwortlichen
staatlichen Zuweisungsstellen, sicherte Pohl die direkte Verfügungsgewalt
über die zugehenden Reichsaufwendungen und ermöglichte eine fiktive
Differenzierung von parteibezogener und staatlicher Finanzverwaltung der
SS.
Mit Wirkung vom 01. Sept. 1941 wurde das HAVW
reorganisiert und in acht römisch bezifferte "W"-Ämter untergliedert.
Anders als die zuvor fachlich unkoordinierte Ämter- und
Hauptabteilungsstruktur des HAVW folgte das nun errichtete System der
W-Ämter mit den in ihnen vertretenen SS-Unternehmungen einem
wirtschaftlichen Branchenmodell. Der Stab des HAVW-Chefs Pohl bestand aus
den Fachabteilungen Rechtswesen (R), Wirtschaftsprüfung (W) und
Betriebsinspektion (J).
Am 01. Febr. 1942 wurden
die Aufgaben und Befugnisse der mit Wirkung vom 31. Jan. 1942 aufgelösten
Amtsstellen Hauptamt Haushalt und Bauten, Hauptamt Verwaltung und
Wirtschaft und Verwaltungsamt-SS gebündelt und vom nun errichteten
SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt übernommen. Das SS-WVHA blieb bis zum
Ende des Krieges die zentrale Lenkungsbehörde der SS-Wirtschaft und der
SS-Verwaltung. Als Chef des SS-WVHA wurde Pohl am 20. Apr. 1942 zum
SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS ernannt.
Das SS-WVHA war seit März 1942 in die fünf Amtsgruppen A
(Truppenverwaltung), B (Truppenwirtschaft), C (Bauwesen), D
(Konzentrationslager) und W (Wirtschaftliche Unternehmungen)
untergliedert. Die Amtsgruppe W bestand analog zu der am 01. Sept. 1941
eingeführten Gliederung des vormaligen HAVW aus den fachlich nach
Wirtschaftsbranchen ausgerichteten Ämtern W I bis W VIII mit den in ihnen
verwalteten wirtschaftlichen Unternehmungen der SS.
Innerhalb des SS-WVHA dienten der Chef (des Stabes) W und der ihm
unterstellte Stab W der Überwachung, Koordination und Beratung der
W-Ämter und der W-Unternehmen; der Chef W war wirtschaftlicher Berater
des Hauptamtschefs Pohl, den er in seinen Führungsaufgaben unterstützte.
Die W-Amtschefs hatten ständig Verbindung zum Chef W zu halten. Der Stab
W war sowohl organisatorisch als auch personell mit der DWB GmbH
verflochten.
Die nach außen im HAHB / HAVW
verankerte institutionelle Trennung von parteimäßiger und staatlicher
Finanzverwaltung der SS wurde mit der Bildung des SS-WVHA wieder
aufgehoben; in ihm erfolgte die Bearbeitung aller Wirtschafts-,
Verwaltungs- und Bauangelegenheiten des Reichsführers-SS gleichermaßen in
ministerieller Instanz.
Eine institutionelle
Sonderstellung nahm die Amtsgruppe W ein. Die zum Personal der Amtsgruppe
W gehörenden SS-Amtsträger waren für die einzelnen Gesellschaften -
parallel zu ihrer SS-amtlichen Unterstellung unter Pohl als
SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und als Chef des SS-WVHA -
formell SS-extern im nicht-behördlichen und nicht partei- bzw.
SS-amtlichen Angestellten- oder Bevollmächtigtenverhältnis nach
Handelsrecht tätig; die W-Ämter befanden sich dezentral an vom SS-WVHA
räumlich getrennten Standorten.
Die DWB GmbH wurde
wie die meisten SS-Unternehmen von SS-Angehörigen, die handelsrechtlich
als Privatpersonen mit Zivilberufen auftraten, bzw. über handelsrechtlich
verankerte SS-Gesellschaften auf der Grundlage eines im Einzelnen noch
darzustellenden Treuhandverhältnisses gegründet, erworben oder
übernommen; diese natürlichen und juristischen Personen zeichneten für
die eingebrachten Stammkapitaleinlagen. Die tatsächliche Herkunft der
Einzelanteile des stufenweise erhöhten Eigenkapitals der DWB GmbH ist
allerdings nicht rechtsgültig niedergelegt worden, so daß entsprechende
Mehrheitsverhältnisse sowohl des Reiches als auch der NSDAP konstruierbar
sind.
Pohl führte den DWB-Konzern als alleiniger
Gesellschafter und alleinvertretungsberechtigter erster Geschäftsführer
treuhänderisch für den Reichsführer-SS. Im Oktober 1943 offerierte Pohl
notariell die Abtretung der von ihm lediglich als Treuhänder vertretenen
Eigenkapitalanteile der DWB GmbH und der Ostindustrie GmbH (Osti) an den
RFSS oder einen von diesem zu benennenden Dritten. Das bei der Führung
der SS-Wirtschaft ersichtliche inoffizielle, freiwillig eingegangene
Treuhandverhältnis trug dem Umstand Rechnung, daß die SS als
NSDAP-Gliederung und der RFSS keine eigenständigen Rechtspersönlichkeiten
und Vermögensträger sein konnten und daß zudem nach deutschem
Handelsrecht treuhänderische Gesellschaftsgründungen und Kapitaleinlagen
nicht möglich waren.
Angesichts dieser normativen
Rechtsverhältnisse formierte die SS-Führung den bedeutenden Anteil der
SS-Wirtschaft nicht als Reichs- oder als Parteigesellschaft, sondern in
Gestalt eines privatwirtschaftlichen Konzerns. Dabei bot sich die Chance
zur Verwirklichung einer übergeordneten wirtschaftlichen Zielvorstellung
der SS: Die privatwirtschaftliche Orientierung und die rechtliche
Verankerung des DWB-Konzerns und damit des wichtigsten Teils der
SS-Wirtschaft außerhalb des unmittelbaren institutionellen Rahmens der SS
waren grundlegende Voraussetzungen zur langfristigen wirtschaftlichen
Verselbständigung der SS und zur Abschirmung der SS-Wirtschaft gegen
mögliche Einflußversuche und Kontrollansprüche des Staates und der Partei
wie auch privatwirtschaftlicher Interessenvertreter. Die Finanzbehörden
des Reiches und der Reichsschatzmeister der NSDAP haben den
privatwirtschaftlichen Charakter des handelsrechtlich verfaßten
DWB-Konzerns anerkannt und auf vermögensrechtliche Ansprüche gegen die
DWB GmbH, die sich beispielsweise auf die bei den
Eigenkapitaleinzahlungen und -erhöhungen der Gesellschaft eingebrachten
Reichs- und Parteimittel hätten beziehen können, verzichtet.
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[1] Die Ausführungen in Kapitel 1 der Vorbemerkung
folgen weitgehend der Darstellung in: Walter Naasner: SS-Wirtschaft und
SS-Verwaltung. "Das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt und die unter
seiner Dienstaufsicht stehenden wirtschaftlichen Unternehmungen" und
weitere Dokumente, Düsseldorf 1998, S. 3-9.
[2] In
diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass die in § 1 Abs. 2 des
Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 01. Dez.
1933, RGBl I S. 1016, enthaltene Bestimmung über den Status der NSDAP als
Körperschaft des öffentlichen Rechts durch den § 4 des Erlasses des
Führers über die Rechtsstellung der Nationalsozialistischen Deutschen
Arbeiterpartei vom 12. Dez. 1942, RGBl I S. 734, aufgehoben wurde. S.
dazu die in: Walter Naasner, SS-Wirtschaft und SS-Verwaltung (s. dazu o.,
S. IX, Fußnote 1), S. 289-292, edierten Dokumente (BArch NS 3/1072, fol.
2, 4-6).
[3] RFSS-Erlaß vom 16. Apr. 1934 betr.
"Verwaltungsführer". BArch NS 31/361, fol. 50 (einschl. Rückseite).
[4] S. dazu den RFSS-Befehl vom 01. Juni 1935. BArch NS
3/555, fol. 31; ediert in: Walter Naasner, SS-Wirtschaft und
SS-Verwaltung (s. dazu o., S. IX, Fußnote 1), S. 209
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Welchen Weg die Unterlagen des
SS-WVHA gegen Kriegsende und in der frühen Nachkriegszeit nahmen, läßt
sich heute nicht mehr bzw. nur sehr unvollständig nachzeichnen.[5]
Angesichts dieser Erkenntnisdefizite müssen als frühe
Nachkriegsnachweise schon die erst im Februar/März 1952 datierten
Formblätter "List of Contents for Shipment of Records" eingestuft werden,
in denen von US-Stellen beschlagnahmte Unterlagen des SS-WVHA erfaßt
sind; darin ist in der Rubrik "From" jeweils das Berlin Document Center
(7771 Document Center, Berlin) ausgewiesen, während die Rubrik "To"
jeweils offen blieb.
Die heute im
Bundesarchiv-Bestand SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (NS 3) formierten
Unterlagen gelangten in ihrem wesentlichen Umfang als Bestandteile
zahlreicher Rückführungen beschlagnahmten Schriftguts aus dem Gewahrsam
unterschiedlicher US-Stellen seit 1958 ins Bundesarchiv. In diesem
Zusammenhang erwähnenswert sind insbesondere jene Aktenrückführungen ins
Bundesarchiv, die im Jahre 1962 sowohl aus den USA als auch aus dem
Berlin Document Center (BDC) und im Jahre 1966 wiederum aus den USA
erfolgten.
Ein - allerdings nur geringer - Teil
derjenigen Utnerlagen, die vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der
DDR archiviert wurden un ddie sich seiter der deutschen Wiedervereinigung
im Bundesarchiv befinden, war der Provenienz folgend im Jahre 2004 nach
einer erforderlichen archivischen Bearbeitung dem Bestand NS 3
zuzuführen. Ob und ggf. in welchem Umfang diese Materialien vormals von
sowjetischer Seite beschlagnahmt und dann an DDR-Stellen abgegeben worden
sind, lässt sich nicht zweifelsfrei klären.
-------------------------------
[5] S. zur
allgemeinen Entwicklung den Beitrag Josef Henkes, Das Schicksal deutscher
zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Beschlagnahme
- Rückführung - Verbleib, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte
30/1982, S. 557-620.
Archivische Bewertung und
Bearbeitung
Die Erschließungsarbeiten am
Bundesarchiv-Bestand NS 3 erstreckten sich - mit naturgemäß
unterschiedlicher Intensität und Prioritätensetzung - über einen Zeitraum
von mehr als vier Jahrzehnten. Neben den Grenzen der Personalausstattung
ist dies durch die Abhängigkeit vom sehr unregelmäßigen Rhythmus der
Aktenrückführungen ins Bundesarchiv zu erklären. Hinzu kommen die nicht
unkomplizierten Registraturverhältnisse im SS-WVHA, der außerordentlich
mangelhafte Ordnungszustand der rückgeführten Akten und die Erfordernisse
einer vergleichsweise tiefen archivischen Erschließung.
Ein weiterer Grund für die lange Dauer der Erschließung ist darin zu
sehen, dass die Archivalien des Bestandes NS 3 seit dessen Bildung im
Bundesarchiv von vornherein und ohne zeitliche Einschränkung benutzbar
waren und auch zu verschiedenartigen Zwecken benutzt worden sind, nicht
nur im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsprojekte, sondern etwa auch
von amtlicher Seite zur Vorbereitung von Kriegsverbrecherprozessen oder
Prozessen wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen; eine auch nur
vorübergehende Benutzungssperre, und sei es auch zur archivischen
Bearbeitung, erschien weder historisch noch politisch vertretbar.
Die Erschließungsarbeiten am Bestand NS 3 wurden in
ihren Hauptteilen über lange Jahre geleistet von Frau Archivoberrätin
Elisabeth Kinder und insbesondere Herrn Archivdirektor Dr. Josef Henke;
daneben von Herrn Archivamtsrat Johannes Ganser, Herrn Leitenden
Archivdirektor Wolf Buchmann und dem Bearbeiter.
Bei der Klassifikation des im Bundesarchiv nach Provenienzprinzip
gebildeten Bestandes NS 3 konnten - aufgrund von häufig festzustellenden
Qualitätsdefiziten in allerdings nur begrenztem Ausmaß und mit höchst
unterschiedlichem Nutzen und damit anders als etwa bei vielen
Reichsministerialaktenbeständen - die in NS 3 nur sehr lückenhaft
überlieferten Aktenpläne, Teilaktenpläne, Geschäftsverteilungspläne,
Organigramme und andere Organisationsunterlagen und
Registraturhilfsmittel verschiedener Einrichtungen und
Organisationseinheiten des SS-WVHA und seiner Funktionsvorgänger
verwendet werden.
Ausgangspunkt für die
Klassifikation des Bestandes NS 3 ist der am 03. März 1942 von Himmler
genehmigte Organisationsplan des SS-WVHA[6]. Darin sind - soweit, wie es
an dieser Stelle der Vorbemerkung zweckmäßig erscheint, der Blick auf die
Ebenen lediglich der Amtsgruppen und Ämter beschränkt bleibt -
ausgewiesen:
Amtsgruppe A Truppenverwaltung
- Amt A I Haushaltsamt
- Amt A II
Kassen- und Besoldungswesen
- Amt A III
Rechtsamt
- Amt A IV Prüfungsamt
- Amt A V Personalamt
Amtsgruppe B
Truppenwirtschaft
- Amt B I
Verpflegungswirtschaft
- Amt B II
Bekleidungswirtschaft
- Amt B III
Unterkunftswirtschaft
- Amt B IV Rohstoffe und
Beschaffungen
Amtsgruppe C Bauwesen
- Amt C I Allgemeine Bauaufgaben
- Amt C II Sonderbauaufgaben
- Amt C III
Technische Fachgebiete
- Amt C IV Künstlerische
Fachgebiete
- Amt C V Zentrale Bauinspektion
- Amt C VI Bauunterhaltung und Betriebswirtschaft
Amtsgruppe D Konzentrationslager
- Amt D I Zentralamt
- Amt D II
Arbeitseinsatz der Häftlinge
- Amt D III
Sanitätswesen und Lagerhygiene
- Amt D IV
KL-Verwaltung
Amtsgruppe W Wirtschaftliche
Unternehmungen
- Amt W I Steine und Erden
(Reich)
- Amt W II Steine und Erden (Ost)
- Amt W III Ernährungsbetriebe
-
Amt W IV Holzbearbeitungsbetriebe
- Amt W V Land-,
Forst-, Fischwirtschaft
- Amt W VI Textil- und
Lederverwertung
- Amt W VII Buch und Bild
- Amt W VIII Sonderaufgaben
Zum
01. Nov.1944 wurde zusätzlich das SS-WVHA-Amt W IX Forsten errichtet, auf
das Teile der Zuständigkeiten, der Verwaltung und des Personals u.a. der
Ämter W V und W VIII übergingen[7].
Wesentliche
Abweichungen von dem am 03. März 1942 genehmigten Organisationsplan des
SS-WVHA weist die Klassifikation des Bestandes NS 3 vor allem im Bereich
der Amtsgruppe W (Wirtschaftliche Unternehmungen) auf, in dem z.B. das
beim Stab W und bei der Deutschen Wirtschaftsbetriebe GmbH entstandene
Schriftgut integriert und die vom Stab W direkt geführten Unternehmungen
wie auch die außerhalb der Ämter geführten Unternehmungen berücksichtigt
sind. Insbesondere auf den Klassifikationsebenen der Amtsgruppe W ist den
verschränkten Registraturverhältnissen Rechnung zu tragen; beispielsweise
ist, soweit es sachlich erforderlich erscheint, den Ämtern W I bis W VIII
und den Unternehmungen außerhalb der Ämter teilweise auch Schriftgut
zuklassifiziert, das im Stab W und bei der DWB GmbH entstanden ist,
teilweise gilt dies auch umgekehrt.
Demgegenüber
erklären sich klassifikationsbezogene Abweichungen vom o.a.
Organisationsplan hinsichtlich der Amtsgruppen A (Truppenverwaltung), B
(Truppenwirtschaft), C (Bauwesen) und D (Konzentrationslager) vornehmlich
aus den mengenbezogenen Schwerpunkten der Überlieferung des Bestandes NS
3 (s. dazu u., Punkt 4 der Vorbemerkung).
Ergänzt
ist die Klassifikation um folgende Funktionsvorgänger des SS-WVHA:
Verwaltungschef der SS
Hauptamt
Verwaltung und Wirtschaft
Hauptamt Haushalt und
Bauten
Unterlagen dieser Funktionsvorgänger finden
sich naturgemäß auch auf den Klassifikationsbenen des SS-WVHA (v.a. bei
fortgeführten Akten).
Wird im Findbuch das
Schriftgut durch die Klassifikation strukturiert, so sind Einzelnachweise
durch ausführliche Indizes (Personenindex, Geographischer Index,
Sachindex) gewährleistet.
Angesichts des
bedeutenden Quellenwertes der Unterlagen des Bestandes NS 3 wird eine
"tiefe" Erschließung geboten: Zu den Verzeichnungseinheiten liegen neben
den häufig ausführlich gestalteten Titeln in vielen Fällen mehrere und
ihrerseits detaillierte Enthält-Vermerke vor.
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[6] BArch NS 3/555, fol. 8; ediert in: Walter Naasner, SS-Wirtschaft
und SS-Verwaltung (s. dazu o., S. IX, Fußnote 1), S. 242 f.
[7] S. den Chefbefehl Nr. 49 des Chefs des SS-WVHA vom
25. Okt. 1944, BArch NS 3/1080, fol. 232; ediert in: Walter Naasner,
SS-Wirtschaft und SS-Verwaltung (s. dazu o., S. IX, Fußnote 1), S.
227.
Inhaltliche Charakterisierung
Die Archivalien des Bestandes NS 3 sind ein
unverzichtbarer Quellenfundus nicht nur für die Rekonstruktion der
historischen Entwicklung von SS-Wirtschaft und SS-Verwaltung. Darüber
hinaus sind sie mit Nutzen auswertbar bei wissenschaftlichen
Interpretationen zur Gesamtgeschichte der SS und des NS-Staates.
Den quantitativen Schwerpunkt der Überlieferung des
Bestandes NS 3 bilden eindeutig, um nicht zu sagen: einseitig die in der
Amtsgruppe W (Wirtschaftliche Unternehmungen) des SS-WVHA klassifizierten
Unterlagen; in den entsprechenden Klassifikationsebenen ist - wie o.
ausgeführt wurde - auch das Schriftgut des Stabes W und der DWB GmbH
integriert.
Damit liegt für den Bereich der
SS-Wirtschaft eine verglichen mit Überlieferungen zu anderen Gebieten der
Geschichte der SS außergewöhnlich dichte und aussagefähige archivalische
Quellengrundlage vor.
Von großer Tragweite sind
die erheblichen Lücken in den Überlieferungen der Amtsgruppen C
(Bauwesen) und D (Konzentrationslager), die nur teilweise durch
Ergänzungsüberlieferungen (s.u., Punkt 5 der Vorbemerkung) ausgeglichen
werden können. Immerhin konnte eine umfangreiche, wenngleich
unvollständige Häftlingskartei mit ca. 116.000 Häftlingskarten, die sich
bis 1990 in der Zuständigkeit des Dokumentationszentrums der Staatlichen
Archivverwaltung des Ministeriums des Innern der DDR befand, dem Bestand
NS 3 zugeführt werden (NS 3/1577; Benutzung nur nach Beratung durch das
zuständige Fachreferat).
Im Vergleich mit den
Amtsgruppen C und D können die bei den Amtsgruppen A (Truppenverwaltung)
und B (Truppenwirtschaft) bestehenden ebenfalls ausgedehnten
Überlieferungslücken angesichts der in diesen beiden Amtsgruppen
bearbeiteten Zuständigkeitsgebiete von der historischen Forschung mit
größerer Gelassenheit hingenommen werden.
Inwieweit die hier umrissenen Überlieferungsverluste in der Kriegs-
oder aber erst in der Nachkriegszeit, d.h. vor der Übergabe der
entsprechenden Unterlagen ans Bundesarchiv, eingetreten sind, muss offen
bleiben.
Bereits an dieser Stelle ist darauf
hinzuweisen, dass bedeutsame Aspekte etwa des Konzentrationslagerwesens
und zur Geschichte der Konzentrationslager-Häftlinge nicht nur im
Schriftgut der Amtsgruppe D, sondern darüber hinaus in Archivalien der
übrigen Amtsgruppen, gerade auch der sehr gut überlieferten Amtsgruppe W
belegt sind.
Erschließungszustand:
Online-Findbuch
Zitierweise: BArch NS
3/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch NS 3
- Umfang
-
2054 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Inneres, Gesundheit, Polizei und SS, Volkstum
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Fremde Archive: Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU)
Im Hinblick auf einschlägige Ergänzungsüberlieferungen ist an den Nürnberger US-Nachfolgeprozess, Fall IV (Pohl-Prozess) zu denken; die in ihm verwendeten Unterlagen sind in unterschiedlicher Dichte und Form in zahlreichen Archiven überliefert, u.a. im Staatsarchiv Nürnberg und in den National Archives and Records Administration, Washington, DC.
"Sonderarchiv", Moskau: Bestand Konzentrationslager und Kriegsgefangenenlager in Deutschland (Fond 1367), Bestand Zentralbauleitung der Waffen-SS und der Polizei in Auschwitz (Fond 502 [7310 Archivalieneinheiten]), Bestand Fürsorge- und Versorgungsdienststellen der Waffen-SS (Fond 1372)
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Eine zentrale archivalische Überlieferung zur Geschichte der SS enthält zweifellos der Bundesarchiv-Bestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS (NS 19), der bei einer Auswertung des Bestandes NS 3 routinemäßig gleichsam parallel benutzt werden sollte.
Weitere vorrangige Ergänzungen zur Überlieferung des Bestandes NS 3 bilden die Unterlagen anderer SS-Einrichtungen, formiert vor allem in den Bundesarchiv-Beständen SS-Hauptamt (NS 31), SS-Führungshauptamt (NS 33), SS-Personalhauptamt (NS 34), Konzentrationslager (NS 4), Rasse- und Siedlungshauptamt-SS (NS 2), SS- und Polizeigerichtsbarkeit (NS 7), Ahnenerbe (NS 21) und Sonstige zentrale Dienststellen und Einrichtungen der SS (NS 48).
In diesem Kontext sind von weitreichender Bedeutung u.a. auch die Bundesarchiv-Bestände Reichssicherheitshauptamt (R 58), Reichsministerium des Innern (R 1501), Hauptamt Ordnungspolizei (R 19), Polizeidienststellen in den eingegliederten und besetzten Gebieten (R 70), Reichsschatzmeister der NSDAP (NS 1), Reichsfinanzministerium (R 2), Reichswirtschaftsministerium (R 3101), Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion (R 3), Reichsorganisationsleiter der NSDAP (NS 22), Reichskanzlei (R 43), Reichsjustizministerium (R 3001) und Partei-Kanzlei der NSDAP (NS 6).
Ferner zu berücksichtigen sind die weitgehend personenbezogenen Sammlungen des Bundesarchivs (ehem. Berlin Document Center), Berlin, und die heute im Bundesarchiv, Außenstelle Dahlwitz-Hoppegarten befindlichen Bestände des ehem. Dokumentationszentrums der Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern der DDR und der ehem. Hauptabteilung IX/11 (Hauptabteilung Untersuchungsorgan/Abteilung Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS)
Im Bundesarchiv, Außenstelle Ludwigsburg befinden sich u.a. Vorermittlungsakten zu Angehörigen des ehemaligen SS-WVHA.
In bemerkenswerter Weise ergänzt werden die im Bestand NS 3 vorliegenden Archivalien einerseits der Amtsgruppe D (Konzentrationslager) des SS-WVHA durch den o. bereits angeführten Bundesarchiv-Bestand Konzentrationslager (NS 4).
Zu den Nürnberger Prozessen (Pohl-Prozess) vgl. ALLPROZ.
Amtliche Druckschriften: Merkblatt für die Verpflegung der Waffen-SS, Jg. 1940 ff. (ab Jg. 1944 Nr. 55 unter dem Titel: Verpflegungsmerkblätter für SS und Polizei). Hrsg. vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei. Hauptamt Haushalt und Bauten (ab Jg. 1942 Nr. 42: Hrsg. vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei. SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) [NSD 41/15]
Verwaltungs-Mitteilungen für die Waffen-SS, Jg. 1 (1940). Hrsg. vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei. Hauptamt Haushalt und Bauten [NSD 41/14]
Wirtschafts- und Verwaltungsanordnungen (W.V.A.), Jg. 1 (1942) ff. Hrsg. vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei. SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt [NSD 41/16]
Literatur: - Georg, Enno: Die wirtschaftlichen Unternehmungen der SS, Stuttgart 1963.
- Henke, Josef: Das Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Beschlagnahme - Rückführung - Verbleib, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 30/1982, S. 557-620.
- Kaienburg, Hermann: Die Wirtschaft der SS, Berlin 2003.
- Naasner, Walter: Neue Machtzentren in der deutschen Kriegswirtschaft 1942-1945. Die Wirtschaftsorganisation der SS, das Amt des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz und das Reichsministerium für Bewaffnung und Munition / Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im nationalsozialistischen Herrschaftssystem, Boppard am Rhein 1994.
- Naasner, Walter: SS-Wirtschaft und SS-Verwaltung. "Das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt und die unter seiner Dienstaufsicht stehenden wirtschaftlichen Unternehmungen" und weitere Dokumente, Düsseldorf 1998.
- Pingel, Falk: Häftlinge unter SS-Herrschaft. Widerstand, Selbstbehauptung und Vernichtung im Konzentrationslager, Hamburg 1978.
- Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg, 14.11.1945 - 1.10.1946, Bd. I-XLII, Nürnberg 1947 ff.
- Schulte, Jan Erik: Zwangsarbeit und Vernichtung: Das Wirtschaftsimperium der SS: Oswald Pohl und das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt 1933-1945, Paderborn (u.a.) 2001.
- Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10. Nuernberg, October 1946 - April 1949, Bd. 5: The Pohl-Case, Washington, DC 1950.
- Tuchel, Johannes: Konzentrationslager. Organisationsgeschichte und Funktion der "Inspektion der Konzentrationslager" 1934-1938, Boppard am Rhein 1991.
- Tuchel, Johannes: Die Inspektion der Konzentrationslager 1938-1945. Das System des Terrors. Eine Dokumentation, Berlin 1994.
- Wegner, Bernd: Hitlers Politische Soldaten: Die Waffen-SS 1933-1945. Studien zu Leitbild, Struktur und Funktion einer nationalsozialistischen Elite, Paderborn 1. Aufl. 1982 (4. Aufl. 1990)
- Provenienz
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SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (SS-WVHA), 1942-1945
- Bestandslaufzeit
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1934-1945
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- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (SS-WVHA), 1942-1945
Entstanden
- 1934-1945