Bestand
Wilm, Ernst; Präses (Bestand)
Julius Ewald Ernst Wilm (* 27. August 1901 in Reinswalde, Kreis Sorau; † 1. März 1989 in Lübbecke) war Pfarrer, Kirchenführer und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen.Werdegang und theologische AusbildungWilm wurde am 27. August 1901 in Reinswalde, Kreis Sorau, geboren. Seine Eltern waren der Pfarrer Friedrich Hermann Wilm und dessen Ehefrau Anna geb. Eggeling. Seine Schulausbildung begann in Kaiserswerth. Anschließend wechselte er auf eine Volksschule in Rheydt über. Es folgte das Rheydter Reformprogymnasium und das Realgymnasium in Witten. Am 11. Juli 1918 legte er in Witten die Notreifeprüfung ab. Es folgte sein Dienst im landwirtschaftlichen Hilfsdienst in Schaumburg-Lippe. Im Januar 1919 begann sein Studium der Theologie in Bethel (Bielefeld) wo er drei Semester blieb. Er wechselte für zwei Semester nach Tübingen, wo er von Adolf Schlatter und Karl Heim stark beeindruckt wurde. Es kam dann ein Semester in Greifswald, wo er Otto Procksch hörte. Dann folgten vier Semester in Halle unter Wilhelm Lütgert, Friedrich Loofs, Karl Eger und Ernst von Dobschütz. Die Erste Theologische Prüfung bestand er im Herbst 1924 beim Konsistorium der altpreußischen Kirchenprovinz Westfalen in Münster.Am 1. November 1924 wurde er Lehrvikar bei Pastor D. Friedrich von Bodelschwingh in Bethel und am 1. November 1925 wurde er als Hilfsprediger in Mennighüffen im Landkreis Herford berufen. Die Zweite Theologische Prüfung, ebenfalls in Münster, bestand er im Herbst 1926, und wurde im November als Hilfsprediger zum Dienst in der Betheler Zweiganstalt Freistatt eingewiesen. Dort wurde er 1927 durch Generalsuperintendent D. Wilhelm Zoellner ordiniert. Am 25. Mai 1927 heiratete er Ilse Könecke aus Halle an der Saale.Vom 1. Februar 1928 an war er in Freistatt als Anstaltsgeistlicher tätig bis zum 19. Mai 1929; dann übernahm er die 1. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lüdenscheid. Am 6. Juli 1931 wurde er Pfarrer der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Mennighüffen.Engagement für die Bekennende KircheAm 16. März 1934 bildete sich die Westfälische Bekenntnissynode, zu der sich im April 1934 bereits 85 bis 90 Prozent der erwachsenen Mitglieder der Kirchengemeinde Mennighüffen durch eigenhändige Unterschrift bekannten. Es begann die Auseinandersetzung des Kirchenkampfes. In seinen Predigten nahm Ernst Wilm im Mai 1935 deutlich Stellung zu der ideologischen Indoktrination der Jugend. Verschiedene staatliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn waren die Folge, darunter auch eine Inhaftierung im August 1937. Später wurde Ernst Wilm zum Mitglied des Provinzialbruderrates der Westfälischen Bekenntnissynode berufen.Gefangenschaft im Konzentrationslager DachauIm Dezember 1941 nahm Ernst Wilm bei einer Vertrauensmännerversammlung der westfälischen Bekennenden Kirche Stellung zu der nationalsozialistisch initiierten Tötung von Geisteskranken (der sogenannten T4-Aktion), die er dann auch öffentlich im Silvestergottesdienst seiner Kirchengemeinde in Mennighüffen 1941 unumwunden thematisierte und verurteilte. Er wurde diesbezüglich von der Geheimen Staatspolizei am 23. Januar 1942 verhaftet. Zunächst blieb er im Bielefelder Polizeigefängnis inhaftiert, wurde dann jedoch am 23. Mai 1942 in das Konzentrationslager Dachau verlegt.Alle Bemühungen durch das Presbyterium der Kirchengemeinde Mennighüffen, den Herforder Superintendenturverwalter Hermann Kunst, das Evangelische Konsistorium in Münster und den altpreußischen Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin um Ernst Wilms Freilassung blieben erfolglos. Am 2. Januar 1945 wurde er aus dem Konzentrationslager Dachau entlassen. Die Gründe dafür sind völlig unbekannt. Ernst Wilm äußerte seine Meinung darüber, dass es sich vermutlich um eine Verwechslung handelte. Er konnte am 7. Januar 1945 wieder in Mennighüffen predigen, wurde aber am 28. Januar 1945 zur Wehrmacht einberufen, wo er am 27. April 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft geriet.Präses der Evangelischen Kirche von WestfalenIm September 1945 kehrte er aus der Kriegsgefangenschaft zurück und war wieder als Gemeindepfarrer in Mennighüffen tätig. Am 3. April 1946 wurde er zum Synodalassessor des Kirchenkreises Herford gewählt. Am 13. November 1948 erfolgte seine Wahl zum Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. Er trat das Amt am 7. Januar 1949 zunächst für acht Jahre als Nachfolger von Präses Karl Koch an.Unter tatkräftiger Mitwirkung von Ernst Wilm wurde 1949 die Aufbaugemeinschaft Espelkamp durch das Land Nordrhein-Westfalen, das Diakonische Werk und die Evangelische Kirche von Westfalen gegründet. 1949 unternahm Wilm eine Auslandsreise nach Großbritannien, auf der er Vertretern der Labour Party und der Church of England Kirche von England begegnete. Im Jahr 1951 wurde ihm der Ehrendoktortitel der Theologie durch die Evangelisch-Theologische Fakultät der Universität zu Münster verliehen.Im Februar 1952 übernahm er den Vorsitz im Evangelischen Presseverband für Westfalen und Lippe. 1953 war Ernst Wilm an der Neuordnung der Evangelischen Kirche der Altpreussischen Union und Benennung als Evangelische Kirche der Union maßgeblich beteiligt. 1956 nahm er an der 2. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Evanston teil. Im gleichen Jahr erfolgte seine erste Wiederwahl als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen.Von 1957 bis 1973 war Wilm Mitglied des Rates der EKD. 1959 besuchte er in Begleitung seiner Frau Ilse den Staat Israel. 1961 beteiligte er sich an der Christlichen Friedenskonferenz (CFK) und nahm an der I. Allchristlichen Friedensversammlung in Prag teil. 1962 übernahm er eine wichtige Funktion bei der 1. Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen in Nyborg. Von 1963 bis 1969 war er Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche der Union.1964 erfolgte seine zweite Wiederwahl als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. Im gleichen Jahr beteiligte er sich an der II. Allchristlichen Friedensversammlung in Prag und unternahm im September/Oktober eine ökumenische Reise nach Brasilien, Argentinien, Paraguay und Chile. 1968 nahm er an der 4. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Uppsala teil.Am 3. Januar 1969 wurde Ernst Wilm in den Ruhestand versetzt. Sein Amt als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde an Hans Thimme übergeben.Im RuhestandIm Jahr 1970 wurde er mit der Seelsorge der deutschen Kriegsverurteilten, die sich noch in Breda und in Gaeta befanden, beauftragt. 1972 wurde der Besuchsantrag bei Rudolf Heß im Gefängnis in Berlin-Spandau nicht genehmigt. Auch der Zugang zu Erich Koch in Barczewo blieb ihm verwehrt.1971 lehnt Ernst Wilm die Verleihung des Großen Bundesverdienstkreuzes durch Bundespräsident Gustav Heinemann ab. Als Begründung führt er an, dass wegen kirchlicher Verdienste oder wegen eines Dienstes in der Kirche für das Evangelium kein staatlicher Orden verliehen werden könne.1974 fungierte er als Ehrenpräsident der Konferenz Europäischer Kirchen bei der 7. Vollversammlung der KEK in Engelberg und bekam 1981 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Espelkamp verliehen. 1982 wurde er Mitglied der SPD. Im Ruhestand fühlte sich Wilm nicht mehr zu einer Zurückhaltung in parteipolitischer Hinsicht verpflichtet.Am 1. März 1989 starb Ernst Wilm in Lübbecke. Die Beerdigung fand am 7. März in Löhne-Mennighüffen statt.NachlassDer Nachlass von Ernst Wilm enthält 632 Verzeichnungseinheiten in einen Zeitraum von 1901-1989. Der Nachlass, der einst von Simone Bresler und Petra Holländer in drei Teilbeständen (Bestände 3.2, 3.21 sowie 3.36) verzeichnet worden ist, wurde 2009 zu einem Bestand (Nr. 3.2) vereint. Die vormaligen Bestände sind im Feld "alte Archiv-Signatur" benannt und nachvollziehbar.Fotos aus dem Bestand 15 F beachten!Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.2 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.2 Nr. ...".Informationen zum Werdegang vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Wilm [letzter Aufruf: 18.02.2013].Bielefeld, im Februar 2013Kristina Ruppel
Form und Inhalt: Julius Ewald Ernst Wilm (* 27. August 1901 in Reinswalde, Kreis Sorau; 1. März 1989 in Lübbecke) war Pfarrer, Kirchenführer und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Werdegang und theologische Ausbildung
Wilm wurde am 27. August 1901 in Reinswalde, Kreis Sorau, geboren. Seine Eltern waren der Pfarrer Friedrich Hermann Wilm und dessen Ehefrau Anna geb. Eggeling. Seine Schulausbildung begann in Kaiserswerth. Anschließend wechselte er auf eine Volksschule in Rheydt über. Es folgte das Rheydter Reformprogymnasium und das Realgymnasium in Witten. Am 11. Juli 1918 legte er in Witten die Notreifeprüfung ab. Es folgte sein Dienst im landwirtschaftlichen Hilfsdienst in Schaumburg-Lippe. Im Januar 1919 begann sein Studium der Theologie in Bethel (Bielefeld) wo er drei Semester blieb. Er wechselte für zwei Semester nach Tübingen, wo er von Adolf Schlatter und Karl Heim stark beeindruckt wurde. Es kam dann ein Semester in Greifswald, wo er Otto Procksch hörte. Dann folgten vier Semester in Halle unter Wilhelm Lütgert, Friedrich Loofs, Karl Eger und Ernst von Dobschütz. Die Erste Theologische Prüfung bestand er im Herbst 1924 beim Konsistorium der altpreußischen Kirchenprovinz Westfalen in Münster.
Am 1. November 1924 wurde er Lehrvikar bei Pastor D. Friedrich von Bodelschwingh in Bethel und am 1. November 1925 wurde er als Hilfsprediger in Mennighüffen im Landkreis Herford berufen. Die Zweite Theologische Prüfung, ebenfalls in Münster, bestand er im Herbst 1926, und wurde im November als Hilfsprediger zum Dienst in der Betheler Zweiganstalt Freistatt eingewiesen. Dort wurde er 1927 durch Generalsuperintendent D. Wilhelm Zoellner ordiniert. Am 25. Mai 1927 heiratete er Ilse Könecke aus Halle an der Saale.
Vom 1. Februar 1928 an war er in Freistatt als Anstaltsgeistlicher tätig bis zum 19. Mai 1929; dann übernahm er die 1. Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lüdenscheid. Am 6. Juli 1931 wurde er Pfarrer der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Mennighüffen.
Engagement für die Bekennende Kirche
Am 16. März 1934 bildete sich die Westfälische Bekenntnissynode, zu der sich im April 1934 bereits 85 bis 90 Prozent der erwachsenen Mitglieder der Kirchengemeinde Mennighüffen durch eigenhändige Unterschrift bekannten. Es begann die Auseinandersetzung des Kirchenkampfes. In seinen Predigten nahm Ernst Wilm im Mai 1935 deutlich Stellung zu der ideologischen Indoktrination der Jugend. Verschiedene staatliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn waren die Folge, darunter auch eine Inhaftierung im August 1937. Später wurde Ernst Wilm zum Mitglied des Provinzialbruderrates der Westfälischen Bekenntnissynode berufen.
Gefangenschaft im Konzentrationslager Dachau
Im Dezember 1941 nahm Ernst Wilm bei einer Vertrauensmännerversammlung der westfälischen Bekennenden Kirche Stellung zu der nationalsozialistisch initiierten Tötung von Geisteskranken (der sogenannten T4-Aktion), die er dann auch öffentlich im Silvestergottesdienst seiner Kirchengemeinde in Mennighüffen 1941 unumwunden thematisierte und verurteilte. Er wurde diesbezüglich von der Geheimen Staatspolizei am 23. Januar 1942 verhaftet. Zunächst blieb er im Bielefelder Polizeigefängnis inhaftiert, wurde dann jedoch am 23. Mai 1942 in das Konzentrationslager Dachau verlegt.
Alle Bemühungen durch das Presbyterium der Kirchengemeinde Mennighüffen, den Herforder Superintendenturverwalter Hermann Kunst, das Evangelische Konsistorium in Münster und den altpreußischen Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin um Ernst Wilms Freilassung blieben erfolglos. Am 2. Januar 1945 wurde er aus dem Konzentrationslager Dachau entlassen. Die Gründe dafür sind völlig unbekannt. Ernst Wilm äußerte seine Meinung darüber, dass es sich vermutlich um eine Verwechslung handelte. Er konnte am 7. Januar 1945 wieder in Mennighüffen predigen, wurde aber am 28. Januar 1945 zur Wehrmacht einberufen, wo er am 27. April 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft geriet.
Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen
Im September 1945 kehrte er aus der Kriegsgefangenschaft zurück und war wieder als Gemeindepfarrer in Mennighüffen tätig. Am 3. April 1946 wurde er zum Synodalassessor des Kirchenkreises Herford gewählt. Am 13. November 1948 erfolgte seine Wahl zum Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. Er trat das Amt am 7. Januar 1949 zunächst für acht Jahre als Nachfolger von Präses Karl Koch an.
Unter tatkräftiger Mitwirkung von Ernst Wilm wurde 1949 die Aufbaugemeinschaft Espelkamp durch das Land Nordrhein-Westfalen, das Diakonische Werk und die Evangelische Kirche von Westfalen gegründet. 1949 unternahm Wilm eine Auslandsreise nach Großbritannien, auf der er Vertretern der Labour Party und der Church of England Kirche von England begegnete. Im Jahr 1951 wurde ihm der Ehrendoktortitel der Theologie durch die Evangelisch-Theologische Fakultät der Universität zu Münster verliehen.
Im Februar 1952 übernahm er den Vorsitz im Evangelischen Presseverband für Westfalen und Lippe. 1953 war Ernst Wilm an der Neuordnung der Evangelischen Kirche der Altpreussischen Union und Benennung als Evangelische Kirche der Union maßgeblich beteiligt. 1956 nahm er an der 2. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Evanston teil. Im gleichen Jahr erfolgte seine erste Wiederwahl als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Von 1957 bis 1973 war Wilm Mitglied des Rates der EKD. 1959 besuchte er in Begleitung seiner Frau Ilse den Staat Israel. 1961 beteiligte er sich an der Christlichen Friedenskonferenz (CFK) und nahm an der I. Allchristlichen Friedensversammlung in Prag teil. 1962 übernahm er eine wichtige Funktion bei der 1. Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen in Nyborg. Von 1963 bis 1969 war er Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche der Union.
1964 erfolgte seine zweite Wiederwahl als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. Im gleichen Jahr beteiligte er sich an der II. Allchristlichen Friedensversammlung in Prag und unternahm im September/Oktober eine ökumenische Reise nach Brasilien, Argentinien, Paraguay und Chile. 1968 nahm er an der 4. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Uppsala teil.
Am 3. Januar 1969 wurde Ernst Wilm in den Ruhestand versetzt. Sein Amt als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen wurde an Hans Thimme übergeben.
Im Ruhestand
Im Jahr 1970 wurde er mit der Seelsorge der deutschen Kriegsverurteilten, die sich noch in Breda und in Gaeta befanden, beauftragt. 1972 wurde der Besuchsantrag bei Rudolf Heß im Gefängnis in Berlin-Spandau nicht genehmigt. Auch der Zugang zu Erich Koch in Barczewo blieb ihm verwehrt.
1971 lehnt Ernst Wilm die Verleihung des Großen Bundesverdienstkreuzes durch Bundespräsident Gustav Heinemann ab. Als Begründung führt er an, dass wegen kirchlicher Verdienste oder wegen eines Dienstes in der Kirche für das Evangelium kein staatlicher Orden verliehen werden könne.
1974 fungierte er als Ehrenpräsident der Konferenz Europäischer Kirchen bei der 7. Vollversammlung der KEK in Engelberg und bekam 1981 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Espelkamp verliehen. 1982 wurde er Mitglied der SPD. Im Ruhestand fühlte sich Wilm nicht mehr zu einer Zurückhaltung in parteipolitischer Hinsicht verpflichtet.
Am 1. März 1989 starb Ernst Wilm in Lübbecke. Die Beerdigung fand am 7. März in Löhne-Mennighüffen statt.
Nachlass
Der Nachlass von Ernst Wilm enthält 630 Verzeichnungseinheiten in einen Zeitraum von 1901-1989. Der Nachlass, der einst von Simone Bresler und Petra Holländer in drei Teilbeständen (Bestände 3.2, 3.21 sowie 3.36) verzeichnet worden ist, wurde 2009 zu einem Bestand (Nr. 3.2) vereint. Die vormaligen Bestände sind im Feld "alte Archiv-Signatur" benannt und nachvollziehbar.
Fotos aus dem Bestand 15 F beachten!
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.2 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.2 Nr. ...".
Informationen zum Werdegang vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Wilm [letzter Aufruf: 18.02.2013].
Bielefeld, im Februar 2013
Kristina Ruppel
(Kristina Ruppel)
- Bestandssignatur
-
3.2
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Brinkmann, Ernst "Ernst Wilm, 1901 - 1989" in Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte Band 82 1989 S. 11 - 28
- Bestandslaufzeit
-
1889-1989
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1889-1989