Tektonik
Lehrstuhlakten (seit 1907)
Tektonikbeschreibung: Nach der alten
Universitätsverfassung stand dem Senat das Selbstergänzungsrecht zu,
vorbehaltlich der Bestätigung durch den Landesherrn. Bei der Besetzung der
theologischen Lehrstühle lag die Auswahl der Kandidaten wegen deren Verbindung
mit Tübinger Kirchenämtern beim Herzog. Außerordentliche Professoren hat
dieser teilweise auch ohne Konsultation des Senats berufen. Seit dem 19.
Jahrhundert wurden die Professuren auf Vorschlag des Senats vom Landesherrn
bzw. vom zuständigen Minister berufen. Seit 1968 (Hochschulgesetz 1961 § 21:
Ausschreibung soll erfolgen) geht dem ein Ausschreibungsverfahren voraus. Seit
2005 (Landeshochschulgesetz § 48) werden Professoren vom Vorstandsvorsitzenden
bzw. Rektor im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium berufen. Der
betroffenen Fakultät steht für die Besetzung der vom Vorstand bzw. Rektorat
gebildeten Berufungskommission ein Vorschlagsrecht zu. Zu deren Vorschlag der
Berufungskommission gibt der Fakultätsrat eine Stellungnahme, der Senat unter
Beachtung dieser Stellungnahme eine Empfehlung ab (Grundordnung 2010 §
182).)
Aktenführung, Überlieferung: Die älteren Unterlagen zur
Berufung von Professoren wurden 1867 oder schon bei früheren Ordnungsarbeiten
nach Fakultäten geordnet und bilden seither mit den Unterlagen fakultärer
Provenienz Mischbestände. Das Rektoramt hat den bei Berufungsverfahren
anfallenden Schriftverkehr, insbesondere die Gutachen der Fakultät und des
Senatsberichterstatters, bis um 1928 in den Personalakten der Berufenen
abgelegt. In der Folge wurden Lehrstuhlakten gebildet. Weiteres ergänzendes,
teilweise umfangreiches Material auch zu in den Besetzungsvorschlägen der
Fakultäten nicht berücksichtigten Wissenschaftlern findet sich in den Akten
einzelner Fakultäten. Die Akten des Kanzleramtes enthalten darüber hinaus die
Korrespondenz des Universitätskanzlers mit dem Ministerium und in Aussicht
genommenen Wissenschaftlern, gerade in umstrittenen Fällen. Die seit 1970 bei
den Fakultäten erwachsenen Unterlagen übertreffen diejenigen aus früherer Zeit
um ein Vielfaches an Umfang und sind überwiegend noch nicht bewertet.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 205 Zentrale
Verwaltung, Lehrstuhlakten (I) (1907-) 1907-1974
UAT 315 Zentrale
Verwaltung, Lehrstuhlakten (II) (1934-) 1974-2013
UAT 774 Zentrale
Verwaltung Lehrstuhlakten (III) 1954-2017
UAT 218 Zentrale
Verwaltung, Lehraufträge 1952-2010
Sonstige Überlieferung im
Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 119 Älteres Kanzleramt,
Verwaltungsakten: Die Fakultäten, ihre Lehrstellen und Lehrer (UAT 119/30-60,
60a, 61-175, 175a, 176-259: 232 Nrn, 1830-1943.
UAT 126
Akademisches Rektoramt, Personalakten des Lehrkörpers (I) 1829-1961
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Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 4 Teilaufgaben und -registraturen >> Bc 4.14 Lehrstuhlbesetzung
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02.07.2025, 11:32 AM CEST
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