Akte

Querulationis Auseinandersetzungen um das Torfstechen

Kläger: (2) Viertelsmänner und sämtliche Einwohner des Gagernschen und Pastorats-Anteils des Flecken Gingst

Beklagter: Pastor und Präpositus Dr. von Acken sowie Pfandträger Dieck zu Gagern

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Carl Hinrich Reincke (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 07.08. um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil der Landesregierung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 08.08. legen die Kl. am 20.09. ihren Schriftsatz vor. Um das Torfstechen auf dem Gingster Moor ist zwischen den Parteien ein Streit entbrannt, den die Kl. 1764 an die Landesregierung getragen haben. Die Bekl. hatten zuvor unter sich ein Regelement vereinbart, wie der Torfstich organisiert werden solle, hatten dieses aber nicht mit den Kl.n abgestimmt, die die neue Verordnung als nachteilig für sich ansehen und sich dagegen an die Landesregierung wenden. Dieses bestätigt das Reglement jedoch und fordert die Kl. auf, sich danach zu richten und die Prozeßkosten zu übernehmen. Dagegen querulieren die Kl. an das Tribunal und erklären, das Reglement sei nicht umsetzbar. Am 11.12.1764 weist das Tribunal die Landesregierung an, die Akten der Vorinstanz einzusenden, am 21.01.1765 bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 25.01. erhalten. Am 22.04. bitten die Kl. um Termin zur Eröffnung der Akten, den das Tribunal am 26.04. auf den 02.05. ansetzt. Am 08.06. und 21.10.1765, am 20.01., 14.04., 07.07.1766 sowie am 23.10.1769 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.07.1771 setzt das Tribunal eine Local-Coimmission" ein, die das Problem untersuchen und die Parteien miteinander vergleichen soll. Weiteres erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1764

Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Christian Jordan aufgenommenes Protokoll einer Vorortbesichtigung in Gingst vom 05.07.1764; Supplik der Kl. an die Landesregierung vom 01.05.1764; Urteile der Landesregierung vom19.03. und 27.06.1764; von Notar Johann Christian Jordan aufgenommene Appellation vom 04.07.1764; Reglement über das Torfstechen im Gingster Moor vom 18.05.1763; von Notar Jordan aufgenommenes Protokoll der Zeugenbefragung von Kreppmacher Zacharias Heinrich Groth, Radmacher Peter Klünder, Schusterältermann Johann Michaelsen, Schneiderältermann Ulrich Böge, alle zu Gingst, Hans Bischof und Michel Schmidt, Bauern zu Malkvitz, Martin Schmied, Großknecht zu Gustin vom 05.07.1764; Auszug aus der Gingster Kirchenmatrikel von Juni 1682; Auszug aus der Instrktion des Landvogts von Platen an den Quartiermeister in Gingst vom 09.10.1739; Rationes decidendi der Landesregierung; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 12.11.1766

Reference number
(1) 0313
Former reference number
Rep. 29, Nr. 479

Context
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Holding
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Date of creation
(1682-1764) 07.08.1764-22.10.1766

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29.10.2025, 11:29 AM CET

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  • Akten

Time of origin

  • (1682-1764) 07.08.1764-22.10.1766

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