Tektonik
Prüfungskommission für die Erste höhere Finanzdienstprüfung (seit 1837)
Tektonikbeschreibung: Seit 1818 wurde für die
Anstellung im Staatsdienst die Fakultätsprüfung vorausgesetzt "die genügend
erstandene Fakultätsprüfung auf der Universität" verlangt (§ 4 der Verordnung
vom 17.6.1818, Reyscher, Bd. XI/3, S. 614ff.), an deren Stelle 1833 zwei
Dienstprüfungen traten, deren erste von den betreffenden Fakultäten unter
Aufsicht eines Regierungskommissars durchzuführen war (Reyscher, Bd. XI/3, S.
771f.) Für die Kameralisten wurde dies jedoch erst 1837 geregelt
(Ausführungsbestimmungen vom 20.3.1837). Wenigstens bis zu diesem Zeitpunkt
wurden noch Fakultätsprüfungen abgenommen. Mit der Prüfungsordnung von 1892
(Verordnung vom 16.7.1892 mit Ausführungsbestimmungen vom 27.7.1894) wurde der
Ausbildungsgang bereits weitgehend dem der Juristen angeglichen. Die letzte
Prüfung nach diesen Vorschriften fand im Frühjahr 1905 statt. Mit der
Prüfungsordnung vom 7.12.1903 (Reg.-Bl. 1903, S. 591-598) wurde die Ausbildung
schließlich ganz preußischem Vorbild angeglichen. "Die Aspiranten ... hatten
Studium und erste Prüfung des juristischen Ausbildungsganges abzulegen, der
lediglich um das Fach Nationalökonomie erweitert wurde" (Wilhelm Bleek, S.
227).
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 538
Prüfungskommission für die Erste höhere Finanzdienstprüfung 1828-1921.
- Kontext
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Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bf Prüfungsorgane >> Bf 1 Staatliche Prüfungsausschüsse
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- Letzte Aktualisierung
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02.07.2025, 11:32 MESZ
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