Tektonik

Prüfungskommission für die Erste höhere Finanzdienstprüfung (seit 1837)

Tektonikbeschreibung: Seit 1818 wurde für die Anstellung im Staatsdienst die Fakultätsprüfung vorausgesetzt "die genügend erstandene Fakultätsprüfung auf der Universität" verlangt (§ 4 der Verordnung vom 17.6.1818, Reyscher, Bd. XI/3, S. 614ff.), an deren Stelle 1833 zwei Dienstprüfungen traten, deren erste von den betreffenden Fakultäten unter Aufsicht eines Regierungskommissars durchzuführen war (Reyscher, Bd. XI/3, S. 771f.) Für die Kameralisten wurde dies jedoch erst 1837 geregelt (Ausführungsbestimmungen vom 20.3.1837). Wenigstens bis zu diesem Zeitpunkt wurden noch Fakultätsprüfungen abgenommen. Mit der Prüfungsordnung von 1892 (Verordnung vom 16.7.1892 mit Ausführungsbestimmungen vom 27.7.1894) wurde der Ausbildungsgang bereits weitgehend dem der Juristen angeglichen. Die letzte Prüfung nach diesen Vorschriften fand im Frühjahr 1905 statt. Mit der Prüfungsordnung vom 7.12.1903 (Reg.-Bl. 1903, S. 591-598) wurde die Ausbildung schließlich ganz preußischem Vorbild angeglichen. "Die Aspiranten ... hatten Studium und erste Prüfung des juristischen Ausbildungsganges abzulegen, der lediglich um das Fach Nationalökonomie erweitert wurde" (Wilhelm Bleek, S. 227).
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 538 Prüfungskommission für die Erste höhere Finanzdienstprüfung 1828-1921.

Kontext
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bf Prüfungsorgane >> Bf 1 Staatliche Prüfungsausschüsse

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Letzte Aktualisierung
02.07.2025, 11:32 MESZ

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