Bestand
Heeresarchiv Stuttgart: Abteilung Z (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Die Abteilung Zentralnachweisamt (Z) der Reichsarchivzweigstelle bzw. des Heeresarchivs Stuttgart entstand im Januar 1924 durch die Angliederung der Zweigstelle Stuttgart des Zentralnachweisamts für Kriegerverluste und Kriegsgräber.
Die Anfänge dieser Zweigstelle liegen beim Nachweisbüro (N.B.), das bei der Mobilmachung 1914 als selbständige Abteilung des Kriegsministeriums mit Dienstsitz in Stuttgart errichtet wurde. Seine Aufgaben umfaßten für den Bereich des XIII. A.K.: Bearbeitung der Verlustlisten (vgl. M 585-M 587), Sammlung und Erteilung von Auskünften über Angehörige des eigenen und der fremden Heere (insbesondere über Kriegsgefangene), Weiterleitung der Nachlaßakten von Kriegsgefangenen, Anfertigung und Versand von Gedenkblättern für Gefallene, Erfassung und Betreuung von Kriegsgräbern im In- und Ausland, Aufklärung von Verletzungen des Völkerrechts, Klärung der Schicksale von Vermißten. Das Nachweisbüro wurde unter der Bezeichnunge Abteilung Württemberg im Oktober 1919 dem Zentralnachweisamt für Kriegerverluste und Kriegergräber in Berlin und damit unmittelbar dem Reichsminister des Innern unterstellt; im August 1920 erhielt es die Bezeichnung Zweigstelle Stuttgart. Nach ihrer Eingliederung in die Reichsarchivzeigstelle Stuttgart als deren Abteilung Z übernahm sie im Februar 1924 auch noch die Aufgaben der Kriegsgefangenen-Archivstelle Württemberg-Baden (vgl. M 400/3), ging aber 1938/39 vollends im Heeresarchiv auf.
Der Bestand enthält das Schriftgut der Abteilung Z und ihrer Vorgängerbehörden, bei denen wahrscheinlich auch die Bestände M 585-M 588, M 590-M 593, M 595-M 600, M 602-M 605, M 607, M 608 und M 735 erwachsen sind. Einige wenige Akten sind bis 1957 beim Hauptstaatsarchiv Stuttgart fortgeführt worden.
1. Zur Geschichte der Abteilung Zentralnachweiseamt und ihrer Vorgängerbehörden: Dienststellen unter dem Namen Zentralnachweisebüro und Nachweisebüro gab es bereits im Krieg 1870/71 gegen Frank- reich. In Preußen hatte die Freiwillige Krankenpflege damals ein "Central-Nachweisebureau" in Berlin eingerichtet, das auf Grund von Lazarettmeldungen Auskunft über den Aufenthalt der Verwundeten und Kranken des deutschen Heeres erteilte. Die Funktionen dieses Büros bestätigte die Kriegs-Sanitäts-Ordnung vom 10. 1. 1878. Sie schrieb in § 225 für den Kriegs- fall die -Errichtung eines Zentral-Nachweisebüros vor, " welches über den Aufenthalt der Verwundeten und Kranken des Deutschen Heeres, der verbündeten und feindlichen Truppen den Angehörigen auf Anfragen Auskunft erteilt ". Die Einrichtung einer solchen Dienststelle blieb jedoch weiterhin der Freiwilligen Krankenpflege überlassen, die sich dazu erboten hatte und der zur Durchführung dieser Aufgaben die Unter - Stützung des preußischen Kriegsministeriums zugesagt worden war. Erst im Mai. 1905 sah man in Preußen die Errichtung eines Zentral-Nachweise-Bureaus als selbständiger Abteilung des preußischen Kriegsministeriums selbst vor. Dieses Büro sollte die fünftägigen Meldungen der Lazarette und die Verlust - listen bearbeiten, über erkrankte und gestorbene Angehörige des eigenen Heeres Auskunft geben und Nachrichten Über Angehörige des feindlichen Heeres bzw. über Kriegsgefangene sammeln. Mit fast denselben Worten wie diese Geschäftsordnung umschrieb die Aufgaben des Zentral-Nachweisebüros auch § 321 der neuen Kriegs-Sanitätsordnung vom 27*1. 1907. In Württemberg hatte die Freiwillige Krankenpflege 1870/71 nach preußischem Vorbild ebenfalls ein Nachweisebüro ein - gerichtet. In Anlehnung an Preußen sah man auch hier 1905 für den Kriegsfall die Erricntung eines Nachweisebüros vor, das nun in gleicher Weise für die Bearbeitung der Verlust- listen zuständig wurde. Nach seiner Geschäftsordnung vom 27- 12. 1905"die sich teils eng an jene des preußischen Zentral- Nachweisebüros vom Mai 1905 anlehnt, sollte es unter der Bezeichnung: Kriegsministerium - Nachweisebureau einer (noch nicht benannten) Abteilung des Kriegsministeriums unterstellt werden. Im Gegensatz zu dieser Bestimmung wurde das württembergische Nachweisebüro (N. B. ) bereits bei der Mobilmachung 1914 sofort eine selbständige Abteilung des Kriegsministeriums. Zu ihrem Chef wurde am 3. 8. 1914 Generalmajor Albert v. Funk ernannt, der am 28. 7. 1917 starb. Ihm folgte am 2. 8. 1917 Oberstleutnant Alois v. Liebherr, dessen Mobilmachung am 26. 11. 1918 aufgehoben wurde, nachdem ihm bei einer Versammlung des militärischen Personals des Nachweisebüros am 11. 11. 1918 das Vertrauen entzogen und an seiner Stelle Oberstleutnant Alfred v. Schraishuon-Seubert zum Abteilungsleiter gewählt wurden war. Da man indessen mit dem , baldigen Aufhören des Nachweisebüros rechnete, ernannte das Kriegsministerium v. Schraishuon-Seubert nicht mehr zum Abteilungsleiter, sondern beauftragte ihn am 29. 11. 1918 nur mit der Vertretung des Vorstands. Anfang Januar 1919 von einigen Matrosen in seinem Dienstzimmer belästigt"suchte er um seine Entlassung nach, die ihm am 10. 1. 1919 gewährt wurde. An seiner Stelle wurde Oberstleutnant Maximilian Voelter gewählt, der am 5. 2. 1919 zum Abteilungsleiter ernannt wurde und das Nachweisebüro bis zu dessen Umorganisation im Oktober 1919 leitete. Die Diensträume des Nachweisebüros bzw. seiner Nachfolgebehörden befanden sich in Stuttgart - anfangs in der Archivstr. 14, ab 25. 3. 1915 in der 01gastr. 4, ab 12. 3. 1919 in der Archivstr. 12, ab 26. 9. 1919 im Grenadierflügel der Rotebühlkaserne, ab September 1921 in einer Baracke im Hof dieser Kaserne und ab 4. 12. 1922 im Erdgeschoss des ehemaligen Neben-Artilleriedepots in der Gutenbergstr. 109/111.
Das Nachweisebüro war eine selbständige württembergische Dienststeile, die dem Zentral-Nachweisebüro in Berlin nicht unterstellt war, jedoch gemäß Ziff. 322 der Kriegssanitätsordnung von 1907 im August 1914 mit Hauptmann Deyhle einen Vertreter dorthin entsandte, welcher den Nachrichtenaustausch zwischen beiden Nachweisebüros zu vermitteln hatte. 19I8 war dem Stuttgarter Nachweisebüro eine Auskunftsstelle für Verwundete, Vermisste und Gefangene, Abteilung 18 des Württembergischen Landesvereins vom Roten Kreuze, angegliedert. Nach der Geschäftsordnung vom 27. 12. 1905 hatte das württembergische Nachweisebüro folgende Aufgaben: 1. Bearbeitung der fünftägigen Meldungen der Lazarette über Zugang und Abgang behufs: a) Auskunftserteilung; b) Berichtigung und Vervollständigung der Verlustlisten; c) Nachrichtenaustausches zwischen dem Nachweisebureau und dem Zentral-Nachweisebureau, 2. Bearbeitung der Verlustlisten behufs: a) Sammlung und Veröffentlichung der Verlustlisten über gefallene, verwundete, vermisste und gestorbene Angehörige der württembergischen 'läppen; b) Sammlung der von dem Zentral-Nachweisebureau in zweiter Ausfertigung übersandten Verlustlisten; c) Auskunftserteilung über die Erkrankungen und Todesfälle der Angehörigen des eigenen Heeres - soweit sie nicht in Lazarettbebandlung gekommen sind. 3. Sammlung von Nachrichten über Angehörige des feindlichen Heeres bzw. über Kriegsgefangene behuf Vermittlung: a) der Auskunftserteilung über gesunde, kranke und gestorbene Angehörige des feindlichen Heeres, c) der Überweisung von Nachlasssachen von Angehörigen des feindlichen Heeres an die Empfangsberechtigten, 4. Vermittlung der Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen des württembergischen Kontingents, für welche seitens der zur Anzeige verpflichteten Truppenteile (bzw. Ersatz-Truppenteile) ein zuständiger Standesbeamter im Inlande nicht zu ermitteln oder nicht vorhanden ist ". Als König Wilhelm II. von Württemberg durch Allerhöchste Ordre vom 7.5.1915 für die Angehörigen von Gefallenen württembergischer Truppen nach dem Vorbild des Kaisers ein Gedenkblatt stiftete, kamen die Anfertigung der Gedenkblätter und ihr Versand an die Ersatztruppenteile, die für die weitere Zustellung zu sorgen hatten, als weitere Aufgaben hinzu, Wenig später, im November 1915 begann die Abteilung mit der Anlage einer Kartei über Kriegergräber. Diese Kompetenz erweiterte sich 1917 oder 19'18, als das Nachweisebüro an Stelle der Abteilung A des Kriegsministeriums allgemein für Kriegergräber und Kriegerehrungen im In - und Ausland zuständig wurde. Außerdem hatte das Nachweisebüro - vielleicht seit 1916 sicher seit 1.7.1918 - die Aufklärung von Völkerrechtsverletzungen zu veranlassen und diesbezügliche Unterlagen zu sammeln. Die enorme Steigerung der Arbeit und ihre zunehmende Differenzierung spiegelt sich wider in den wiederholt überarbeiteten Geschäftsverteilungsplänen und der wachsenden Personalstärke des Nachweisebüros. Waren 1905 insgesamt nur 9 Mann vorgesehen, so wuchs die Gesamtpersonalstärke von August 1914 bis Juni 1915 auf 109 Personen, bis 1.7.1918 auf 175 Personen. Erst das Kriegsende und die damit verbundenen Organisationsänderungen und Sparmaßnahmen erzwangen einen allmählichen, zeitweise von Arbeitskonflikten begleiteten Personalabbau (März 1919: 65, Juni 1919: 57, März 1922: 25, Januar:. 1924: 7 Personen).
Nicht aufgelöst wurde dagegen das Nachweisebüro selbst, obwohl selbst militärische Stellen schon im November 1918 mit seinem baldigen Ende gerechnet und den März 1919 als Auflösungstermin in Aussicht genommen hatten. Zwar ließ die Arbeit an den Verwundetenkarteien merklich nach; sie verringerte sich aber nicht bei den Verlustlisten und Gedenkblättern, und steigerte sich hinsichtlich der Kriegsgräberangelegenheiten, Todeserklärungen und Aufklärung von Vermissten- und Kriegsgefangenenschicksalen. So blieb das Nachweisebüro zunächst weiterhin Abteilung des Kriegsministeriums bzw. im August/September 1919 der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg. Um den Fortbestand des Nachweisebüros auch über das Ende der Abwicklungsgeschäfte hinaus zu sichern, wurde bei einer Besprechung in Berlin bereits am 22. 7. 1919 die Vereinigung aller Nachweisebüros (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Marine) und ihre Unterstellung unter das Reichsministerium des Innern grundsätzlich geklärt, Demzufolge wurde das württembergische Nachweisebüro am 1. 10. 1919 als Abteilung Württemberg dem Zentral-Nachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegergräber (Z. A. K. ) in Berlin unterstellt, das seinerseits Nachfolgebehörde des Central-Nachweisebureaus des preußischen Kriegsministeriums war, und mit diesem als Zivilbehörde dem Ressort des Reichsministeriums des Innern zugeteilt, Leiter dieses neuen Amtes, das nun nicht mehr Abwicklungs -, sondern Reichsbehörde war und das im August 1920 die Bezeichnung "Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegergräber (Z. A. K. ) - Zweigstelle Stuttgart" erhielt, wurde ab 11. 11, 1919 zunächst nur Vorläufig, dann definitiv Major a. D. Regierungsrat Walther Brandt, der 1926 an das Reichsarchiv nach Potsdam kam und dort 1942 als Oberheeresarchivrat starb. Nachdem der Fortbestand der Behörde gesichert war, konnten ihr weitere Aufgaben zugewiesen werden. Mit Wirkung vom 28. 6. 1920 ging die Nachlassabteilung der Abwicklungs-Intendatur XIII. A. K. an die Stuttgarter Zweigstelle des Zentralnachweiseamtes über, und durch Reichskabinettsbeschluss wurde im August 1920 die Fürsorge für Kriegergräber im In- und Ausland, d. h. der Gräbernachweis und die eigentliche Gräberfürsorge, dem Reichsminister des Innern übertragen, der seinerseits wieder das Zentralnachweiseamt und seine Zweigstellen mit der Führung dieser Geschäfte beauftragte, Dagegen kam es nicht zur 1921 und 1923 erwogenen Vereinigung der Zweigstelle Stuttgart des Zentralnachweiseamtes mit dem Krankenbuchlager Stuttgart und erst 1924 zur Vereinigung mit der Kriegsgefangenenstelle Württemberg. Schon bei der Besprechung vom. 22.7.1919 war in Aussicht genommen worden, die Nachweisebüros bzw. das Zentralnachweiseamt nach 4-5 Jahren mit dem Reichsarchiv zu vereinigen. Aus finanziellen Gründen und um die Arbeit zu vereinfachen, bot sich diese Lösung in Stuttgart ohnehin an, da die Zweigstelle des Zentralnachweiseamtes seit Dezember 1922 im Dienstgebäude der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart untergebracht war. So wurde dieser durch Verfügung des Reichsministers des Innern vom 29.12.1923 die Zweigstelle Stuttgart des Zentralnachweiseamtes mit Ablauf des 31.12. 1923 angegliedert. Leiter der vereinigten Dienststellen wurde der Leiter der Reichsarchivzweigstelle, dem die Aufsicht über den Dienstbetrieb | oblag, während das Zentralnachweiseamt Spandau auch ferner " Anweisung für die Bearbeitung usw. der Eingänge und für die Aufarbeitung der noch vorliegenden Angelegenheiten " zu geben hatte.
Die bisher selbstständige Dienststelle bildete nun die Abteilung Z (Zentralnachweiseamt) der Reichsarchivzweigstelle und unterstand ihrem bisherigen Vorstand Brandt als Abteilungsleiter. Ihr Geschäftsbereich blieb nicht nur erhalten, sondern vergrößerte sich noch in der Folge. Zwar wurde sie nicht zuständig für das XIV. Armeekorps, dessen Archivalien 1924 ebenfalls in die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangten, aber sie übernahm nach der Geschäftseinteilung vom 1. 2. 1924 noch zusätzlich die Geschäfte der Kriegsgefangenenarchivstelle Württemberg-Baden, die auf 1.1.1924 ohne Übernahme des Personals ebenfalls der Reichsarchivzweigstelle einverleibt worden war. Die Integration der Abteilung in die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart verstärkte sich, als mit Ablauf des Jahres 1924 auf die Führung eigener Kassen- und Geschäftstagebücher verzichtet wurde; sie fand ihren Abschluss, als - wohl auch wegen des schnell nachlassenden Geschäftsanfalls - die Abteilung Z 1938 oder 1939 ganz aufgelöst und ihre Aufgaben der Abteilung IV des bis 1945 bestehenden Heeresarchivs Stuttgart übertragen werden konnten.
2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes: Bei seiner Einrichtung anlässlich der Mobilmachung 1914 musste das Nachweisebüro mit dem Aufbau einer eigenen Registratur beginnen. Anders als die übrigen Abteilungen des Kriegsministeriums verfügte es über keine eingespielte Behördenpraxis, auch wuchsen die Akten - im Gegensatz zu den Karteien - verhältnismäßig wenig an. Der Aufbau der Registratur geschah deshalb mit einfacheren Mitteln und geringerem Aufwand, als dies sonst im Kriegsministerium üblich war. so trat an die Stelle eines systematischen Aktenplans eine rein numerische Folge (1 - 25) der Akten; auch lässt sich aus der Art der Tagebuchnummern erschließen, dass für alle Referate bzw. Gruppen des Nachweisebüros gemeinsame (nicht erhaltene) Geschäftstagebücher geführt wurden, Trotz der zunehmend größeren Aufgaben und Arbeitslast erwies sich diese Registratur aber als ausreichend, da - wie gesagt - die Hauptarbeit des Nachweisebüros in der Anlage und Auswertung von Karteien und Listen bestand. Diese umfangreichen Karteien und Liste, an denen die Nachfolgebehörden des Nachweisebüros weiter arbeiteten, gehören eigentlich ebenfalls zum Schriftgut des | Nachweisebüros bzw. seiner Nachfolgebehörden, wegen ihres besonderen Charakters bilden sie jedoch eigene Bestände (M 585 - M 588, M 590 - M 595, M 595 - M 603, M 60?" M 608). Nach der Umbildung des württembergischen Nachweisebüros zur Zweigstelle Stuttgart des Zentralnachweiseamtes am 1.10.1919 führte diese zunächst einen Teil seiner Akten unverändert weiter. Erst 1920 erfolgten wesentliche Änderungen: Seit Mai 1920 galt ein neuer Aktenplan, der allerdings nicht systematisch gegliedert war, sondern der sich im wesentlichen am damals gültigen Geschäftsverteilungsplan der Dienststelle orientierte und der sich an deren spätere Kompetenzveränderungen anscheinend nicht anpasste. Wahrscheinlich zum gleichen Zeitpunkt ging man dazu über, für die einzelnen Abteilungen (die sog. "Dienststellen") eigene Geschäftstagebücher einzuführen, ohne jedoch auf die bisher wohl übliche Zentralregistratur zu verzichten; so gab es neben den Journalen der Dienststellen Z (Zentrale), K (Kasse) und N (Nachlassabteilung) auch (nicht erhaltene) Geschäftstagebücher der Abteilung I - IV. Auch dürften damals statt der bisherigen Aktenheftung Schnellhefter eingeführt worden sein. Als die Zweigstelle Stuttgart des Zentralnachweiseamtes ab 1.1.1924 in die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart eingegliedert und hier mit der Kriegsgefangenenarchivsteile Württemberg-Baden zur Abteilung Z zusammengefasst wurde, blieben die bis dahin erwachsenen Akten des Nachweisebüros bzw. des Zentralnachweiseamtes von der Registratur der Reichsarchivzweigstelle ebenso getrennt wie das Schriftgut, das seither bei der Abteilung Z erwuchs;selbst die Akten der miteinander vereinigten Kriegsgefangenenarchivstelle und des Zentralnachweiseamtes wurden Je getrennt weitergeführt. Bereits Ende 1924 verzichtete man auf die Führung eines eigenen Journals für die Abteilung Z. Schließlich wurden auch - von einer Ausnahme (Kr. 145) abgesehen - ihre Akten hei der Übertragung ihrer Erstaufgaben 1938/39 an die neugebildete Abteilung IV des Heeresarchivs endgültig geschlossen. Der gesamte Bestand erhielt im August 19^ ein erstes, ungenügendes Archivverzeichnis und kam 1945 mit den anderen Beständen des Heeresarchivs an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart.
Bei der Verzeichnung 1944 sind einige Kassenakten aus den Jahren 1920 - 1944 kassiert worden. Vermutlich schon vorher sind Geschäftstagebücher und Akten ausgeschieden worden. Umfang und Inhalt dieses Schriftguts sind im einzelnen ebenso unbekannt wie bei jenen Unterlagen, die feindliche Kriegsgefangene betrafen und die 1937 an das Zentralnachweiseamt in Berlin abgegeben wurden. Bei der jetzigen Ordnung und Verzeichnung wurden nur vier nicht archivwürdige Faszikel kassiert; vier weitere wurden den Beständen M 1/3 (Kriegsministerium - Zentralabteilung) und M 17/2 (Stellvertretende Intendantur XIII. A. K. ) als dorthin gehörig eingeordnet. Dagegen blieb Faszikel Nr. 105a trotz seiner anderen Provenienz beim Bestand, da er in den einschlägigen Beständen M 590 (Heeresabwicklungsamt Württemberg) und M 90 (Grenadier - Regiment Nr. 119) ein versprengtes Einzelstück bilden würde. Die ursprüngliche Absicht, bei der Jetzigen Ordnung das Schriftgut des Nachweisebüros, des Zentralnachweiseamtes und der Abteilung Z der Reichsarchivzweigstelle bzw. des Heeresarchivs Stuttgart Je als. eigene Bestände zu formieren, ließ sich nicht verwirklichen, da es Jeweils zahlreiche Akten gibt, die von der Nachfolgebehörde weitergeführt wurden. Das Schriftgut aller genannten Provenienzen bildet deshalb nun einen einheitlichen Bestand, dessen Gliederung sich im wesentlichen am Aktenplan der Stuttgarter Zweigstelle des Zentralnachweiseamtes vom Mai 1920 orientiert, da dieser Aktenplan fast alle Kompetenzen des Nachwöisebüros und seiner Nachfolgebehörden berücksichtigt. Um die Titelaufnahmen zu kürzen, stehen Angaben zur Provenienz nur dann, wenn es sich nicht um das Heeresarchiv Stuttgart - Abteilung Z bzw. um deren oben genannte Vorgängerbehörden handelt. Damit die Akten an Hand der alten Aktenpläne und der erhaltenen Journale identifiziert werden können, werden alte Signaturen angegeben, sofern sie sich nicht nur auf das bisher gültige Repertorium von 1944 beziehen. Der Bestand umfasst 16 Bände und 226 Faszikel (insgesamt 4 Ifd. m). ET wurde im August 1975 von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer verzeichnet, der dabei Vorarbeiten des Archivangestellten Sautter benutzen konnte. Stuttgart, im Juli 1974 (Fischer)
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 400/2
- Umfang
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4 lfd. m
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Militärische Bestände 1871-ca. 1920 >> Behörden und Formationen >> Zivile und Reichswehrbehörden der Nachkriegszeit >> Archive
- Bestandslaufzeit
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1905-1937
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 15:09 MEZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1905-1937