Bestand

Heeresarchiv Stuttgart (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Im Oktober 1920 wurde beim Heeresabwicklungsamt Württemberg in Stuttgart das "Korpsarchiv Württemberg" (auch "Akten-verwaltung" genannt) eingerichtet. Es wurde im Januar 1921 zum Reichsnebenarchiv Württemberg, im April 1921 zur Reichsarchivzweigstelle Stuttgart umgebildet und dem Reichsarchiv Potsdam, indirekt also dem Reichsminister des Innern unterstellt.
Mit der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart wurden 1920/21 das Kriegsarchiv und 1924 folgende Reichsbehörden vereinigt: Reichsarchivzweigstelle Heilbronn (zuständig für das XIV. A.K.), die Kriegsgefangenen-Archivstelle Württemberg-Baden sowie das Zentralnachweisamt für Kriegerverluste und Kriegergräber Zweigstelle Stuttgart.
Die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart wurde im Oktober 1936 als Heeresarchivzweigstelle Stuttgart dem Chef des Generalstabs des Heeres, im April 1937 als Heeresarchiv Stuttgart dem Chef der Heeresarchive in Berlin unterstellt und auf den Heeresetat übernommen. Mit dem Chef der Heeresarchive ressortierte das Archiv seit Juni 1942 beim Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung. Nach der Kapitulation 1945 wurde das Heeresarchiv Stuttgart dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart einverleibt.
Aufgabe des Korpsarchivs Württemberg und seiner Nachfolgebehörden war primär die Verwaltung des Schriftguts des württ. Kriegsministeriums, des XIII. und (seit 1924) des XIV. A.K. sowie anderer, nicht in diesen Korpsverbänden stehender württ. und badischer Formationen des Ersten Weltkriegs und der Nachkriegszeit. Hinzu kamen die Erledigung einiger Restgeschäfte des Heeresabwicklungsamtes Württemberg nach dessen Auflösung, die Bearbeitung von Militärdienstzeitnachweisen in Besoldungs-, Versicherungs-, Versorgungs-, Renten- und Pensionsangelegenheiten von Kriegsteilnehmern und Kriegsbeschädigten, die Prüfung von Ansprüchen ehemaliger Heereslieferanten und ehemaliger feindlicher Kriegsgefangener, Ermittlungen über das Schicksal vermißter und gefallener Kriegsteilnehmer, die Bearbeitung von Kriegergräberangelegenheiten sowie die Bereitstellung von Archivalien für militärgeschichtliche, wissenschaftliche und familiengeschichtliche Forschungen. Dagegen übernahm das Archiv wohl nur von Fall zu Fall Schriftgut der Reichswehr und später der Wehrmacht (vgl. M 365, M 700/2, M 701/1, M 701/2, M 706).
Der Bestand enthält den Großteil des in der Kanzlei des Heeresarchivs Stuttgart und seiner Vorgängerbehörden erwachsenen Schriftguts, nicht jedoch die Unterlagen des Kriegsarchivs (vgl. M 1/11), der Abteilung Zentralnachweisamt (vgl. M 400/2), der Kriegsgefangenen-Archivstelle (vgl. M 400/3) sowie der Reichsarchivzweigstelle Heilbronn. Letztere wurden zusammen mit den Beständen des XIV. A.K. in den Jahren 1947-1950 aus Platzgründen vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Einige wenige dem Bestand eingeordnete Nachakten des Hauptstaatsarchivs reichen bis zum Jahr 1969.

I. Zur Geschichte des Heeresarchivs Stuttgart: Mit der Auflösung des deutschen Heeres durch den Versailler Frieden vom 28. Juni 1919 stellte sich grundsätzlich die Frage nach dem Verbleib des bis dahin im Frieden und Krieg bei Militärbehörden und Formationen entstandenen Schriftguts. Zunächst wurde es zwar noch von deren Abwicklungsstellen benötigt, die im Bereich des XIII. (württ.) Armeekorps im Heeresabwicklungsamt Württemberg ihre organisatorische Spitze fanden, das seinerseits dem Heeresabwicklungshauptamt Berlin unterstand; spätestens bis zum Abschluß der Abwicklungsgeschäfte mußte jedoch diese Frage geklärt sein.Für das Reich wurde verhältnismäßig rasch eine Lösung gefunden. Am 5.9.1919 beschloß das Reichskabinett die Gründung eines Reichsarchivs in Potsdam, das zunächst nur für die Verwahrung militärischen Schriftguts bestimmt, durch seine Unterstellung unter das Reichsministerium des Innern jedoch bewußt als nichtmilitärische Behörde konzipiert war. Das Reichsarchiv konnte seine Tätigkeit bereits am 1.10.1919 aufnehmen und wurde im Januar 1920 als zentrales Archiv des Reiches auch für dessen nichtmilitärische Dienststellen zuständig.Ungeklärt war indessen noch der Verbleib jenes Schriftguts, das bei Militärbehörden und Formationen Bayerns, Sachsens und Württembergs erwachsen war; hier waren zudem die Eigentumsverhältnisse zu regeln. Für Württemberg wurde die Frage schließlich dahin entschieden, daß das militärische Schriftgut bis zur Reichsgründung 1871 als württembergisches Eigentum, das danach erwachsene Schriftgut als Eigentum des Reiches anerkannt wurde.Sofort nach seiner Gründung setzte sich das Reichsarchiv dafür ein, das dem Reich gehörige Schriftgut ins Reichsarchiv zu überführen und hier für Auskünfte und Benutzung bereitzustellen. Württemberg wie die in ähnlicher Weise davon betroffenen Länder Bayern und Sachsen lehnten diese Forderung jedoch ab. Sie setzten sich durch, als das Reich im März 1920 angesichts der finanziellen, personellen und organisatorischen Schwierigkeiten eines solchen zentralen Archivs seinen Plan aufgeben mußte. Statt dessen erwog man nun, Zweigstellen des Reichsarchivs einzurichten, die je für ein ehemaliges Armeekorps zuständig sein und alle Akten derjenigen Stellen aufnehmen sollten, "die im Bereich des betreffenden Bezirks abwickeln (Korpsarchive)". Der neue Plan sah vor: "Das Reichsarchiv bearbeitet alle Angelegenheiten über Kriegsgliederung, Kriegshandlung usw., die Korpsarchive pp. bearbeiten die Verwaltungs-, Versorgungs- usw. Angelegenheiten, Militärpapiere usw." Damit war der Verbleib des Schriftguts des XIII. Armeekorps in Württemberg gesichert. Hier bestand bereits das sog. Kriegsarchiv, das 1906 als Behördenarchiv des württembergischen Kriegsministeriums begründet worden war und für das nach der Auflösung dieses Ministeriums seit 1919 eine neue Existenzgrundlage gesucht wurde. Trotz der Bemühungen des ihm vorgesetzten Landeskommandanten Württemberg bekam das damals hauptsächlich mit der Geschichtsschreibung des 1. Weltkriegs befaßte Kriegsarchiv jedoch nicht die Aufgabe eines Korpsarchivs für das XIII. Armeekorps übertragen. Wie bei den anderen Armeekorps - z. B. für das XIV. Armeekorps in Heilbronn-wurde vielmehr unabhängig davon und aus neuer Wurzel ein eigenes Archiv gegründet: die sog. Aktenverwaltung XIII.A.K. Nach den nötigen Vorarbeiten und nach der Freimachung des Nebenartilleriedepots Stuttgart in der Gutenbergstraße 109/111 (Juli 1920) konnte sie hier am 1.10.1920 als selbständige Abteilung des Heeresabwicklungsamtes Württemberg ihre Arbeit aufnehmen.

Ihr Name änderte sich nach dem 1.1.1921 verschiedentlich (Heeresarchiv, Reichsnebenarchiv, Aktenverwaltung), immer blieb sie Jedoch eine Abteilung des Heeresabwicklungsamtes Württemberg. Erst auf 1.4.1921 wurde sie - wie die Akten - Verwaltungen der anderen Armeekorps (z.B. Reichsarchivzweigstelle Heilbronn) - als Reichsarchivzweigstelle Stuttgart dem Ressort des Reichsministeriums des Innern zugewiesen, ab 1.1.1922 auf dessen Etat übernommen und zunächst der Reichsarchiv-Abteilung Berlin, ab 1.4.1923 unmittelbar dem Reichsarchiv Potsdam unterstellt. Dem Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern blieb das Archiv bis 1936 zugeteilt. Damals wurde die Kompetenz des Reichsarchivs auf die zivilen Ressorts des Reiches beschränkt. Dagegen trat die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart am 1.10.1936 zu der damals neugeschaffenen Heeresarchivverwaltung über und unterstand fortan - zunächst als Heeresarchivzweigstelle, seit 1.4.1937 als Heeresarchiv Stuttgart - dem Chef der Heeresarchive Potsdam. Da dieser dem Chef des Generalstabs des Heeres, seit 1.6.1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung unterstellt war, war das Archiv eine militärische Dienststelle geworden. Nach der Kapitulation 1945 konnten seine Bestände deshalb nur dadurch gesichert werden, daß sie vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart übernommen wurden, das 1969 dafür und für seine eigenen Militaria-Bestände aus der Zeit 1806-1870 die Abteilung Militärarchiv einrichtete. Das 1920 neu eingerichtete Archiv trotz der Schwierigkeiten der Nachkriegszeit rasch funktionsfähig gemacht zu haben, ist das Verdienst seines ersten Leiters, Oberstleutnant a.D. und Oberarchivrat Maximilian v. Haldenwang (9.7.1870-2.2.1939). Während der Amtszeit v. Haldenwangs, dem nach seiner Pensionierung am 20.11.1935 Major a. D. und Archivrat Dr. rer. pol. Hermann Pantlen (22.10.1887-10.4.1968) als Archivleiter folgte, wurde auch die Mehrzahl der heute noch benutzten Repertorien erarbeitet. Hervorgehoben werden kann, daß dies trotz der zeitweise sehr umfangreichen Auskunfstätigkeit und trotz der Aufgabenerweiterung des Archivs geschah. Bei ihrer Einrichtung erhielt die Reichsarchivzweigsteile neben den für ein Archiv üblichen Aufgaben des Erwerbs, der Archivierung und der Erschließung des Schriftguts des XIII. Armeekorps folgende Aufgaben: Erledigung einiger Restgeschäfte des auf 31.3.1921 aufgelösten Heeresabwicklungsamtes Württemberg; Militärdienstnachweise in Renten- und Versorgungsangelegenheiten von Kriegsteilnehmern, Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen und in Besoldungs-, Pensions- und Versicherungsangelegenheiten von Beamten und Angestellten; Prüfung von Ansprüchen ehemaliger Heereslieferanten und ehemaliger feindlicher Kriegsgefangener; Bereitstellung von Archivalien für militärgeschichtliche, wissenschaftliche und familiengeschichtliche Forschungen. Dagegen war es nie zuständig für das Schriftgut der Reichswehr und später der Wehrmacht. Die Aufgaben und Bestände der Reichsarchivzweigstelle vergrößerten sich bereits 1921 durch die Angliederung des württembergischen Kriegsarchiv und-in erheblichem Maße - ab 1.1.1924 durch die Einverleibung folgender Dienststellen des Reiches: Zweigstelle Stuttgart des Zentralnachweiseamtes für Kriegerverluste und Kriegergräber (vgl. Bestand M 400/2), Kriegsgefangenen-Archivstelle Württemberg -Baden (vgl. Bestand M 400/3) sowie die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn mit ihren Beständen des XIV. Armeekorps. Außerdem wurde das Archiv 1925 zuständig für das dem Reich gehörige Schriftgut von Dienststellen in Baden, Bayern und Württemberg. Während die Zweigstelle des Zentralnachweiseamtes und die Kriegsgefangenen-Archivstelle im Archiv vereinigt wurden und hier fortan die Abteilung Z bildeten, traten die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn und das Kriegsarchiv organisatorisch kaum mehr in Erscheinung.

Das Kriegsarchiv, dessen Existenz nach der Auflösung des Kriegsministeriums und nach dem Scheitern siner geplanten Umporganisation als Korpsarchiv (siehe oben) nur durch die Umterstellung unter den Landeskommandanten Württemberg hatte gesichert werden können, sollte zwar noch eine gewisse Selbständigkeit behalten, verschmolz ab er faktisch völlig mit der Reichsarchivzweigstelle. Diese erhielt in den Beständen des Kriegsarchivs das militärische Schriftgut Württembergs vom 30jährigen Krieg an bis zum Ende des 1. Weltkriegs. Nur die Archivalien ab 1870/71 blieben jedoch auf die Dauer bei der Reichsarchivzweigstelle bzw. dem Heeresarchiv Stuttgart, während die Bestände des Kriegsarchivs vor 1870/71 als Eigentum Württembergs galten, 1921 nur als Depositum in die Verwahrung des Reiches gelangten und 1930 an die Archivdirektion Stuttgart abgegeben wurden. Abgeben mußte das Heeresarchiv 1939 auch alle Archivalien von Luftstreitkräften des XIII. und XIV. Armeekorps, die an die kriegswissenschaftliche Abteilung des Generalstabs der Luftwaffe kamen und hier im 2.Weltkrieg verloren gingen. Einen gewissen Ausgleich für diesen Verlust brachte die Zuweisung von Kriegstagebüchern durch das Reichsarchiv seit 1938 und der verstärkte Ausbau der Sammlungen, den vor allem Heeresarchivdirektor Dr. Pantlen betrieb. Durch die Auslagerung umfangreicher Bestände des Heeresarchivs ins hohenlohische Schloß Neuenstein und die Verhinderung einer geplanten Sprengung des Dienstgebäudes im April 1945 trug Dr. Pantlen auch dazu bei, daß das Heeresarchiv Stuttgart den 2.Weltkrieg ohne größere Schäden überstand.

II. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Mit der Übernahme durch das Hauptstaatsarchiv Stuttgart hörte das Heeresarchiv auf, eine eigene Dienststelle zu sein. Abgesehen von wenigen Akten, die vom Hauptstaatsarchiv weitergeführt und jetzt dem Bestand eingeordnet wurden, endeten damals auch die Kanzleiakten des Heeresarchivs. Mit den übrigen Beständen des Heeresarchivs waren sie nach 1945 ins Hauptstaatsarchivübernommen worden. Während dieses wenig später die Kanzleiakten der Reichsarchivzweigstelle Heilbronn zusammen mit der Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgab, blieb das übrige beim Heeresarchiv bzw. der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart erwachsene Schriftgut als eigener, wenngleich ungenügend erschlossener Bestand zurück.Bei seiner jetzigen Verzeichnung fand sich in ihm auch Schriftgut anderer Provenienzen, vor allem der Abteilung Z des Archivs, Unterlagen des Beauftragten des Chefs der Heeresarchive für Elsaß-Lothringen sowie Splitter anderer Bestände (u.a.Militärgerichte des XIII. Armeekorps, Heeresabwicklungsamt Württemberg, Nachlässe der Generale Hugo Flaischlen und Kurt Watter), die bei Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten im Heeresarchiv zwischen die Kanzleiakten des Archivs bzw. die Handakten seiner Bedientesten geraten sein mögen. Während die Akten des Beauftragten des Chefs der Heeresarchive mit Schreiben vom 27.3.1972 Nr. 2007 und 5.6.1972 Nr. 3245 an das Militärarchiv in Freiburg i.Br.abgegeben wurden, ist das Schriftgut der anderen Provenienzen den einschlägigen M-Beständen zugewiesen worden.Neu eingeordnet wurden dem Bestand mit den Nummern 69a und 69b zwei Faszikel, die bei der Neuverzeichnung des Bestandes M 390 (Heeresabwicklungsamt Württemberg) ermittelt wurden. Wie Faszikel Nr.410 zeigt, ist ein Teil der Kanzleiakten - vor allem ältere Kassenakten der Reichsarchivzweigstellen Stuttgart und Heilbronn sowie ein Teil der Geschäftstagebücher der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart - 1946 kassiert worden. Zuvor hatte Dr. Pantlen im April 1945 befehlsgemäß "historisch unwichtige Geheimakten" vernichtet. Weitere Unterlagen - Kassenbelege, Wach-, Melde- und Gerätebücher und dgl.(insgesamt 0,6 lfd.m.) - wurden bei der jetzigen Neuverzeichnung als nicht archivwürdig kassiert. Der Bestand enthält somit das archivwürdige Schriftgut, das bei der Reichsarchivzweigstelle bzw. dem Heeresarchiv Stuttgart erwachsen ist, nicht jedoch die Archivalien 1. der im Archiv aufgegangenen Kriegsgefangenen-Archivstelle Württemberg-Baden (vgl. Bestand M 400/3), 2. der daraus und aus dem Zentralnachweiseamt entstandenen Abteilung Z der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart (vgl. Bestand M 400/2), 3. des ohne Weiterführung seiner Kanzleiakten übernommenen Kriegsarchivs (vgl. Bestand M1/11). Soweit bisher bekannt, befinden sich Kanzleiakten der Reichsarchivzweigstelle bzw. des Heeresarchivs außerdem im Bestand M 1/5 (Kriegsministerium-Abteilung P; vgl.das Vorwort zum Repertorium dieses Bestandes)sowie in den Beständen M 660 (Nachlässe) und M 707-M 711 (Bildnissammlungen),wo ein Teil der beim Erwerb dieser Sammlungen erwachsenen Korrespondenz verwahrt wird. Dieses Schriftgut wurde bis zu einer Neuordnung der Bestände dort belassen. Die drei Aktenpläne und die Struktur der danach erwachsenen Akten sind zu verschieden, als daß es jetzt möglich gewesen wäre, dem ganzen Bestand nur ein Ordnungsschema zugrundezulegen. Hinzuweisen ist schließlich für einige Angelegenheiten des Archivs auf die zum Bestand M 660 gehörigen Nachlässe der Archivleiter v. Haldenwang und Dr. Pantlen.

Inhalt und Struktur des vorliegenden Bestandes waren bisher wenig bekannt. Ein erstes, nur summarisches Verzeichnis (Nr.409) wurde 1937 angelegt, das im wesentlichen das bis Dezember 1925 erwachsene Schriftgut der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart und die von ihr 1924 übernommenen Kanzleiakten der Reichsarchivzweigstelle Heilbronn verzeichnete. Bei einer Überarbeitung 1943 wurde es erweitert und verzeichnete nun zusätzlich jene Kanzleiakten des Archivs, die nach dem Aktenplan von 1926 (siehe unten) erwachsen waren und infolge der Einführung des Aktenplanes von 1936 hatten reponiert werden können. Dieses Verzeichnis (Nr.410) erhielt nach dem 2.Weltkrieg, wohl im Hauptstaatsarchiv, einen Nachtrag, der den Hauptteil der bis 1945 entstandenen Kanzleiakten erfaßte. Auch in dieser Form war es aber ein ungenügendes Findmittel, da es nicht alle vom Heeresarchiv überlieferten Unterlagen verzeichnete und Inhalt und Struktur des Bestandes nicht ausreichend erschloß. Bis zu Beginn des Jahres 1923 erwuchsen die Kanzleiakten des Archivs im wesentlichen als Sachakten, ohne daß ihnen jedoch ein systematischer Aktenplan zugrundelag. Zu ihrer Bezeichnung in den Geschäftstagebüchern des Archivs und damit gewissermaßen als Aktensignaturen dienten lediglich Kurzformen der jeweiligen Aktentitel. Erst im Januar/Februar 1923 wurde ein systematischer Aktenplan eingeführt, der ab April 1923 allen Kanzleiakten zugrundegelegt wurde und nach dessen Ordnung ein Teil der bisher erwachsenen Akten nachträglich Signaturen erhielt. Da dieser Plan nicht überliefert ist, können das Datum seiner Einführung nur aus den Geschäftstagebüchern und sein Aufbau nur aus den Aktensignaturen erschlössen werden. Er wurde im Januar 1926 durch einen neuen Aktenplan abgelöst, der sich im wesentlichen an den damals auch beim Reichsarchiv in Potsdam eingeführten Aktenplan anlehnte (Nr. 194). Während man den größeren Teil der Kanzleiakten schloß, wurde ein anderer Teil umsigniert und weitergeführt. Ab 1.10.1936 wurde schließlich ein weiterer Aktenplan gültig (Nr. 407), der den Aktenplan des Generalstabs des Heeres zum Vorbild haben dürfte und der bis zum Ende des Heeresarchivs Gültigkeit behielt. Gleichzeitig änderte sich 1936 die Art der Aktenführung. Statt der Schnellhefter, die seit 1926 endgültig an die Stelle der bisherigen Aktenheftung getreten waren, wurden nun Leitzordner zur Ablage der Akten verwandt. Außerdem wurden seit Oktober 1936 alle zu einem Vorgang gehörigen Schriftstücke unter einer Nummer in den Geschäftstagebüchern eingetragen, während bisher jedes Schriftstück-mit Ausnahme der nicht eingetragenen und meist urschriftlich erledigten Militärdienstzeitangelegenheiten eine Tagebuchnummer erhalten hatte. Schließlich verzichtete man damals auf die Führung gesonderter Geschäftstagebücher für Angelegenheiten des XIII. bzw. des XIV. Armeekorps, die das Archiv im Januar 1924 bei der Übernahme der Reichsarchivzweigstelle Heilbronn begonnen hatte (ohne freilich für Angelegenheiten der Dienststellenverwaltung ein eigenes Geschäftstagebuch anzulegen und ohne die in den beiden Journalserien eingetragenen Vorgänge auch tatsächlich immer getrennt voneinander abzulegen). Neben anderen Beobachtungen ist dies ein Indiz dafür, daß die Aktenführung des Archivs nicht immer ohne Mängel war.

Die drei Aktenpläne und die Struktur der danach erwachsenen Akten sind zu verschieden, als daß es jetzt möglich gewesen wäre, dem ganzen Bestand nur ein Ordnungsschema zugrunde zu legen. Mit Ausnahme der bis 1923 entstandenen Akten, deren Einordnung in den Aktenplan von 1923 leicht und sinnvoll zugleich war, mußten vielmehr drei Registraturschichten (1919-1926, 1926-1936, 1936-1945) wiederhergestellt werden. Eine exakte Trennung dieser Schichten und der Versuch, die ihnen zugehörigen Akten nach dem jeweils gültigen Aktenplan zu ordnen, sind jedoch aus verschiedenen Gründen nur zum Teil gelungen. Einmal waren nie alle Akten mit Signaturen versehen, unsignierte Akten (darunter auch Handakten von Archivbediensteten) mußten deshalb an passender Stelle eingeordnet werden. Zum andern sind die Akten bei Einführung eines neuen Aktenplanes nicht immer geschlossen worden, sondern z.T. umsigniert und weitergeführt worden; bei der Benutzung des vorliegenden Repertoriums ist deshalb zu beachten, daß solche Akten jener Registraturschicht zugewiesen wurden, bei der sie den letzten organischen Zuwachs erhalten haben. Schließlich sind die Aktenpläne nicht klar genug ausgearbeitet und überdies der Aktenbildung nicht konsequent genug zugrundegelegt worden. Letzteres gilt besonders für den 1936 eingeführten Aktenplan. Während bei den 1923-1926 und 1926-1936 gültigen Plänen einzelne Korrekturen genügten, mußte für die seit Oktober 1936 erwachsenen Kanzleiakten des Archivs ein neues Gliederungsschema erarbeitet werden, das sich freilich, soweit möglich, an den alten Plan anlehnt. Nicht eingeordnet werden konnten in diese Aktenpläne die Geschäfts- und Kassentagebücher, die Personalakten sowie einige Handakten, die deshalb je in besonderen Abteilungen des Repertoriums verzeichnet sind. Das Repertorium enthält zwischen den Titelaufnahmen wiederholt Querverweise. Durch sie wird einmal versucht, an passender Stelle auf jene Akten hinzuweisen, die bei der Änderung eines Aktenplans weitergeführt wurden und deshalb bei einer späteren Registraturschicht eingeordnet und verzeichnet sind. Zum andern sollen sie helfen, die erwähnten Mängel der Aktenführung, derentwegen sich Vorgänge zu einem bestimmten Betreff in mehreren Faszikeln finden können, auszugleichen. Die teils mangelhafte Aktenführung des Archivs machte z.T. eingehendere Titelaufnahmen nötig. Dafür wurden diese, soweit wie möglich, anderweitig gekürzt: Angaben über die Provenienzen werden nur dort gebracht, wo es sich nicht um das Heeresarchiv Stuttgart bzw. seine oben genannten Vorgängerbehörden handelt, und das Äußere der einzelnen Faszikel wird nur dann beschrieben, wenn es vom Normalfall (nicht geheftet und mehr als zehn Schriftstücke) abweicht. Dagegen geben die Titelaufnahmen die alten Aktensignaturen bzw. - für die Akten bis 1923 - die Kurz-Aktentitel an, um die alten Zusammenhänge noch sichtbar zu machen und um die Geschäftstagebücher als zusätzliche Findmittel benutzbar zu erhalten. Der Bestand wurde von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer verzeichnet; die Verzeichnung, bei der Archivangestellter Sautter Vorarbeiten leistete, dauerte mit mehrmaligen längeren Unterbrechungen von Sommer 1971 bis Sommer 1973. Die Verpackung des Bestandes, der 43 Bände (1,6 lfd.m) und 613 Faszikel (7 lfd.m) umfaßt, besorgte der Vertragsangestellte Westenfelder, der dabei die Akten ihren alten Schnellheftern und Leitzordnern entnahm. Stuttgart, im Januar 1975 (Fischer) In den Jahren 2008/ 2009 wurde das maschinenschriftliche Findbuch, dem später einige Nachträge eingefügt worden waren, im Rahmen der Pilotphase des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet, die im November 2009 erfolgte.

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 400/1
Umfang
613 Büschel, 43 Bände

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Militärische Bestände 1871-ca. 1920 >> Behörden und Formationen >> Zivile und Reichswehrbehörden der Nachkriegszeit >> Archive

Bestandslaufzeit
1919-1945

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

Objekttyp


  • Bestand

Entstanden


  • 1919-1945

Ähnliche Objekte (12)