- Weitere Titel
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Defektchemie in Alkaliperoxiden und -superoxiden
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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Online-Ressource
- Sprache
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Englisch
- Anmerkungen
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Stuttgart, Universität Stuttgart, Diss., 2014
- Klassifikation
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Chemie
- Schlagwort
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Peroxide ; Hyperoxide ; Gitterbaufehler ; Ladungstransport ; Leitfähigkeit ; Impedanzspektroskopie
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Stuttgart
- (wer)
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Universitätsbibliothek der Universität Stuttgart
- (wann)
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2014
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Maier, Joachim
- URN
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urn:nbn:de:bsz:93-opus-96128
- Rechteinformation
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Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
15.08.2025, 07:24 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Hochschulschrift
Beteiligte
- Gerbig, Oliver
- Maier, Joachim
- Universitätsbibliothek der Universität Stuttgart
Entstanden
- 2014
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![Joachim Maier, B. zu Kirchheim u.T., längere Zeit zu Kirchheim gef., weil er einen für Hz. Ulrich bestimmten Bau zu Heidenheim nicht in der versprochenen Zeit erstellt hatte, jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, daß er sich in der genannten Angelegenheit dem Herzog und dessen Amtleuten jederzeit zur Verfügung hält, daß er seine Atzung bezahlt und daß außerdem die Bürgschaftserklärung über 4.000 Gulden von Kaspar Weiß dem Alten, Hans Fritz, Bernhard Has und Jung Hans Sparrer, alle Bürger zu Kirchheim, und Klaus Moll von Frickenhausen, von 1543 Zeinstag nach Lucie [s. Beilage Nr. 7] gültig und in Kraft bleibt, nimmt diese Bedingungen an, schwört U. und benennt als Bürgen die obengenannten, seine lieben Vettern, Schwäger und Freunde, welche die Bürgschaftserklärung noch einmal wiederholen und bekräftigen. Beilagen: 7 Schriftstücke (Papier) Nr. 1-5 nummeriert: 1. Befehl Hz. Ulrichs an Peter Ecker, Vogt zu Kirchheim, den eingekerkerten Joachim, Werkmann zu Kirchheim, vom Boden im Turm ins Keffit zu legen, in Anbetracht der Bereitschaft einiger Freunde des Gefangenen, mit 4.000 Gulden zu bürgen. Dat.: 1543 Dez. 9.; Unterschrift: Jörg von Ow. 2. Befehl Hz. Ulrichs an Peter Ecker, Vogt zu Kirchheim, den Joachim Maier, Werkmeister, gegen Bezahlung seiner Atzung und gegen eine gemeine Urfehde aus der Haft zu entlassen, doch soll die Bürgschaft von 4.000 Gulden in Kraft bleiben. Dat.: 1544 Jan. 3.; Unterschrift: Jörg von Ow. 3. Bericht des Joachim Maier an Hz. Christoph mit der Bitte um Aufhebung der Urfehde und der Bürgschaft. Dat.: 1554 Juli 10. Rückvermerke: a) Befehl an die Räte "ex commissione principis", ein Gutachten zu erstatten. b) Die Räte berichten, daß der Bau in Heidenheim längst ausgeführt sei, daß sie darüber keine Klagen mehr vernommen hätten, daß ihres Erachtens Verschreibung und Urfehde kassiert werden und daß vom Antragsteller eine neue mündliche Urfehde abgenommen werden sollte. c) Eigenhändiger (?) Vermerk des Herzogs: "Soll eingestellt werden, bis er ainest fleissiger in seiner Verrichtung würde". 4. Befehl Hz. Christophs an die Vögte zu Kirchheim - nach vorangegangenem gleichem Befehl - nicht länger zu säumen, sondern unverzüglich alle Urfehden, die sie in Händen haben, insbesondere die des Joachim Maier, zu überschicken. Dat.: 1554 Juli 16. 5. Bittgesuch der Witwe des Joachim Maier, Anna, an Hz. Christoph, ihr die ganze Jahresbesoldung ihres verstorbenen Mannes in Ansehung der treuen Dienste, die ihr Mann geleistet hat, verabreichen zu lassen. Dat.: 1560. Rückvermerke: a) Befehl des Herzogs an die Kammerräte, ein Gutachten zu erstatten. b) Gutachten der Kammerräte, die das Gesuch befürworten. c) Anweisung des Herzogs, dem Gesuch zu entsprechen, außerdem genaue Anweisung zur Kassierung der Urfehde und der Bürgschaftserklärung: die beiden Siegel, das des Forstmeisters von der Bürgschaftserklärung und das der Stadt von der Urfehde, sollen im Beisein der Witwe und der Bürgen abgetrennt und diesen überlassen, die Urkundeen selbst dagegen nicht übergeben werden. Dat.: 1560 Nov. 12. d) Vermerk, daß dies alles mit den Erben und Bürgen verhandelt worden sei. Dat: 1561 Febr. 8. 6. Bericht des Hans von Remchingen, Obervogt, und des Alexander Kopp, Untervogt, an Hz. Christoph auf dessen Mahnung, sämtliche Urfehden sofort zu überschicken. Die Vögte entschuldigen die Verzögerung u.a. damit, daß das Kopiern der Urkunden so lange gedauert habe. In der Anlage fügen sie die gewünschten Urkunden samt der Urfehde des Joachim Maier bei. Dat.: 1554 Juli 22. Rückvermerk, daß alle Urkunden in der Registratur eingegangen seien mit Ausnahme der Urkunde des Joachim Maier, welche den Räten überlassen wurde. 7. Bürgschaftserklärung von Kaspar Weiß dem Alten, Hans Fritz, Bernhard Has, Jung Hans Sparer, alle B. zu Kirchheim, und Klaus Moll von Frickenhausen über 4.000 gulden für Joachim Maier. Dat.: 1543 Dez. 18 (Zeinstag nach Lucie). Or.Pap., 1 aufgedr. S. (abgenommen).](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5fc6a892-f4ac-40ac-bd03-d0cedc361a11/full/!306,450/0/default.jpg)