Bestand
Kirchengemeinde Marsberg (Bestand)
Seit 1845 nahmen Evangelische aus dem Amt Niedermarsberg und dem Magistratsbezirk Obermarsberg an den Gottesdiensten des evangelischen Anstaltsgeistlichen der Provinzial-Irrenanstalt in Marsberg teil. Nach dem Tod des Anstaltsgeistlichen Stapenhorst 1857 kam es zu verstärkten Bemühungen der Evangelischen eine eigene Gemeinde zu gründen. 1862 führten diese Bemühungen mit der Gründung als Filialgemeinde der Kirchengemeinde Brilon zu einem Erfolg. Der Anstaltsgeistliche wurde zugleich mit dem Amt des Pfarrverwesers der Filialgemeinde betraut. 1864 wurde die neue Kirche eingeweiht. 1877/78 wurde schließlich die Kirchengemeinde als eigenständige Kirchengemeinde konstituiert.Das Archiv der Kirchengemeinde wurde Ende der 1970 Jahre verzeichnet. Im Rahmen des Umzugs des Landeskirchlichen Archivs 2010 wurde das Archiv neu verpackt und mit einer einfachen Numerus-Currens-Signatur versehen. Die frühere Archivsignatur ist der Verzeichnung in einem eigenen Feld beigefügt worden. Das Gemeindearchiv umfasst 134 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1843 bis 1992. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.49.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.49 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im September 2011 und Dezember 2024Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2017
Form und Inhalt: Seit 1845 nahmen Evangelische aus dem Amt Niedermarsberg und dem Magistratsbezirk Obermarsberg an den Gottesdiensten des evangelischen Anstaltsgeistlichen der Provinzial-Irrenanstalt in Marsberg teil. Nach dem Tod des Anstaltsgeistlichen Stapenhorst 1857 kam es zu verstärkten Bemühungen der Evangelischen eine eigene Gemeinde zu gründen. 1862 führten diese Bemühungen mit der Gründung als Filialgmeinde der Kirchengemeinde Brilon zu einem Erfolg. Der Anstaltsgeistliche wurde zugleich mit dem Amt des Pfarrverwesers der Filialgemeinde betraut. 1864 wurde die neue Kirche eingeweiht. 1877/78 wurde schließlich die Kirchengemeinde als eigenständige Kirchengemeinde konstituiert.
Das Archiv der Kirchengemeinde wurde Ende der 1970 Jahre verzeichnet. Im Rahmen des Umzugs des Landeskirchlichen Archivs 2010 wurde das Archiv neu verpackt und mit einer einfachen Numerus-Currens-Signatur versehen. Die frühere Archivsignatur ist der Verzeichnung in einem eigenen Feld beigefügt worden. Das Gemeindearchiv umfasst 134 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1843 bis 1970. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.49.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.49 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im September 2011 und Dezember 2024
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2017
- Reference number of holding
-
4.49
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.22. Kirchenkreis Soest-Arnsberg
- Date of creation of holding
-
01.01.1843-31.12.1992
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 01.01.1843-31.12.1992